Ratgeber · Anlass Umfirmierung
Seit dem 1. Juli 2023 tritt der Konzern, den man in Deutschland als Deutsche Post kannte, unter dem Namen DHL Group auf. Die rechtliche Umbenennung kam fast drei Jahre später. Auf der Hauptversammlung am 5. Mai 2026 in Bonn stimmten die Aktionäre nach Angaben der deutschsprachigen Wikipedia mit 99,95 Prozent dafür, die Deutsche Post AG in DHL AG umzufirmieren. Den Namen Deutsche Post trägt seit der Eintragung im Handelsregister am 1. September 2026 die Tochtergesellschaft für das deutsche Post- und Paketgeschäft.
Knapp drei Jahre zwischen neuem Auftritt und neuem Registereintrag, eine Hauptversammlung, eine Kommunikationsabteilung, die das alles begleitet. Ein mittelständischer Betrieb, der seinen Namen ändert, hat meist nichts davon. Er hat einen Notartermin, ein Datum und die Frage, wie er seinen Kunden erklärt, dass die Rechnung ab nächstem Monat von einer Firma kommt, deren Namen sie noch nie gelesen haben.
Diese Frage ist heikler, als sie aussieht. Denn ein Schreiben, das einen neuen Firmennamen ankündigt, sieht einem bekannten Betrugsmuster zum Verwechseln ähnlich.
Pflicht ist vor allem, dass Rechnungen, Geschäftsbriefe und das Impressum ab der Umfirmierung den neuen Namen tragen. Ein Rundschreiben verlangt keines der hier genannten Gesetze, praktisch ist es trotzdem unverzichtbar. Kunden, die eine Rechnung von einem unbekannten Namen bekommen, zahlen sie oft erst nach einer Rückfrage.
Weil Betrüger genau damit arbeiten. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt, dass Täter unter dem Vorwand einer angeblichen Unternehmensübernahme oder geänderter Bankverbindungen zu Überweisungen auffordern. Eine echte Umfirmierung sieht auf den ersten Blick genauso aus.
Die Eintragung im Handelsregister nach § 31 HGB, die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen nach § 37a HGB, der Name auf Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz und das Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Dazu alles, was Kunden sehen: Website, Google-Profil, Fahrzeuge, Schilder und bestehende Videos.
Ja, als Ergänzung zum Schreiben. Ein kurzes Video, in dem ein bekanntes Gesicht aus der Firma erklärt, warum sich der Name ändert und was gleich bleibt, erreicht Kunden anders als ein Brief. Es gehört auf die eigene Website, damit Kunden es über die Adresse finden, die sie schon kennen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes beschreibt auf ihrer Seite zum sogenannten CEO-Fraud, wie die Masche funktioniert. Täter geben sich als leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus und fordern Mitarbeiter auf, „unter einem Vorwand, z.B. dem Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder geänderte Bankverbindungen“, größere Summen zu überweisen. Die Empfehlung der Polizei: prüfen, ob die Zahlungsaufforderung tatsächlich vom genannten Auftraggeber stammt, zum Beispiel per Rückruf.
Legen Sie diese Beschreibung neben ein typisches Schreiben zur Umfirmierung. Ein bekannter Geschäftspartner teilt mit, dass er ab sofort anders heißt. Der Briefkopf ist neu, das Logo vielleicht auch, und manchmal steht sogar eine neue Bankverbindung darin. Eine gut geschulte Buchhaltung beim Kunden tut dann genau das, was die Polizei rät: Sie hält die Zahlung an und fragt nach. Im schlechteren Fall landet Ihre erste Rechnung unter neuem Namen auf dem Stapel mit den Unklarheiten.
Daraus folgen drei Regeln, die mehr bewirken als jede Formulierung:
Die Umfirmierung selbst ist der kleinere Teil der Arbeit. Nach § 31 Absatz 1 HGB ist eine Änderung der Firma, also des Namens, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das läuft über einen Notar. Danach beginnt der eigentliche Aufwand, denn der Name steht an Stellen, für die eigene Regeln gelten.
Geschäftsbriefe. § 37a Absatz 1 HGB verlangt auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die Firma, die Rechtsform, den Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Registernummer. „Gleichviel welcher Form“, steht im Gesetz. Das umfasst auch E-Mails.
Rechnungen. Nach § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes muss jede Rechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten. Ab dem Tag der Umfirmierung ist das der neue Name.
Impressum. § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt auf geschäftsmäßigen Websites unter anderem Namen, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten.
Das ist eine Übersicht aus Sicht des Betriebs, keine Rechtsberatung. Welche Verträge, Genehmigungen oder Zertifikate bei Ihnen zusätzlich auf den alten Namen laufen, klären Sie mit Notar und Steuerberater.
Ein Rundschreiben kann sagen, dass sich der Name ändert. Es kann schlecht vermitteln, dass sonst alles bleibt. Genau das wollen Kunden aber wissen: Ist das noch dieselbe Firma? Ist mein Ansprechpartner noch da? Wurde verkauft? Muss ich etwas tun?
Hier ist ein kurzes Video von 60 bis 90 Sekunden nach unserer Einschätzung das stärkste Mittel, das ein kleiner Betrieb hat. Der Geschäftsführer oder der Ansprechpartner, den die Kunden seit Jahren kennen, steht in der vertrauten Werkstatt oder im Büro und sagt in eigenen Worten drei Dinge: warum der Name wechselt, was sich nicht ändert, und an wen man sich bei Fragen wendet. Mehr braucht es nicht. Ein vertrautes Gesicht in vertrauter Umgebung ist genau das, was einem Betrugsversuch fehlt.
Wichtig ist, wo das Video liegt. Es gehört auf die bestehende Website, unter die Adresse, die Kunden schon kennen, und nicht nur als Link in einer E-Mail. So kann jeder Kunde es selbst aufrufen, ohne auf einen Link klicken zu müssen, dem er misstraut. Im Schreiben steht dann: „Auf unserer Website finden Sie eine kurze Erklärung von uns.“ Das ist eine Einladung zur Prüfung, keine Aufforderung zum Klicken.
Beim Dreh selbst entscheidet der Ton. Ein Geschäftsführer, der in einer halligen Halle ins eingebaute Handymikrofon spricht, klingt nach Notlösung, und das ist bei einer Nachricht, die Vertrauen schaffen soll, das falsche Signal. Ein Ansteckmikrofon und ein ruhiger Raum sind der Unterschied zwischen „die haben das im Griff“ und „da ist wohl etwas passiert“. Wie man jemanden vor die Kamera bekommt, der das nicht gewohnt ist, steht im Beitrag Niemand will vor die Kamera.
Ist die Umfirmierung Teil einer Übergabe an die nächste Generation oder einen neuen Inhaber, gilt all das doppelt. Dann ist die wichtigste Botschaft nicht der Name, sondern die Person. Mehr dazu im Artikel Betrieb übergeben, Nachfolger vorstellen.
Viele Betriebe denken an Briefpapier und Fahrzeuge und vergessen die Videos. Dabei stehen der alte Name und das alte Logo dort oft an drei Stellen: im Vorspann, im Abspann und im Bild, etwa auf Arbeitskleidung, Fahrzeugen oder der Fassade.
Vorspann und Abspann lassen sich meist mit wenig Aufwand neu schneiden, sofern der Produzent die Projektdateien noch hat. Ob das bei Ihnen so ist, steht im Vertrag, und im Beitrag Was mit dem Material nach der Produktion passiert steht, wonach Sie fragen sollten. Das alte Logo auf der Jacke eines Mitarbeiters dagegen lässt sich nicht einfach austauschen. Unsere Einschätzung: Für ein paar Monate nach der Umfirmierung ist das unproblematisch, es zeigt ja nur, dass es dieselbe Firma ist. Wenn alle Fahrzeuge und alle Jacken den neuen Namen tragen, wird der alte Film zum Fremdkörper. Wann sich Überarbeiten lohnt und wann ein neuer Film besser ist, steht im Artikel Imagefilm veraltet: neu drehen oder überarbeiten?
Denken Sie auch an die Plattformen. Der Name des YouTube-Kanals, die Beschreibung unter den Videos, das Profil auf LinkedIn und Instagram. Das sind Kleinigkeiten, aber sie sind das, was ein misstrauischer Kunde prüft, wenn er googelt, ob es Ihre neue Firma wirklich gibt.
Bei einer Umfirmierung ist nicht der neue Name das Risiko, sondern die Verwechslung mit einem Betrugsversuch. Ändern Sie möglichst nicht Name und Bankverbindung zugleich, laden Sie Kunden ausdrücklich zur Rückfrage ein, und lassen Sie ein bekanntes Gesicht auf Ihrer bekannten Website erklären, was sich ändert und was bleibt. Die DHL Group hatte für ihren Namenswechsel knapp drei Jahre und eine Kommunikationsabteilung. Ein Betrieb mit dreißig Leuten hat einen Brief und ein Video. Das reicht, wenn beides das Richtige sagt.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos pro Monat: kurze Formate für Social Media, längere für die Website, Clips für genau die Anlässe, die in diesem Artikel vorkommen. Schnitt, Untertitel und alle Formatvarianten sind dabei.
499 Euro pro Monat. Keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: Wikipedia, Artikel „DHL Group“ (de.wikipedia.org, abgerufen am 28.09.2026) · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, CEO-Fraud (polizei-beratung.de, abgerufen am 28.09.2026) · Handelsgesetzbuch §§ 31, 37a (gesetze-im-internet.de) · Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 (gesetze-im-internet.de) · Digitale-Dienste-Gesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)