Ratgeber · Social Media

Was machen wir mit negativen Kommentaren?

Die Sorge davor ist einer der häufigsten Gründe, mit Video gar nicht erst anzufangen. Sie ist berechtigt, die Folgerung daraus meistens nicht.

Kurz beantwortet

Dürfen wir negative Kommentare unter unseren Videos löschen?

Wahre Tatsachenbehauptungen und zulässige Meinungsäußerungen müssen Sie grundsätzlich hinnehmen, auch wenn sie unangenehm sind. Anders liegt es bei unwahren Tatsachenbehauptungen und bei Schmähkritik, also Äußerungen, die nur noch herabwürdigen und keine inhaltliche Auseinandersetzung mehr erkennen lassen. Dagegen können Sie vorgehen.

Wo verläuft die Grenze zwischen Meinung und unwahrer Tatsachenbehauptung?

Eine Meinung lässt sich nicht auf wahr oder falsch prüfen, eine Tatsachenbehauptung schon. Die Firma ist unfreundlich ist eine Meinung. Die Firma hat meine Anzahlung nie zurückgezahlt ist eine Tatsachenbehauptung, und wenn sie nachweislich falsch ist, müssen Sie sie nicht dulden.

Sollten wir auf jeden negativen Kommentar antworten?

Auf sachliche Kritik ja, einmal und kurz. Auf offensichtliche Provokation besser nicht. Die Antwort richtet sich ohnehin nicht an den Kommentierenden, sondern an die stillen Mitleser, und die sind weit in der Überzahl.

Was schadet mehr, der Kommentar oder das Löschen?

Meistens das Löschen. Wer bemerkt, dass sein sachlicher Beitrag verschwunden ist, schreibt ihn erfahrungsgemäß erneut, lauter und an einer Stelle, die Sie nicht moderieren können. Ein beantworteter Kritikpunkt wirkt dagegen auf Mitleser oft vertrauensbildender als eine Kommentarspalte ohne jeden Widerspruch.

Brauchen wir dafür Regeln?

Eine halbe Seite genügt, intern. Darin steht, wer antwortet, innerhalb welcher Zeit, was ohne Rückfrage gelöscht wird, also Beleidigungen und Werbung, und ab wann jemand anderes entscheidet. Der Wert liegt darin, dass im Ernstfall niemand spontan aus dem Bauch heraus reagiert.

Warum die Frage die Veröffentlichung verhindert

Die Sorge vor Kommentaren ist einer der häufigsten Gründe, warum Betriebe mit Video gar nicht erst anfangen. Sie wird selten offen genannt, taucht aber verlässlich auf, sobald es konkret wird: Und wenn dann jemand etwas Schlechtes schreibt?

Die Sorge ist berechtigt, die Folgerung meistens nicht. Wer nicht veröffentlicht, verhindert keine Kritik. Er verhindert nur, dass sie an einer Stelle stattfindet, an der er sie sieht und beantworten kann.

Die Rechtslage, in drei Sätzen

Unternehmen müssen negative Äußerungen hinnehmen, soweit sie wahr sind oder eine zulässige Meinungsäußerung darstellen. Das ist der Normalfall, und er umfasst auch Kritik, die ungerecht oder überzogen wirkt.

Es gibt zwei Ausnahmen. Die erste sind unwahre Tatsachenbehauptungen. Die zweite ist Schmähkritik, also Äußerungen, bei denen keine inhaltliche Auseinandersetzung mehr erkennbar ist und es nur noch um die Herabwürdigung geht. Die Schwelle dafür liegt hoch, deutlich höher, als Betroffene sie einschätzen.

Der praktisch wichtigste Unterschied ist der zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Eine Meinung lässt sich nicht auf wahr oder falsch prüfen. Die sind unfreundlich ist eine Meinung, und sie ist zulässig, auch wenn sie nicht stimmt. Die haben meine Anzahlung nie zurückgezahlt ist eine Tatsachenbehauptung, und wenn sie nachweislich falsch ist, müssen Sie sie nicht dulden.

Und die Frage, die häufiger gestellt werden sollte

Bevor Sie klären, ob Sie löschen dürfen, lohnt die andere Frage: ob Sie sollten.

Wer bemerkt, dass sein sachlicher Beitrag verschwunden ist, schreibt ihn in aller Regel erneut. Lauter, ausführlicher und an einer Stelle, die Sie nicht moderieren können, also in einem Bewertungsportal, in einer Gruppe oder unter einem Beitrag von jemand anderem. Aus einem Satz unter Ihrem Video wird so ein Thema.

Dazu kommt ein Effekt, den die meisten unterschätzen: Eine Kommentarspalte, in der ausschließlich Zustimmung steht, wirkt auf aufmerksame Leser nicht überzeugend, sondern gefiltert. Ein einzelner Kritikpunkt mit einer ruhigen, sachlichen Antwort darunter erzeugt bei den stillen Mitlesern mehr Vertrauen als zwanzig Daumen nach oben.

Löschen ist damit weniger eine Rechtsfrage als eine Abwägung, und sie fällt in den meisten Fällen gegen das Löschen aus.

Die vier Sorten, und was jede verlangt

In der Praxis begegnen Ihnen vier Arten von negativen Kommentaren. Sie brauchen verschiedene Reaktionen, und das Auseinanderhalten ist der eigentliche Trick.

Die berechtigte Kritik. Jemand beschreibt etwas, das tatsächlich schiefgelaufen ist. Das ist der wertvollste Kommentar, den Sie bekommen können, weil er öffentlich ist und Ihnen die Gelegenheit gibt, öffentlich zu reagieren. Kurz, ohne Rechtfertigung, mit einem konkreten Angebot: Das tut uns leid, melden Sie sich bitte unter dieser Nummer, wir klären das. Nicht diskutieren, nicht erklären, warum es dazu kam.

Das Missverständnis. Jemand kritisiert etwas, das so nicht stimmt, aber gutgläubig. Hier gehört eine sachliche Richtigstellung hin, freundlich und ohne Belehrung. Diese Antwort richtet sich fast ausschließlich an die Mitleser.

Die Provokation. Jemand sucht Streit, ohne inhaltlichen Kern. Hier ist die wirksamste Reaktion keine. Wer antwortet, verlängert den Faden und schiebt ihn im Algorithmus nach oben. Kommentare mit Beleidigungen können weg.

Der Wettbewerber oder der Dauergast. Kommt seltener vor, als vermutet, und ist an der Hartnäckigkeit erkennbar. Hier gilt dasselbe wie bei der Provokation, zusätzlich lohnt es sich, die Kommentare zu dokumentieren, bevor man sie ausblendet.

Wie eine Antwort aussieht, die nichts schlimmer macht

Für die ersten beiden Sorten hat sich ein einfaches Muster bewährt, das ohne Schulung funktioniert.

Erstens: schnell, aber nicht sofort. Innerhalb eines Werktags ist gut. Sofort ist gefährlich, weil die erste Regung fast immer die falsche ist.

Zweitens: einmal, nicht dreimal. Eine Antwort, dann die Klärung in den privaten Kanal verlagern. Öffentliche Diskussionen über Details eines Auftrags gewinnt niemand.

Drittens: kurz. Zwei bis drei Sätze. Lange Antworten wirken defensiv, auch wenn jeder einzelne Satz stimmt.

Viertens: keine Textbausteine. Formulierungen wie Ihr Feedback ist uns wichtig erkennt jeder Leser, und sie signalisieren das Gegenteil von dem, was sie behaupten.

Fünftens: nichts versprechen, was nicht eingehalten wird. Ein Satz wie wir melden uns morgen ist ein Termin, und wenn er verstreicht, steht der nächste Kommentar darunter.

Der Fall, der wirklich weh tut, ist ein anderer

Wer sich um Kommentare sorgt, sorgt sich meistens um die falsche Stelle. Ein Kommentar unter einem Video ist nach drei Tagen aus dem Blickfeld. Eine Bewertung im Google-Unternehmensprofil steht dort auf unbestimmte Zeit, direkt neben dem Firmennamen, und ist das Erste, was ein Interessent sieht.

Für Bewertungen gelten dieselben rechtlichen Maßstäbe, aber ein anderer praktischer Rahmen. Löschen können Sie dort ohnehin nichts selbst. Sie können eine Bewertung beim Betreiber melden, wenn sie gegen dessen Richtlinien verstößt, und Sie können öffentlich antworten. Die Antwort ist in diesem Fall das eigentliche Werkzeug, weil sie dauerhaft mit der Bewertung zusammen angezeigt wird.

Ein Punkt, der dabei regelmäßig übersehen wird: Bei Bewertungen von angeblichen Kunden lohnt die Prüfung, ob überhaupt ein Geschäftskontakt bestand. Lässt sich das nicht belegen, ist das ein sachlicher Grund für eine Meldung. Wer öffentlich antwortet, sollte allerdings nie Details eines konkreten Auftrags nennen, auch nicht zur eigenen Verteidigung. Das verstößt gegen den Datenschutz und wirkt zudem auf Mitleser schlechter als jede Kritik.

Wie Sie umgekehrt an gute Bewertungen kommen, ohne peinlich zu werden, steht im Artikel über das Google-Unternehmensprofil.

Wenn die Kritik von einem früheren Mitarbeiter kommt

Das ist der Fall, bei dem die meisten Betriebe die Fassung verlieren, und der, bei dem es sich am wenigsten lohnt.

Ein ehemaliger Mitarbeiter, der unter einem Recruiting-Video schreibt, dass es im Betrieb ganz anders zugehe, äußert in aller Regel eine Meinung. Sie ist zulässig, auch wenn sie einseitig ist, und sie lässt sich nicht wegdiskutieren. Was Sie dagegen tun können, ist begrenzt.

Was Sie nicht tun sollten: den Fall öffentlich aufrollen. Jeder Satz, der auf die Person eingeht, bestätigt für Mitleser die Prämisse, dass es dort etwas aufzuklären gibt. Und arbeitsrechtliche Interna gehören unabhängig davon nicht in eine Kommentarspalte.

Was funktioniert, ist ein ruhiger Satz, der nicht widerspricht, sondern einordnet, etwa dass man Kritik ernst nimmt und dass die Tür für ein Gespräch offen steht. Danach nichts mehr. Wer bis hierher gelesen hat, sieht einen Betrieb, der nicht ausrastet, und genau das ist an dieser Stelle die Botschaft.

Und ein Hinweis, der nichts mit Kommunikation zu tun hat: Wenn eine gefilmte Person ihre Einwilligung widerruft, ist das ein eigener Vorgang mit eigenen Fristen, unabhängig davon, was sie öffentlich schreibt. Was dann zu tun ist, steht im Artikel über Video-Content und DSGVO.

Die halbe Seite, die vorher geschrieben gehört

Der beste Zeitpunkt, das zu regeln, ist der, an dem noch nichts passiert ist. Eine interne Notiz von einer halben Seite genügt und beantwortet vier Fragen.

Wer antwortet? Eine Person, nicht wer gerade Zeit hat. Innerhalb welcher Frist? Ein Werktag ist realistisch. Was wird ohne Rücksprache gelöscht? Beleidigungen, Werbung fremder Anbieter, offensichtlicher Spam. Und ab wann entscheidet jemand anderes? Sobald es um Rechtliches, um einen laufenden Auftrag oder um einen Mitarbeiter namentlich geht.

Der Wert dieser Notiz liegt nicht im Inhalt, sondern im Zeitpunkt. Wer sie hat, reagiert im Ernstfall nach einer Regel statt aus dem Bauch heraus, und der Bauch rät an dieser Stelle zuverlässig zum Löschen.

Was das mit dem Filmen zu tun hat

Zurück zum Ausgangspunkt. Die Sorge vor Kommentaren ist ein schlechter Grund, nicht zu veröffentlichen, und zwar aus einem Grund, der sich messen lässt: Videos aus dem eigenen Betrieb bekommen erfahrungsgemäß deutlich weniger Kritik als Werbung.

Der Unterschied liegt im Anlass. Ein Werbespot behauptet etwas und lädt damit zum Widerspruch ein. Eine Aufnahme, in der jemand bei der Arbeit zeigt, wie etwas gemacht wird, behauptet nichts. Es gibt wenig, dem man widersprechen könnte.

Wer die Kommentarspalte fürchtet, sollte deshalb nicht auf Video verzichten, sondern auf Werbesprache. Das ist ohnehin die bessere Entscheidung, und sie löst dieses Problem nebenbei mit.

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Hinweis: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert und mit Quellen belegt, er ist aber keine Rechtsberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen. Rechtslagen ändern sich und Einzelfälle liegen oft anders, als eine allgemeine Darstellung es abbilden kann. Im Zweifel gehört die Bewertung in fachkundige Hände.

Quellen: Rechtliche Einordnung zu zulässiger Meinungsäußerung, unwahrer Tatsachenbehauptung und Schmähkritik nach der Darstellung bei anwalt.de und der Leipzig School of Media · Zur Reichweite des virtuellen Hausrechts und den Löschpflichten von Plattformen nach NetzDG und Digital Services Act, dargestellt bei wbs.legal · OLG München, Beschluss vom 24.08.2018, 18 W 1294/18, zur Bindung von Plattformbetreibern an die Meinungsfreiheit, referiert bei lto.de. Dieses Verfahren betraf die Löschung durch den Plattformbetreiber, nicht die Moderation durch ein Unternehmen auf der eigenen Seite.