Imagefilm · Oktober 2026 · Lesezeit 9 Minuten

Sprecher im Imagefilm: Der Chef selbst, ein Mitarbeiter oder ein Profi?

Der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) nennt in seinem Gagenkompass 2026 für einen Webfilm bis fünf Minuten im Mittel 500 Euro Sprechergage. Das ist mehr als nötig, wenn die Stimme ohnehin Ihre eigene sein soll. Dieselbe Preisliste hält in einem Satz fest, worauf es ankommt: „Die Nutzung definiert die Gage.“ Der Preis hängt also weniger an der Aufnahme als an dem, was Sie mit ihr vorhaben. Dieser Artikel zeigt, wann der Chef selbst sprechen kann, wann ein Mitarbeiter in Frage kommt und wann sich ein Profi lohnt, ohne dass der Film hölzern klingt oder die Kosten steigen.

Kurz beantwortet

Soll der Chef den Imagefilm selbst sprechen?

Ja, wenn er im Gespräch spricht und nicht von einem Blatt abliest. Eine echte Antwort auf eine Frage klingt nach ihm, ein vorgelesener Text klingt schnell nach Vortrag. Für einen reinen Off-Text, der über Bildern liegt, ist ein Profi oft die bessere Wahl, weil er Betonung und Tempo trägt. Das ist unsere Einschätzung aus der Praxis, keine Studie.

Was kostet ein Profisprecher für einen Imagefilm?

Laut VDS-Gagenkompass 2026 (Stand Juni 2026) im Mittel 350 Euro für einen Webfilm bis 2 Minuten und 500 Euro bis 5 Minuten, jeweils mit Online-Lizenz ohne Social Media. Social Media kommt als Zusatzlizenz hinzu (im Mittel 150 Euro). Nicht enthalten sind Tonstudio und Künstlersozialabgabe. Das sind Durchschnittswerte aus Erhebungen des Verbands, keine Festpreise.

Darf ein Mitarbeiter den Film sprechen?

Ja, aber nur freiwillig und mit schriftlicher Einwilligung, die er später widerrufen kann. Das gilt für Bilder von Beschäftigten nach § 26 Abs. 2 BDSG und Art. 7 Abs. 3 DSGVO, und wir würden die Stimme genauso behandeln. Wer den Film mit der Stimme eines Mitarbeiters plant, sollte vorher klären, was beim Widerruf oder Ausscheiden passiert.

Wie schützt man sich, wenn der Sprecher den Betrieb verlässt?

Indem Sie die Neuaufnahme gleich mitplanen: ein Text ohne Namen und Zeitbezug, eine getrennt gesicherte Tonspur und eine schriftliche Einwilligung. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann ein Beschäftigter seine Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zu ausgeschiedenen Mitarbeitern im Imagefilm.

Braucht ein Firmenvideo überhaupt gesprochenen Text?

Nicht zwingend. Laut einer Erhebung von VcdStudio (2024) schauen 92 Prozent der mobilen Video-Nutzer mindestens zeitweise ohne Ton. Ein Film, der mit Bild und Untertiteln funktioniert, ist deshalb robuster. Die Stimme ist dann eine Zugabe, keine Voraussetzung.

Erst fragen: Wird überhaupt gesprochen?

Bevor Sie über Stimmen nachdenken, klären Sie, ob der Film eine braucht. Es gibt drei Grundformen. Entweder spricht jemand direkt in die Kamera. Oder Menschen werden im Gespräch gefilmt und im Schnitt kommen Sätze aus dem Originalton. Oder ein Sprecher liest einen Text, der über Bildern liegt, der klassische „Off-Text“. Nur die dritte Form braucht einen Sprecher im engeren Sinn. Die ersten beiden brauchen Menschen, die sich vor der Kamera wohlfühlen.

Das ist die Stelle, an der die meisten Betriebe falsch abbiegen. Sie schreiben einen Text, weil das vertraut ist, und suchen dann jemanden, der ihn liest. Dabei ist ein Off-Text die anspruchsvollste und am leichtesten steife Variante. Wer ihn vermeiden kann, spart sich die Sprecherfrage zu großen Teilen. Wie man Menschen vor die Kamera bekommt, die nicht wollen, steht in unserem Ratgeber Keiner will vor die Kamera. Dort steht auch, dass auswendig gelernte Sätze steif wirken und ein Gespräch über konkrete Fragen besser funktioniert.

Und dann ist da der Ton. Laut einer Erhebung von VcdStudio (2024), die wir in unserem Ratgeber zu Untertiteln und stummem Ansehen eingeordnet haben, schauen 92 Prozent der mobilen Nutzer mindestens zeitweise ohne Ton. Ein Film, der mit Bild und Untertiteln trägt, ist deshalb unabhängig davon, wer am Ende spricht. Der Sprecher verbessert einen guten Film. Er rettet keinen schlechten.

Was ein Profisprecher kostet

Der VDS erhebt unter seinen Mitgliedern und deren Geschäftspartnern regelmäßig Sprechergagen und veröffentlicht sie im Gagenkompass. Die aktuelle Fassung trägt den Stand Juni 2026. Der Verband weist selbst darauf hin, dass die Werte „weder eine offizielle Empfehlung noch eine Verpflichtung“ sind, sondern der Orientierung dienen. Jede Sprecherin und jeder Sprecher verhandelt individuell, auch außerhalb der Spanne.

Für Imagefilme ist die Rubrik 1.3 „Webvideo, Imagefilm & Präsentation – Unpaid Media“ einschlägig. Die Grundlizenz gilt für Online und Internet ohne Social Media, weltweit und zeitlich unbegrenzt:

Ein dreiminütiger Imagefilm für Website und Social Media liegt damit nach den Mittelwerten bei 500 plus 150, also rund 650 Euro Sprechergage. Die Spanne reicht von 500 bis 800 Euro. Das ist eine eigene Rechnung auf Basis der VDS-Zahlen, kein Angebot.

Dazu kommt, was in der Gage nicht steckt. Der VDS schreibt ausdrücklich, dass Tonstudio, Casting und die Künstlersozialabgabe zusätzlich vergütet werden müssen. Die Abgabe beträgt 2026 nach Angaben der Künstlersozialkasse 4,9 Prozent und fällt auf das gezahlte Honorar an. Bei 650 Euro sind das rund 32 Euro. Das Studio kommt auch dann hinzu, wenn die Sprecherin im eigenen aufnimmt. Nur wenn es lediglich als Remote-Studio dient, also die Aufnahme technisch anderswo stattfindet, bieten es manche Sprecher kostenlos an. Die Gage ist selten die ganze Rechnung.

Für den Vergleich mit Angeboten gilt: Eine Gage ist eine Zeile, kein Gesamtpreis. Unsere 499 Euro im Monat sind ein Komplettpreis für Dreh, Ton, Schnitt und Untertitel. Prüfen Sie in jedem Angebot, ob und in welcher Höhe eine Sprecherzeile enthalten ist.

Der Posten, der den Preis verschiebt: die Nutzung

Der Leitsatz „Die Nutzung definiert die Gage“ hat Folgen, die man vorher kennen sollte. Wird ein Imagefilm später als Anzeige geschaltet, also als Paid Media, rechnet der VDS ihn nicht mehr als Imagefilm, sondern nach den höheren Werbegagen. Ein rein interner Film für Mitarbeiter hat eine eigene Rubrik mit eigener Lizenz und gilt nur für Veranstaltungen und das Intranet, nicht für den Kundenkontakt. Wer eine Lizenz nachbuchen will, kann das, muss es aber nach VDS vor der Veröffentlichung tun und selbst anstoßen. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

Daraus folgt eine einfache Regel: Sagen Sie vor dem Auftrag, wo der Film laufen soll, und zwar auch in zwei Jahren. Ein Film nur für die Website ist billiger als einer, den Sie später bewerben möchten. Wer das verschweigt, zahlt später nach oder riskiert Ärger.

Der Chef selbst

Für die Eigenstimme spricht fast alles, was ein Imagefilm leisten soll. Kunden und Bewerber wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Ein Inhaber, der erklärt, warum er den Betrieb führt, wirkt anders als ein Sprecher, der es für ihn tut. Das ist keine Studie, sondern unsere Erfahrung aus Drehs mit Inhabern, und Sie dürfen widersprechen.

Was dagegen spricht, ist selten die Stimme. Es ist die Situation. Wer einen geschriebenen Text vorliest, hört sich selbst zu und wird schnell monoton. Das Problem ist verbreitet: Rund 73 Prozent der Berufstätigen spüren Anspannung beim Sprechen vor anderen, wie wir in unserem Ratgeber zur Kamerascheu zusammengetragen haben. Der Ausweg ist nicht, es dem Chef schönzureden, sondern die Situation zu ändern:

Wenn der Chef sich nach einer Probeaufnahme nicht mag, ist das kein Zeichen für eine schlechte Stimme. Fast niemand hört die eigene Aufnahme gern. Fragen Sie jemanden, der Sie kennt, nicht sich selbst.

Ein Mitarbeiter

Die Stimme eines Mitarbeiters hat einen Vorteil, den kein Profi hat: Sie gehört zum Betrieb. Wer die Kundenberaterin am Telefon kennt, erkennt sie im Film. Das stärkt die Glaubwürdigkeit, und es kostet keine Sprechergage.

Aber hier gelten Regeln, die beim Profi ein Vertrag regelt und beim Mitarbeiter niemand. Die erste: Es muss freiwillig sein. Ein „du machst das, du hast die schönste Stimme“ vom Chef ist wegen der Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis keine freie Entscheidung. Die Einwilligung nach § 26 Abs. 2 BDSG muss freiwillig, schriftlich oder elektronisch und für den konkreten Anlass erteilt werden, und wer ablehnt, darf keine Nachteile haben. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Kamerascheu, auf den wir oben verwiesen haben.

Die zweite: Die Einwilligung ist widerrufbar. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann ein Beschäftigter sie jederzeit für die Zukunft zurücknehmen. Was bis dahin rechtmäßig veröffentlicht war, bleibt rechtmäßig, danach müssen Sie löschen, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsprechung dazu, einschließlich eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg von 2023, das einem Werbetechniker 10.000 Euro zusprach, fassen wir im Ratgeber Ein Mitarbeiter geht und will aus dem Imagefilm raus zusammen. Dort geht es um das Bild, die Stimme ist ebenfalls eine Aufnahme einer Person, und wir würden sie genauso behandeln.

Die praktische Folge: Wenn ein Mitarbeiter spricht, planen Sie die Neuaufnahme gleich mit. Das heißt: ein Text ohne Namen und ohne Satz wie „seit diesem Jahr“, damit ein anderer ihn später einsprechen kann, und ein Schnitt, der die Tonspur sauber getrennt hält. Dann ist der Weggang eine Neuaufnahme und kein Grund, den Film zu löschen.

Ein Profi

Ein Profi lohnt sich, wenn der Film einen durchgehenden Off-Text hat, wenn er mehrsprachig sein soll oder wenn niemand im Betrieb freiwillig sprechen möchte. Er liest sicher, gibt einem Satz Betonung und liefert die Aufnahme sauber geschnitten ab. Das ist es, was die Gage bezahlt.

Was beim Buchen zu beachten ist, steht fast alles im Gagenkompass:

Fragen Sie beim Sprecher nach der Lizenz, nicht nur nach dem Preis. Was ein Imagefilm insgesamt umfasst und kostet, steht auf unserer Seite zum Imagefilm.

So entscheiden Sie

Drei Fragen genügen. Erstens: Gibt es einen durchgehenden Off-Text? Wenn nein, brauchen Sie keinen Sprecher, sondern Menschen im Gespräch, und das ist Chefsache oder Sache derer, die gern sprechen. Zweitens: Soll der Film länger als zwei Jahre laufen oder später beworben werden? Dann lohnt sich eine Lizenz, die das abdeckt, und ein Profi mit klarem Vertrag ist der sauberere Weg. Drittens: Wer würde die Stimme als seine eigene wiedererkennen? Wenn die Antwort Ihr Name ist, sprechen Sie selbst.

Mischformen sind üblich. Der Inhaber spricht die ersten dreißig Sekunden direkt in die Kamera, ein Profi liest den Off-Text, Mitarbeiter kommen im Originalton vor. Das kostet eine Gage für den kurzen Teil und lässt dem Film trotzdem ein Gesicht.

Was Sie diese Woche tun können

Erstens: Schreiben Sie auf, wo der Film laufen soll, jetzt und in zwei Jahren. Zweitens: Entscheiden Sie, ob es einen Off-Text braucht oder ob Gespräche genügen. Drittens: Wenn der Chef sprechen soll, nehmen Sie probeweise drei Antworten auf eine Frage mit dem Handy auf, ohne Skript. Viertens: Wenn ein Mitarbeiter sprechen soll, fragen Sie ihn offen, bieten Sie ein Nein ausdrücklich an und halten Sie die Einwilligung schriftlich fest.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos mit sauberem Ton, Untertiteln und allen Formatvarianten, darunter Gesprächsausschnitte mit Ihnen und Ihren Leuten. Schnitt und Technik sind dabei.

499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

Unverbindlich kennenlernen →

Quellen: Verband Deutscher Sprecher:innen e.V., "VDS-Gagenkompass 2026", Stand Juni 2026, Rubriken 1.3, 2 und 3.4 sowie Einleitung sowie Glossar "Textlänge" (sprecherverband.de); Künstlersozialkasse bzw. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, "Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent", Mitteilung vom 24.07.2025 (bmas.de, kuenstlersozialkasse.de); VcdStudio, Erhebung 2024, zitiert in unserem Ratgeber zu Untertiteln; Bundesdatenschutzgesetz, § 26 Abs. 2, und Datenschutz-Grundverordnung, Art. 7 Abs. 3 (gesetze-im-internet.de, eur-lex.europa.eu); Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2023, 3 Sa 33/22. Rechenbeispiele sind eigene Beispielrechnungen mit den VDS-Mittelwerten. Dies ist keine Rechtsberatung.