Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Social-Media-Video-Monatspaket von Starke Filme. Stand: 06.11.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über das Social-Media-Video-Monatspaket zwischen der Flavored Media GmbH, Hammeler Str. 30, 86356 Neusäß, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Sebastian Stölzl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 35792, USt-IdNr. DE341785918, die unter der Bezeichnung „Starke Filme“ auftritt (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Der Anbieter kann vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, insbesondere das Angebot des Anbieters, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf starkefilme.de ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage. Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind für beide Seiten unverbindlich.

(2) Nach einem Erstgespräch erhält der Kunde ein Angebot in Textform. Es nennt den Leistungsumfang, den geplanten Beginn und gegebenenfalls die Reise- und Übernachtungskosten nach § 3 Abs. 6.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Das Monatspaket umfasst nach der Leistungsbeschreibung auf starkefilme.de:

(2) Das im Quartal gedrehte Material wird auf die Monate des Quartals verteilt. Die fertigen Videos liefert der Anbieter in der Regel ab dem Monat nach dem Drehtag monatlich in digitaler Form, zum Beispiel als Download-Link.

(3) Die Veröffentlichung der Videos auf den Kanälen des Kunden ist nicht Bestandteil des Monatspakets. Sie erfolgt durch den Kunden.

(4) Innerhalb der abgestimmten Themen hat der Anbieter bei der Gestaltung, insbesondere bei Bildsprache, Schnitt und Musikauswahl, einen künstlerischen Spielraum.

(5) Der Anbieter darf zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer einsetzen.

(6) Der Drehtag findet in der Regel im Betrieb des Kunden statt. Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten kalkuliert der Anbieter vor Vertragsschluss verbindlich und weist sie im Angebot aus. Sie werden einmal pro Quartal mit dem Drehtag zusätzlich abgerechnet. Für Betriebe im Raum Augsburg und Umgebung fallen sie in der Regel nicht an; maßgeblich ist das Angebot. Abweichende Drehorte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig die für die Leistung nötigen Informationen und Materialien zur Verfügung, etwa Logos, Produktinformationen und Ansprechpartner, und gewährt dem Drehteam am Drehtag Zugang zu den vereinbarten Räumen, Flächen und Geräten.

(2) Der Kunde holt die für den Dreh erforderlichen Genehmigungen ein, insbesondere die Zustimmung von Vermietern, Grundstückseigentümern oder sonstigen Hausrechtsinhabern sowie behördliche Drehgenehmigungen für öffentliche Flächen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Kunde holt vor dem Dreh die erforderlichen Einwilligungen aller Personen ein, die in den Videos erkennbar abgebildet werden sollen, insbesondere seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und bewahrt sie auf. Der Anbieter stellt dafür auf Wunsch Mustervorlagen bereit.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten (zum Beispiel Logos, Fotos, Texte, Musik) die nötigen Rechte besitzt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(5) Der Kunde weist das Drehteam in die am Drehort geltenden Sicherheitsvorschriften ein und benennt Bereiche, die aus Gründen der Geheimhaltung oder Sicherheit nicht gefilmt werden dürfen.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich die Liefertermine angemessen. Ansprüche des Anbieters nach § 642 BGB bleiben unberührt.

§ 5 Abnahme und Korrekturschleifen

(1) Der Anbieter stellt die Videos eines Monats zur Durchsicht bereit. Im Monatspreis ist eine gebündelte Korrekturrunde enthalten: Der Kunde fasst seine Änderungswünsche zu den Videos einer Lieferung zusammen und teilt sie dem Anbieter in Textform mit. Der Anbieter setzt sie um, soweit sie im Rahmen der abgestimmten Themen und des vorhandenen Materials liegen.

(2) Weitere Korrekturrunden und Änderungen, die über die abgestimmten Themen hinausgehen oder neue Aufnahmen erfordern, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Der Kunde prüft die bereitgestellten Videos innerhalb von 7 Tagen. Erklärt er innerhalb dieser Frist weder die Freigabe noch teilt er Änderungswünsche oder Mängel in Textform mit, gelten die Videos als freigegeben und abgenommen. Der Anbieter weist bei der Bereitstellung auf diese Folge hin. Veröffentlicht der Kunde ein Video, gilt es ebenfalls als abgenommen.

(4) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Abweichungen in Geschmacksfragen sind kein Mangel, soweit die abgestimmten Vorgaben eingehalten sind.

(5) Bei Mängeln leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Das Monatspaket kostet 499 € pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Startgebühr fällt nicht an. Reise- und Übernachtungskosten nach § 3 Abs. 6 werden zusätzlich berechnet, ebenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Monatspreis ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Anbieter stellt ihn zu Beginn jedes Leistungsmonats in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Reise- und Übernachtungskosten werden mit dem Drehtag abgerechnet.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter kann die Lieferung weiterer Videos zurückhalten, bis die fälligen Beträge bezahlt sind.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit. Gebucht wird jeweils ein Leistungsmonat; Leistungsmonat ist der Kalendermonat, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Leistungsmonat, wenn er nicht gekündigt wird.

(2) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Leistungsmonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, eine E-Mail an [email protected] genügt. Sie muss vor Beginn des nächsten Leistungsmonats zugehen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatspreisen in Verzug ist.

(4) Bereits gedrehtes Material wird für den bezahlten Zeitraum fertiggestellt und geliefert. Für die Zeit nach dem Vertragsende fallen keine weiteren Monatspreise an.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung des jeweiligen Monatspreises räumt der Anbieter dem Kunden an den in diesem Monat gelieferten fertigen Videos ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Werbe- und Unternehmenskommunikation des Kunden ein, zum Beispiel auf seinen Social-Media-Kanälen, seiner Website, in Präsentationen und Stellenanzeigen. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(2) Der Kunde darf die Videos für diese Nutzung kürzen, zuschneiden und mit eigenem Text versehen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig.

(3) Rohmaterial, nicht verwendete Aufnahmen und Projektdateien verbleiben beim Anbieter. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.

(4) Musik, Stock-Material und sonstige Inhalte Dritter, die der Anbieter in die Videos einbaut, sind für die Nutzung nach Absatz 1 lizenziert. Für sie gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter; auf Anfrage teilt der Anbieter dem Kunden die maßgeblichen Einschränkungen mit. Diese Inhalte dürfen nur als Bestandteil der Videos genutzt und nicht isoliert verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Nutzt der Kunde die Videos im Rahmen dieses Vertrags, stellt der Anbieter ihn von Ansprüchen Dritter wegen der vom Anbieter eingebrachten Musik und Inhalte frei.

(5) Der Anbieter darf die Videos, Ausschnitte daraus und den Namen des Kunden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz oder Arbeitsbeispiel verwenden.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Höhere Gewalt und Drehausfall

(1) Kann ein Drehtag aus Gründen, die keine Seite zu vertreten hat, nicht stattfinden, zum Beispiel wegen höherer Gewalt, Unwetter bei Außenaufnahmen, behördlicher Anordnungen oder plötzlicher Erkrankung im Drehteam, vereinbaren die Parteien zeitnah einen Ersatztermin. Liefertermine verschieben sich entsprechend.

(2) Sagt der Kunde einen vereinbarten Drehtag ab, wird ebenfalls ein Ersatztermin vereinbart. Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Reise- und Übernachtungskosten trägt der Kunde, wenn er die Absage zu vertreten hat.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über die andere Seite erhalten, vertraulich, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Arbeitsabläufe, Kundendaten und unveröffentlichtes Material. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Anbieter gibt unveröffentlichtes Material nicht an Dritte weiter, außer an Erfüllungsgehilfen, soweit dies für die Leistung nötig ist und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(3) Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Augsburg, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

Flavored Media GmbH, Starke Filme
Hammeler Str. 30, 86356 Neusäß
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0176 45555763

Stand: 06.11.2026