Ratgeber · August 2026 · Lesezeit 12 Minuten

Musik in Firmenvideos: Was ihr wirklich benutzen dürft und was teuer wird

Ein Sanitärbetrieb aus Hamburg postet im Dezember 2024 einen Instagram-Reel zu seinem Jahresrückblick. Im Hintergrund läuft "Wonderful Dream" von Melanie Thornton, der Eurobeat-Weihnachtsklassiker, den gerade irgendjemand auf TikTok wieder populär gemacht hat. Das Video bekommt 340 Aufrufe, ein paar Kommentare von Stammkunden, eine handvoll Likes. Drei Wochen später liegt ein Brief von IPPC Law im Briefkasten. Forderung: 4.490,87 Euro. Für diesen einen Song, in diesem einen Reel, auf diesem einen Account mit 800 Followern.

Wie man für 340 Aufrufe fast 4.500 Euro bezahlt

Marcus Petersen, Inhaber eines Zwei-Mann-Heizungsbaubetriebs im Hamburger Stadtteil Rahlstedt, hatte den Song über die Instagram-Musikbibliothek in seinen Reel eingefügt. Er dachte, das sei erlaubt: Instagram stellt die Bibliothek doch zur Verfügung, also muss es doch legal sein. Das ist der Irrtum, dem gerade sehr viele kleine Unternehmen aufsitzen. Und die Berliner Kanzlei IPPC Law, die seit 2024 im Auftrag von B1 Recordings GmbH bundesweit Abmahnungen verschickt, lebt davon.

Petersen hat das Video sofort gelöscht und einen Anwalt eingeschaltet. Am Ende hat er sich mit einer modifizierten Unterlassungserklärung und einer reduzierten Zahlung aus der Sache herausgekauft. Wie viel er am Ende tatsächlich bezahlt hat, will er nicht sagen. Aber er hat seinen Instagram-Account seitdem umgestellt. Nur noch Stille oder Musik aus einer Quelle, die er mit einem Vertrag belegen kann.

Petersen ist dabei in sehr guter Gesellschaft. Seit Anfang 2024 versendet IPPC Law im Auftrag von B1 Recordings GmbH bundesweit Abmahnungen mit Schadensersatzforderungen zwischen 3.000 und über 10.000 Euro pro Song, dazu Anwaltskosten auf Basis von Streitwerten zwischen 16.500 und 27.500 Euro. Die Empfänger sind nicht primär Konzerne, sondern Handwerksbetriebe, kleine Shops und Selbständige mit gewerblichen Social-Media-Konten (anwalt.de, Februar 2025). Das Geschäftsmodell funktioniert genau deshalb: Je kleiner der Betrieb, desto mehr schreckt schon der erste Brief.

Das Modell funktioniert, weil der rechtliche Kern eindeutig ist: Wer als Unternehmen auf Instagram Musik nutzt, die er nicht lizenziert hat, verletzt Urheberrechte. Die Plattform, auf der er es tut, spielt dabei nur eine nachrangige Rolle. Entscheidend ist, was der Account ist und zu welchem Zweck das Video gepostet wird.

Die Instagram-Musikbibliothek ist keine Freigabe fürs Unternehmen

Instagram hat mit Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen, die es Nutzern erlauben, Musik aus der App-internen Bibliothek zu verwenden. Diese Verträge gelten ausschließlich für die private, nicht-kommerzielle Nutzung. Sobald ein Account gewerblich ist, also ein Business-Profil, ein Creator-Profil, das Geld verdient, oder ein privates Profil, das nachweislich für Werbezwecke genutzt wird, greift die Plattformlizenz nicht mehr.

Instagram selbst macht das in seinen Nutzungsbedingungen deutlich, wenn auch in einer Formulierung, die man zweimal lesen muss. Gewerbliche Nutzer dürfen keine Musik hinzufügen, die urheberrechtlich geschützt ist, wenn die Inhalte für kommerzielle Zwecke gedacht sind. Was "kommerzielle Zwecke" bedeutet, ist weit gefasst: Bewerbung eines Produkts oder einer Dienstleistung, Förderung eines Unternehmens, Schaffung von Markenbewusstsein. Das ist de facto jeder Post eines Unternehmenskontos.

Praktisch zeigt sich das daran, dass Instagram Business-Accounts beim Erstellen von Reels eine deutlich kleinere Musikauswahl angezeigt bekommen als private Accounts. Seit Juni 2025 gibt es in der App einen eigenen Tab mit der Beschriftung "Lizenzfrei", in dem Meta seine eigene Sound Collection zusammengefasst hat (unitedcreation.de, 2026). Das ist die Musik, die Unternehmen nutzen dürfen. Der Rest ist es nicht.

Das Problem: Nicht jeder Business-Account sieht diese Einschränkung sofort, weil Instagram den Zugang zur vollen Bibliothek manchmal trotzdem anzeigt. Ob der einzelne Track dann tatsächlich für gewerbliche Nutzung freigegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Das System hat in der Praxis Löcher, und wer durch eines dieser Löcher fällt, hat das Abmahnungsrisiko selbst zu tragen.

Was die Meta Sound Collection ist und was sie kann

Die Meta Sound Collection ist Metas eigene Antwort auf das Problem. Über 14.000 Tracks und Soundeffekte, ausdrücklich für die gewerbliche Nutzung auf Instagram, Facebook und Threads freigegeben. Wer daraus auswählt, bekommt keinen Brief von IPPC Law.

Was die Collection nicht ist: eine Quelle für den Lieblingssong des Unternehmers. Die Auswahl ist groß, aber generisch. Wer seinen Reel unbedingt mit einem aktuellen Chart-Hit unterlegen will, wird dort nicht fündig. Wer einen funktionalen Beat für einen Vorher-Nachher-Clip der Küche braucht, die er gerade renoviert hat, wird fündig.

Für Videos, die auf der eigenen Website oder auf YouTube landen, reicht die Meta Sound Collection allerdings nicht aus. Sie gilt nur für Inhalte auf Meta-Plattformen. Wer dasselbe Video auf die Unternehmenswebsite stellt, braucht eine eigene Lizenz für genau diesen Kanal.

"Lizenzfrei" bedeutet nicht kostenlos und nicht für alle

Der Begriff "lizenzfrei" ist einer der meistmissverstandenen im ganzen Musikrecht-Kosmos. Er bedeutet nicht, dass keine Lizenz nötig ist. Er bedeutet, dass man für die Nutzung keine laufenden Lizenzgebühren pro Nutzungsfall zahlt, also keine Royalties. Man zahlt stattdessen einmal oder über ein Abo-Modell, und kann den Track dann für die im Vertrag definierten Zwecke unbegrenzt verwenden.

Ähnlich irreführend ist "GEMA-frei". Das bedeutet nur, dass der Komponist des Stücks nicht bei der GEMA als Verwertungsgesellschaft registriert ist. Es sagt nichts darüber aus, ob der Track trotzdem Urheberrechtsschutz genießt, ob er kommerziell genutzt werden darf, oder ob andere Verwertungsgesellschaften im Spiel sind. Ein Komponist kann seine Musik als GEMA-frei vermarkten und trotzdem bei einer anderen Gesellschaft registriert sein, oder trotzdem Leistungsschutzrechte an der konkreten Aufnahme bestehen.

Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, nimmt spezialisierte Musiklizenzdatenbanken, die beide Rechtepakete abdecken: das Werk (Komposition und Text) und die Aufnahme (das sogenannte Master). Bei den marktführenden Anbietern sieht das 2026 ungefähr so aus (Preise laut drweb.de und beatloop.de, Stand 2026):

Für die meisten kleinen Unternehmen, die regelmäßig Videos für Social Media produzieren, ist Epidemic Sound oder Artlist die sinnvollste Wahl. Die Kosten von 200 bis 500 Euro im Jahr sind verglichen mit einer einzigen IPPC-Law-Abmahnung trivial.

Was GEMA mit einem Firmenvideo zu tun hat

Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musik. Sie verwaltet die Rechte von Komponisten und Textern, nicht die Rechte an Aufnahmen (die liegen bei der GVL und bei den Plattenfirmen selbst). Wer ein Video mit einem GEMA-geschützten Stück produziert und veröffentlicht, schuldet der GEMA eine Lizenzgebühr für die sogenannte Synchronisation, also die Verbindung von Musik mit Bild.

Instagram, YouTube, TikTok und Facebook haben jeweils eigene Rahmenverträge mit der GEMA abgeschlossen. Das bedeutet: Innerhalb dieser Plattformen, für die Nutzung im erlaubten Rahmen, übernimmt die Plattform die GEMA-Abrechnung. Außerhalb dieser Plattformen, also auf der eigenen Website, in E-Mail-Newslettern oder auf Messen als Vorführvideo, ist man auf sich gestellt.

Wer ein Video mit lizenzierter Popmusik auf seiner Unternehmenswebsite einbetten will, braucht für dieses Szenario eine eigene Lizenz. Die GEMA bietet dafür den Tarif VR-OD 10 an, der nach Abrufzahlen gestaffelt ist und für Websites mit weniger als 24.000 Euro Jahreseinnahmen durch die Online-Nutzung pauschal abgerechnet wird (gema.de, Tarif VR-OD 10). Nur reicht eine GEMA-Lizenz allein nicht. Zusätzlich braucht man eine Masterrecht-Lizenz vom Plattenlabel für die konkrete Aufnahme. Diese beiden Lizenzen zusammen zu bekommen ist für ein kleines Unternehmen mit einem beliebten Popsong praktisch nicht realisierbar, weil Plattenlabels Einzellizenzen für Unternehmenswebseiten in der Regel gar nicht anbieten.

Für die Unternehmenswebsite gilt deshalb dasselbe wie für Social Media: Musik aus einem Abo-Dienst wie Epidemic Sound oder Artlist, oder Musik aus der öffentlichen Domain. Öffentliche Domain bedeutet in Deutschland: Der Komponist und der Texter sind vor mehr als 70 Jahren gestorben (§ 64 UrhG). Beethoven ist sicher, aber die konkrete Aufnahme des Berliner Philharmonikers von 2018 ist es nicht. Wer eine Public-Domain-Komposition verwenden will, braucht also eine Aufnahme, deren Entstehungsdatum er kennt und an der er die Rechte hat, oder eine gemeinfreie Aufnahme.

Content-ID auf YouTube und Instagram: der stille Kontrolleur

YouTube scannt jedes hochgeladene Video automatisch auf Audioübereinstimmungen mit seinem Content-ID-System, einer Fingerabdruckdatenbank für geschützte Musik. Findet das System einen Treffer, hat der Rechteinhaber die Wahl: Video sperren, Werbeeinnahmen abgreifen, oder einfach tracken, wie oft sein Stück auftaucht.

Für Unternehmen ist das Sperren die häufigste Konsequenz. Das Video ist plötzlich in manchen Ländern nicht mehr zu sehen, oder komplett offline. Seit Oktober 2024 gilt auf YouTube zusätzlich: Shorts zwischen einer und drei Minuten Länge werden gesperrt, wenn gegen sie ein aktiver Content-ID-Anspruch besteht (foximusic.com, 2026). Diese Sperrung passiert automatisch, ohne Vorwarnung, ohne Anwalt, und oft in dem Moment, in dem das Video gerade viral geht.

Instagram hat ein ähnliches System, das weniger transparent funktioniert. Posts werden manchmal stummgeschaltet, ohne dass der Inhaber eine Nachricht bekommt. Oder ein Video wird in bestimmten Märkten geblockt. Oder der Kanal bekommt eine Einschränkung, die sich auf die Reichweite anderer Posts auswirkt. Das alles passiert also auf Plattform-Ebene, noch bevor ein Anwalt involviert ist.

Wer einen Abo-Dienst wie Epidemic Sound oder Artlist nutzt, bekommt für die meisten Tracks einen Content-ID-Freiheitsnachweis mit. Der Anbieter hat die Tracks beim YouTube-System registrieren lassen und kann bei einem fälschlichen Claim intervenieren. Das ist ein praktischer Unterschied, der sich in dem Moment bemerkbar macht, in dem ein Video tatsächlich Reichweite bekommt.

Was bei Wiederverwendung auf der eigenen Website gilt

Das ist das Szenario, das am wenigsten Aufmerksamkeit bekommt und am häufigsten schiefgeht. Ein Handwerksunternehmen lässt für Instagram zehn Videos produzieren. Die Videos gehen ab, also stellt das Unternehmen die besten drei auf die eigene Website. Manchmal wandert dasselbe Video noch in eine E-Mail-Kampagne, in eine Präsentation für einen Interessenten, oder wird auf einer Messe als Schleifen-Video auf einem Bildschirm gezeigt.

Jeder dieser neuen Kanäle ist eine neue Nutzung mit neuen Rechteanforderungen. Das Abo bei Epidemic Sound oder Artlist deckt in der Regel Social-Media-Plattformen, die eigene Website und Werbung im digitalen Raum ab. Für Messeauftritte mit öffentlicher Beschallung gelten andere Bedingungen, und je nach Vertrag müssen diese separat lizenziert werden. Wer die Vertragsdetails seines Musik-Abos nicht kennt, sollte sie lesen, bevor er das nächste Reel-Video auf seinen Messestand-Bildschirm lädt.

Bei Diensten wie Epidemic Sound und Artlist ist die Website-Nutzung üblicherweise inbegriffen. Bei der Meta Sound Collection explizit nicht. Wer dasselbe Video auf Facebook, Instagram und der eigenen Homepage einsetzen will, braucht eine Quelle, die alle drei Szenarien abdeckt.

TikTok und das gleiche Problem unter anderem Namen

TikTok hat für Business-Accounts dieselbe Einschränkung wie Instagram. Die Bibliothek mit Millionen von Tracks gilt für private Nutzer. Für gewerbliche Accounts steht die "Commercial Music Library" zur Verfügung, eine deutlich kleinere Auswahl von Tracks, die für Unternehmensnutzung freigegeben sind. Was nicht in dieser Library steht, darf ein Business-Account nicht benutzen, unabhängig davon, ob TikTok es technisch ermöglicht, den Track auszuwählen.

IPPC Law hat seine Abmahnungen ausdrücklich auf TikTok ausgeweitet (anwalt.de, 2025). Die Fälle laufen nach demselben Muster wie bei Instagram: Kanzlei entdeckt gewerblichen Account mit geschütztem Song, schickt Abmahnung, fordert Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Ob der Betrieb 200 oder 200.000 Follower hat, spielt für die Rechtsgrundlage keine Rolle.

Was Marcus Petersen heute anders macht

Petersen hat nach der Abmahnung seine Arbeitsweise komplett umgestellt. Er produziert seine Reels jetzt mit der Starkefilme-Crew, die für jeden Clip vorab klärt, welche Musikquelle für welche Plattform gilt. Die Videos für Instagram kommen entweder mit Musik aus der Meta Sound Collection oder mit Tracks aus einem Epidemic-Sound-Account, den er jetzt monatlich zahlt. Ungefähr 40 Euro. Pro Monat.

Zum Vergleich: Die Abmahnung hätte ihn ohne Anwalt und ohne Einigung mehrere Tausend Euro gekostet. Mit Anwalt und mit Einigung war es weniger, aber immer noch deutlich mehr als ein ganzes Jahr Epidemic Sound. Wer das einmal durchgerechnet hat, klickt nie wieder auf "Trending Songs" im Business-Profil.

Was er außerdem verstanden hat: Die Musik im Hintergrund eines Unternehmensvideos ist das unwichtigste Element für den Erfolg des Videos. Kein Handwerker hat je einen Auftrag bekommen, weil sein Instagram-Reel den perfekten Popsong hatte. Die Aufträge kommen wegen des gezeigten Handwerks, wegen des Teams, wegen der Qualität der Arbeit. Die Musik kann den Rhythmus des Schnitts unterstützen. Sie kann eine Stimmung setzen. Aber sie muss dafür nicht ein geschützter Nummer-Eins-Hit sein.

Das Wesentliche, kompakt

Die Instagram-Musikbibliothek gilt im Business-Account nur für den "Lizenzfrei"-Tab, nicht für den Rest der Bibliothek. Was dort kein Häkchen trägt, ist nicht für gewerbliche Nutzung freigegeben, egal ob es technisch auswählbar ist.

"GEMA-frei" und "lizenzfrei" sind keine Garantien. Ein Track aus einer unbekannten Gratis-Datenbank ohne lesbare Lizenzvereinbarung ist kein sicherer Hafen. Ein Abo bei Epidemic Sound (ab rund 40 Euro im Monat) oder Artlist (199 Euro im Jahr) dagegen schon, weil diese Dienste beide nötigen Rechtepakete abdecken und bei Content-ID-Claims eingreifen können.

Was auf Instagram gepostet wurde, darf nicht automatisch auf der eigenen Website laufen oder auf dem Messestand. Jeder Kanal braucht eine eigene Nutzungserlaubnis. Wer ein Abo-Dienst hat, liest einmal die Lizenzbedingungen nach. Es dauert zehn Minuten und spart möglicherweise ein paar Tausend Euro.

Wer sich darüber hinaus Gedanken macht, wer in seinen Videos zu sehen ist und welche Einwilligungen dafür nötig sind, findet im Ratgeber zu DSGVO und Personenaufnahmen bei Firmenvideos eine ausführliche Erklärung der zweiten großen Rechtsfalle.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung oder Unsicherheit zu einzelnen Musiklizenzen empfehlen wir eine Kanzlei mit Schwerpunkt Urheberrecht und Medienrecht.

Bei Starkefilme klären wir die Musikrechte vor jedem Drehtag. Jeder Clip kommt mit der Angabe, welche Musikquelle genutzt wurde und für welche Kanäle sie gilt. Das kostet dich keine zusätzliche Minute und ist im Video-Abo enthalten: 499 Euro pro Monat, acht bis zehn fertige Videos für Instagram, Facebook und TikTok, ein Drehtag pro Quartal, deutschlandweit.

Unverbindlich kennenlernen →   WhatsApp Astrid

Quellen und Weiterlesen: IPPC Law Abmahnungen wegen Musik auf Instagram und TikTok (anwalt.de, Februar und Oktober 2025); ggr-law.com: IPPC-LAW-Abmahnung: Musik in Instagram Reels, 9 Schritte für Firmen; baumgaertner-friedrich.com: Abmahnung Instagram-Reel IPPC Law "Wonderful Dream" Melanie Thornton (2025); unitedcreation.de: Meta-Musikbibliothek rechtssicher nutzen 2026; GEMA Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen (gema.de); drweb.de: Lizenzfreie Musik 2026, 17 Anbieter für Unternehmen; beatloop.de: Lizenzfreie Musik Anbieter im Vergleich 2026; foximusic.com: YouTube Content-ID Leitfaden 2026.