Ratgeber · Anlass Umzug
In der Hilfe zum Google-Unternehmensprofil steht ein Satz, den viele Betriebe erst lesen, wenn es zu spät ist: „Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen an eine neue Adresse umziehen, nachdem es bestätigt wurde, müssen Sie es noch einmal bestätigen.“ Ein paar Zeilen weiter heißt es, dass Google Änderungen prüft, bevor sie live im Profil erscheinen.
Das bedeutet: Der Stecknadelkopf auf der Karte zieht nicht automatisch mit Ihnen um. Er zieht um, wenn Google die neue Adresse akzeptiert hat. Bis dahin schickt die Routenplanung Ihre Kunden, Lieferanten und Bewerber womöglich an die alte Einfahrt, vor der inzwischen ein Schild „Zu vermieten“ hängt.
Ein Umzug ist für einen Betrieb anstrengend genug. Dieser Artikel sortiert, wo die alte Adresse überall steht, was davon Pflicht ist, und wie Sie den Umzug nutzen, um sich bei Kunden zu melden, statt ihn nur zu verwalten.
Zweimal: einige Wochen vorher mit dem Datum und der neuen Adresse, und am Umzugstag oder kurz danach mit der Bestätigung, dass alles läuft. Wichtig ist, dass die neue Adresse zu diesem Zeitpunkt auch bei Google, auf der Website und auf den Rechnungen stimmt.
Die Adresse, und danach das Profil neu bestätigen. Google schreibt, dass ein bereits bestätigtes Unternehmen nach einem Umzug noch einmal bestätigt werden muss, und dass Änderungen vor der Veröffentlichung geprüft werden. Planen Sie also nicht mit einer Änderung auf die Minute.
Das Gewerbeamt, denn nach § 14 Gewerbeordnung ist auch die Verlegung eines Betriebs anzuzeigen. Eingetragene Kaufleute und Gesellschaften müssen außerdem nach § 31 HGB die Verlegung der Niederlassung oder die neue Geschäftsanschrift zum Handelsregister anmelden. Dazu kommen je nach Betrieb weitere Stellen wie Finanzamt, Kammer und Versicherungen.
Ja, wenn es eine konkrete Aufgabe hat. Am meisten bringt ein kurzes Anfahrtsvideo, das Einfahrt, Parkplatz, Eingang und Warenannahme zeigt, eingebunden auf der Kontaktseite und im Google-Profil. Dazu passt ein Rundgang durch die neuen Räume als Anlass, sich bei Kunden zu melden.
Wer mit der Firma umzieht, denkt zuerst an Briefpapier und Website. Die Liste ist länger. Eine Adresse, die über Jahre an einem Ort galt, hat sich in Systeme geschrieben, an die niemand mehr denkt, bis ein Lkw an der falschen Rampe steht. Ein Durchgang in fünf Gruppen:
Die letzte Gruppe ist die, bei der ein Fehler am meisten kostet, und die, bei der ein Rundschreiben am wenigsten hilft. Dazu weiter unten mehr.
Die Pflichtstellen sind überschaubar, verteilen sich aber auf vier Gesetze. Dazu kommt die Post.
Gewerbeamt. Nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung muss angezeigt werden, wer einen Gewerbebetrieb anfängt. „Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird.“ Das ist die Ummeldung beim Gewerbeamt, zuständig ist in der Regel die Gemeinde am neuen Standort.
Handelsregister. Für eingetragene Kaufleute, GmbHs und andere Gesellschaften verlangt § 31 HGB, dass unter anderem „die Verlegung der Niederlassung an einen anderen Ort sowie die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift“ zur Eintragung angemeldet wird. Das läuft über einen Notar.
Impressum. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes müssen geschäftsmäßige Websites unter anderem den Namen und die Anschrift angeben, unter der der Anbieter niedergelassen ist, leicht erkennbar und ständig verfügbar.
Rechnungen. § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes verlangt auf jeder Rechnung „den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers“. Eine Rechnung mit der alten Adresse ist also ein formaler Mangel. Stellen Sie die Vorlage in der Buchhaltung zum Umzugstag um, nicht irgendwann danach.
Post. Die Deutsche Post bietet einen Nachsendeservice auch für Geschäftskunden an. Auf ihrer Website nennt sie dafür eine Laufzeit von sechs Monaten zu 51,90 Euro bei Online-Buchung, und der Auftrag soll spätestens fünf Werktage vor Beginn der Laufzeit gestellt werden. Innerhalb dieser sechs Monate sollten Sie alle Absender, die noch an die alte Adresse schreiben, auf die neue umgestellt haben.
Das hier ist eine Übersicht aus Sicht eines Betriebs, keine Rechtsberatung. Ihr Steuerberater weiß, welche Stellen bei Ihnen zusätzlich dazugehören, etwa Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Versicherungen oder Genehmigungen, die an den Standort gebunden sind.
Viele Kunden, die Sie zum ersten Mal besuchen, tippen Ihren Namen in eine Karten-App und fahren los. Deshalb ist das Google-Unternehmensprofil die wichtigste einzelne Stelle beim Umzug, wichtiger als das Briefpapier.
Weil Google Änderungen prüft und ein umgezogenes Unternehmen neu bestätigt werden muss, lässt sich die neue Adresse nicht auf die Minute genau freischalten. Unsere Einschätzung: Ändern Sie die Adresse erst, wenn der neue Standort tatsächlich besetzt ist, und rechnen Sie mit ein paar Tagen, in denen es hakt. Wer die Adresse zu früh umstellt, schickt Kunden an eine Baustelle. Wer zu spät umstellt, an ein leeres Gebäude. Gegen den zweiten Fall hilft ein Hinweis an der alten Tür mit der neuen Adresse und einem QR-Code zur Anfahrt.
Prüfen Sie nach der Umstellung auch Öffnungszeiten, Fotos und Videos im Profil. Ein Foto der alten Fassade ist nach dem Umzug nicht mehr hilfreich, sondern irreführend. Wie Videos im Google-Profil funktionieren, steht im Beitrag Videos im Google-Unternehmensprofil.
Ein Rundschreiben mit der neuen Adresse wird gelesen und abgelegt. Das eigentliche Problem löst es nicht: Wer zum ersten Mal an den neuen Standort kommt, weiß nicht, welche Einfahrt die richtige ist, wo man parkt, ob der Eingang für Besucher derselbe ist wie für die Anlieferung. In Gewerbegebieten, in denen jede Halle gleich aussieht, ist das kein kleines Problem.
Hier ist ein kurzes Anfahrtsvideo das nützlichste Video, das ein Betrieb nach einem Umzug haben kann. Dreißig bis sechzig Sekunden, gefilmt aus dem Auto oder zu Fuß: die letzte Kreuzung, die Einfahrt, der Parkplatz, die Tür. Für Lieferanten eine zweite Fassung mit der Zufahrt zur Warenannahme. Es gehört auf die Kontaktseite, ins Google-Profil und als Link in jede Terminbestätigung. Wie Sie Videos so einbinden, dass die Seite nicht langsam wird, steht im Artikel Video auf der Website einbinden.
Ein Detail, das bei Anfahrtsvideos gern übersehen wird, ist der Ton. An einer Straße nimmt das Mikrofon vor allem Verkehr und Wind auf. Entweder bleibt das Video stumm und arbeitet mit eingeblendeten Hinweisen („Zweite Einfahrt rechts, Besucherparkplätze vor dem Gebäude“), oder die Erklärung wird sauber nachvertont. Eine Stimme, die man nur halb versteht, ist schlechter als gar keine.
Das zweite Video ist eines, das der Umzug Ihnen schenkt: ein Rundgang durch die neuen Räume. Kunden, die Sie jahrelang am alten Standort kannten, haben hier einen echten Grund, sich das anzusehen, und Sie haben einen echten Grund, sich bei ihnen zu melden. Das ist seltener, als man denkt. Nach unserer Beobachtung interessieren die meisten Anlässe, mit denen Betriebe ihre Kunden anschreiben, vor allem den Absender. Ein neuer Standort interessiert beide Seiten, weil er ändert, wie man zusammenarbeitet.
Zum Zeitpunkt: Filmen Sie den neuen Standort erst, wenn er eingerichtet ist. Wir raten generell davon ab, kurz vor einem Umzug in den alten Räumen zu drehen, weil das Material mit dem Umzug veraltet. Im Beitrag Content Day: Ablauf und Kosten steht, warum.
Beim Firmenumzug gehen selten Kunden verloren, weil sie nicht mehr kommen wollen. Sie gehen verloren, weil die alte Adresse irgendwo stehen geblieben ist und niemand es bemerkt hat. Stellen Sie Google, Impressum und Rechnungen am Umzugstag um, melden Sie den Betrieb bei Gewerbeamt und gegebenenfalls Handelsregister um, und zeigen Sie in einem kurzen Video, wie man zu Ihnen findet. Und nutzen Sie den Umzug als das, was er für Ihre Kunden auch ist: eine Neuigkeit.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos pro Monat: kurze Formate für Social Media, längere für die Website, Clips für genau die Anlässe, die in diesem Artikel vorkommen. Schnitt, Untertitel und alle Formatvarianten sind dabei.
499 Euro pro Monat. Keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: Google-Unternehmensprofil-Hilfe, Unternehmensprofil bearbeiten (support.google.com/business/answer/3039617, abgerufen am 28.09.2026) · Gewerbeordnung § 14 Abs. 1 (gesetze-im-internet.de) · Handelsgesetzbuch § 31 Abs. 1 (gesetze-im-internet.de) · Digitale-Dienste-Gesetz § 5 (gesetze-im-internet.de) · Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 (gesetze-im-internet.de) · Deutsche Post, Nachsendeservice für Geschäftskunden (deutschepost.de, abgerufen am 28.09.2026)