Ratgeber · Oktober 2026 · Lesezeit 9 Minuten
Ein Logistikunternehmen wollte eine einzige Kununu-Bewertung loswerden. Sie stammte aus dem Jahr 2015 und trug den Titel „Schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“. Das Landgericht Leipzig gab dem Unternehmen zunächst recht. Das Oberlandesgericht Dresden hob das Urteil am 17. Dezember 2024 wieder auf (Az. 4 U 744/24), so schildert es die Kanzlei Neuendorff. Die Bewertung blieb online, nach einem Rechtsstreit, der Jahre nach dem Eintrag noch lief. Wer eine Bewerbung ausbleiben sieht und die Schuld bei einem Text auf Kununu vermutet, sollte diese Zeitleiste kennen. Dieser Artikel zeigt, was sich rechtlich erreichen lässt, was eine gute Antwort ausmacht und was Bewerber stattdessen sehen können. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Nur wenn sie rechtswidrig ist: bei nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen, bei Beleidigungen oder wenn der Bewerter nie im Betrieb war. Eine bloße Meinung wie „schlechte Führung“ bleibt in der Regel stehen. Der Weg führt über die Meldefunktion von Kununu, bei begründeter Meldung nimmt das Portal die Bewertung offline, im Zweifel entscheiden Gerichte.
In den meisten Fällen ja, kurz, sachlich und ohne den Bewerter zu widerlegen. Nach Angaben von Kununu stufen 60 Prozent der Portalnutzer die Antworten von Unternehmen als bewerbungsrelevant ein. Ein Fachanwalt für IT-Recht hält Kommentare dagegen oft für vergebene Mühe, wenn sie sich nur verteidigen. Dazwischen liegt eine Antwort, die dankt, einen Punkt konkret aufgreift und ein Gespräch anbietet.
Mehr aktuelle und echte Stimmen neben der einen schlechten. Bewerber lesen eine Bewertung als Erlebnis einer Person, nicht als Urteil über den ganzen Betrieb, solange sie Gegenbelege finden. Dazu gehören neue Bewertungen von Mitarbeitern, sichtbare Reaktionen des Betriebs und Einblicke in den Arbeitsalltag, die nicht vom Chef selbst behauptet werden.
Wenn die Kritik den Alltag betrifft, den man zeigen kann: Umgangston, Pausen, Ausstattung, Teamgefühl. Dann ersetzt ein Clip mit echten Mitarbeitern eine Behauptung durch Anschauung. Bei Kritik, die stimmt und intern ungelöst ist, hilft kein Video, dort muss erst der Betrieb etwas ändern.
Die Rechtslage lässt sich kurz fassen, weil sie ein Prinzip hat: Meinung ist geschützt, falsche Tatsachen und Beleidigung sind es nicht. „Der Chef hört nicht zu“ ist eine Meinung. „Der Betrieb zahlt keinen Lohn“ ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung, die stimmt oder nicht stimmt. Nur im zweiten Fall, bei Schmähkritik oder wenn die Bewertung gar nicht von einem Mitarbeiter oder Bewerber stammt, besteht ein Löschungsanspruch.
Der Ablauf, wie ihn die Kanzlei Neuendorff unter Verweis auf BGH-Urteile beschreibt: Meldet ein Betrieb eine Bewertung, muss das Portal den Bewerter um Stellungnahme bitten und sich Belege geben lassen. Im Dresdner Fall reichte Kununu anonymisierte Arbeits- und Ausbildungsnachweise ein, damit galt die Bewertung als echt. Die Identität des Bewerters muss Kununu dabei nicht preisgeben. Etwas anders sah es das OLG Hamburg im Februar 2024 (Az. 7 W 11/24): Bestreitet ein Unternehmen, dass es überhaupt einen realen Kontakt gab, kann das Portal gezwungen sein, den Bewerter so weit zu individualisieren, dass der Betrieb den Kontakt prüfen kann. Und der Bundesgerichtshof hat im August 2022 für eine Bewertung mit angeblich fehlendem Gästekontakt entschieden, dass der Einwand „diesen Kontakt gab es nie“ allein genügt, um die Prüfpflichten des Portals auszulösen (Az. VI ZR 1244/20, ebenfalls nach der Kanzlei zitiert).
Auf der praktischen Seite bietet Kununu selbst eine Meldefunktion für Bewertungen mit Unwahrheiten oder Beleidigungen. Bei begründeter Meldung nimmt das Portal sie offline, so steht es im Arbeitgeber-Support von Kununu. Der IT-Fachanwalt Thomas Feil sagt in der Deutschen Handwerks-Zeitung (Februar 2024), die Bewertung werde während der Prüfung vorübergehend deaktiviert, und viele Bewerter meldeten sich gar nicht zurück. Er beziffert seine Erfolgsquote auf mehr als 90 Prozent und die Kosten bei einzelnen Bewertungen auf unter 500 Euro. Zwei Einordnungen dazu: Das ist die Zahl eines Anwalts, der damit sein Geld verdient, und sie sagt nichts darüber, wie viele Bewertungen überhaupt angreifbar waren. Und sie gilt für die Fälle, die er für aussichtsreich hielt. Eine ehrlich geschriebene, unfreundliche Bewertung wird auch ein guter Anwalt nicht los.
Lassen Sie also einmal prüfen, ob an der Bewertung etwas rechtlich angreifbar ist. Wenn ja, ist das der schnellste Weg. Wenn nein, geht es um den Rest dieses Artikels.
Hier wird es interessant, weil sich die Quellen widersprechen. Kununu schreibt in seinem Arbeitgeberportal, ganze 60 Prozent der Nutzer von Bewertungsportalen stuften die Antworten von Unternehmen als bewerbungsrelevant ein. Der Anbieter hat allerdings ein Interesse daran, dass Arbeitgeber auf seiner Plattform aktiv sind. Thomas Feil sieht es in der Handwerks-Zeitung nüchterner: „Wenn Arbeitgeber eine kritische Bewertung kommentieren, kommen sie nie aus der Verteidigungshaltung heraus.“ Rechtfertigungen würden überlesen oder sogar als Beleg gelesen, dass etwas dran sei.
Beides lässt sich vereinbaren, wenn man unterscheidet, was in einer Antwort steht. Verteidigung funktioniert nicht. Wer schreibt, die Person habe nie bei ihm gearbeitet, klingt laut Feil „wie ein Akt der Verzweiflung“, selbst wenn es stimmt. Eine Antwort, die zeigt, wie der Betrieb mit Kritik umgeht, funktioniert dagegen. Die Bundesagentur für Arbeit rät in ihrem Leitfaden „Faktor A“ von 2019, erst eine Nacht darüber zu schlafen. Sie zitiert die Kölner Beratung Employer Telling mit der Beobachtung, der Ton von Arbeitgeberantworten sei meistens dann aggressiv, wenn Geschäftsführer oder Inhaber sie selbst schreiben. Das ist ein unbequemer Befund für Inhaber, die ihren Betrieb persönlich nehmen, und genau deshalb lohnt es sich, ihn zu kennen.
Eine brauchbare Antwort hat vier Teile, und sie ist kurz:
Kununu empfiehlt selbst, auf Standardantworten zu verzichten und eine persönliche Arbeitgebersignatur zu hinterlegen. Der Grund ist einfach: Die Antwort richtet sich nicht an den Bewerter, der längst weg ist. Sie richtet sich an den Menschen, der in drei Wochen auf Ihr Profil schaut und überlegt, ob er sich bewirbt.
Es gibt ein Detail, das in der Diskussion oft untergeht: Das Profil existiert so oder so. Feil sagt dazu: „Sobald jemand die erste Bewertung über mein Unternehmen veröffentlicht, bin ich dort präsent.“ Ob der Betrieb angemeldet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Der Leitfaden der Bundesagentur zitiert außerdem zwei Zahlen, die inzwischen einige Jahre alt sind: Laut einer Bitkom-Studie liest jeder dritte Deutsche Bewertungen über Arbeitgeber im Internet, und laut Employer Telling reagiert nur jeder hundertste auf Kununu bewertete Arbeitgeber offen auf Kommentare. Wie die Zahlen heute aussehen, ist mir nicht bekannt. Dass sich daran grundlegend etwas geändert hat, würde ich ohne neue Zahlen nicht behaupten.
Wenn nur ein Bruchteil der Betriebe antwortet, genügt eine anständige Reaktion schon, um aus dem Feld herauszustechen. Die Bundesagentur schreibt ausdrücklich, kleine und mittelständische Betriebe könnten sich hier einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern schaffen, die Bewertungen nicht aktiv managen.
Die Bundesagentur beschreibt ihre Beobachtung so: Leser und potenzielle Bewerber nähmen allzu negative Kommentare, die auch mal als Abrechnung mit dem Ex-Chef geschrieben werden, als die subjektiven Erlebnisse wahr, die sie sind. Die meisten könnten zwischen individuellen Problemen einer Person und strukturellen Unzulänglichkeiten im Unternehmen unterscheiden. Das gilt allerdings nur, solange die schlechte Bewertung nicht allein steht. Bei einem Betrieb mit vier Bewertungen, von denen drei vernichtend sind, liest niemand mehr Einzelfälle heraus.
Daraus folgt eine unspektakuläre, aber wirksame Aufgabe: Es müssen mehr aktuelle Stimmen zusammenkommen. Die Bundesagentur rät, Mitarbeiter und Bewerber zu motivieren, selbst eine Bewertung abzugeben, und warnt im selben Atemzug: Das nütze nichts, wenn die beschriebenen Probleme intern tatsächlich vorliegen. Dann müsse man sich zuerst darum kümmern. Das ist der Punkt, den ich für den wichtigsten halte. Wer Mitarbeiter bittet, 5 Sterne zu vergeben, obwohl sie 2 meinen, bekommt entweder keine Bewertungen oder die nächste Beschwerde.
Was in vielen Betrieben stimmt, aber nirgends zu sehen ist: Die Leute fühlen sich wohl, der Ton ist ordentlich, die Kollegen helfen sich. Dafür gibt es keinen Ort. Ein Bewertungsportal sammelt vor allem Menschen mit einem Anlass, und der Anlass ist häufiger Ärger als Zufriedenheit. Wer zufrieden ist, schreibt selten einen Bericht.
Eine Bewertung besteht aus Wörtern wie „toxisch“, „Chaos“ oder „familiär“, und diese Wörter bedeuten für jeden etwas anderes. Ein Bewerber, der „rauer Ton auf der Baustelle“ liest, weiß danach nicht, ob das heißt, dass jemand angeschrien wird oder dass Handwerker direkt miteinander reden. Ein Video beantwortet genau diese Frage: Man sieht, wie der Polier mit dem Azubi spricht, wie die Mittagspause aussieht, in welchem Zustand die Werkstatt ist, wer die Kollegen sind, mit denen man auf dem Dach steht.
Video ist dabei ein Werkzeug für einen bestimmten Teil des Problems, nicht die Lösung für alles. Es lohnt sich dort, wo die Kritik den sichtbaren Alltag betrifft: Umgangston, Ausstattung, Arbeitszeiten, Zusammenhalt, Einarbeitung. Wo die Kritik Bezahlung, Überstunden oder Führungsverhalten betrifft und stimmt, ist ein charmanter Clip eher gefährlich, weil Bewerber den Widerspruch zwischen Film und Realität in der ersten Woche bemerken. Das kostet dann mehr als eine schlechte Bewertung.
Dafür bieten sich drei Formate an. Mitarbeiter erzählen in eigenen Worten, was ihr Tag ist und warum sie bleiben (wie so ein Dreh abläuft, steht in Mitarbeiter-Interview filmen: Ablauf). Ein Auszubildender zeigt seine Woche, was für Azubis besonders gut wirkt. Und ein kurzer Rundgang zeigt Werkstatt, Fuhrpark und Sozialraum, ohne dass jemand etwas behaupten muss. Warum solche Clips bei Bewerbern funktionieren und welche Betriebe damit Erfolg hatten, steht in Employer-Branding-Videos: So finden Betriebe Mitarbeiter.
Ein praktischer Hinweis zum Ort: Logo, Bilder und Videos gehören laut Bundesagentur zu den kostenpflichtigen Profilen von Kununu. Ob sich das für einen kleinen Betrieb lohnt, zeigt erst ein Angebot von Kununu. Die Videos lassen sich ebenso auf der eigenen Karriereseite, in Stellenanzeigen, auf Instagram und TikTok und im Bewerbungsgespräch einsetzen. Dort landen die Bewerber auch, wenn sie Ihren Betrieb googeln.
Feil weist darauf hin, dass Bewerber, die trotz negativer Bewertungen zum Vorstellungsgespräch kommen, unbequeme Fragen stellen. Wer die Bewertungen nicht kennt oder die Kritik herunterspielt, bekomme schnell eine Absage. Der Gegenentwurf ist einfach: Sie kennen die Bewertung, sagen, was daran stimmt und was sich geändert hat, und zeigen, wie der Alltag aussieht. Mit einem Video, das der Bewerber vorher gesehen hat, ist der erste Teil dieses Gesprächs schon erledigt.
Die Reihenfolge ist kein Zufall. Ein Film über einen Betrieb, der intern ein Problem hat, verschiebt das Problem nur auf später.
Hinweis: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert und mit Quellen belegt, er ist aber keine Rechtsberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen, und wir haften nicht für Entscheidungen, die Sie auf dieser Grundlage triffst. Die Urteile sind nach Darstellung einer Anwaltskanzlei wiedergegeben, nicht nach den Originalentscheidungen. Rechtslagen ändern sich und Einzelfälle liegen oft anders, als eine allgemeine Darstellung es abbilden kann. Im Zweifel gehört die Bewertung in anwaltliche Hände.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in Ihren Betrieb, egal wo in Deutschland Sie sind. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos: Mitarbeiter in eigenen Worten, der Alltag in Werkstatt und auf der Baustelle, kurze Clips für Karriereseite, Stellenanzeigen und Social Media. Einwilligungsvorlagen, Schnitt, Untertitel, alle Formatvarianten: alles dabei.
499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen und Weiterlesen: Kanzlei Neuendorff (16.03.2025) "Wann Kununu Bewertungen löschen muss und wann nicht" (OLG Dresden, 17.12.2024, Az. 4 U 744/24; OLG Hamburg, 08.02.2024, Az. 7 W 11/24; BGH, 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20); Deutsche Handwerks-Zeitung (14.02.2024) "Kununu und Co.: Bei negativen Bewertungen richtig reagieren", Interview mit Thomas Feil; Bundesagentur für Arbeit, Faktor A (11.12.2019) "Als Arbeitgeber auf Kununu-Bewertungen reagieren" (Bitkom-Studie, Employer Telling); kununu Arbeitgeberportal (14.09.2022) "kununu Arbeitgeberkommentare"; kununu Arbeitgeber-Support "Wie kann ich Bewertungen melden".