Kunden · November 2026 · Lesezeit 12 Minuten

Bildschirm im Empfang oder Wartebereich: Welche Inhalte Kunden wirklich ansehen

Eine Hotelgruppe bekam Beschwerden über zu lange Wartezeiten am Fahrstuhl. Die Fahrstühle ließen sich nicht beschleunigen, also hängte man daneben Spiegel auf. Die Beschwerden gingen deutlich zurück, die Wartezeit blieb, wie sie war. So erzählt es der Dienstleistungsforscher David Maister in einem Klassiker über die Psychologie des Wartens. Wenn bei Ihnen am Empfang ein Bildschirm hängt, ist das die entscheidende Frage: Ist er der Spiegel, oder läuft dort eine Diashow, an der jeder vorbeischaut? Was Studien über Blicke auf Bildschirme sagen, was auf den Schirm gehört und was Rechte und Technik kosten, steht hier.

Kurz beantwortet

Was gehört auf einen Bildschirm im Empfang?

Bewegtbild statt Textfolien, und zwar Inhalte, die dem Wartenden nützen oder ihn neugierig machen. In einer Feldstudie an 46 Bildschirmen fanden Beobachter Video anziehender als Text, animierten Text oder Standbilder, und selbst zwei, drei kurze Sätze wurden kaum gelesen. Geeignet sind Szenen aus der Arbeit des Betriebs, die Menschen, denen der Kunde gleich begegnet, und der Ablauf des Besuchs.

Soll der Ton am Empfang an oder aus sein?

Aus, und wo gesprochen wird, laufen Untertitel mit. Das ist unsere Empfehlung, weil am Empfang Telefon und Gespräche Vorrang haben. Ohne Ton wird außerdem keine Musik wiedergegeben, damit stellt sich die Frage nach GEMA-Gebühren für diese Wiedergabe nicht.

Wie lang sollte die Filmschleife am Empfang sein?

Länger als die übliche Wartezeit bei Ihnen, damit sich nichts wiederholt, und aus kurzen Szenen aufgebaut. Das ist unsere Faustregel, keine Studienlage. Belegt ist, dass Betrachter in Sekunden entscheiden, ob sich ein Bildschirm lohnt: Die Forscher empfehlen, das Wichtigste innerhalb von zwei bis drei Sekunden erfassbar zu machen.

Muss ich für Musik auf dem Empfangsbildschirm an die GEMA zahlen?

Ja, wenn der Film mit Musik aus dem GEMA-Repertoire läuft. Die GEMA ordnet Hintergrundmusik in Warteräumen, Büros, Praxen und Banken dem Tarif M-U zu, und wer einen Imagefilm öffentlich aufführt, braucht zusätzlich Aufführungsrechte. Läuft der Film stumm, wird keine Musik gespielt. Für Einzelhandelsgeschäfte nennt die GEMA Pakete ab 31,08 Euro im Monat (Stand 03.11.2026).

Was kostet ein Bildschirm am Empfang, und kommt Rundfunkbeitrag dazu?

Ein Signage-Display mit 43 Zoll für den Dauerbetrieb stand am 03.11.2026 ab 516,63 Euro bei Geizhals (Philips 43BDL3650Q), die Software kostete bei den zwei geprüften Anbietern zwischen null und 10 Euro im Monat. Der Rundfunkbeitrag hängt nicht an Geräten: Nach § 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag richtet er sich je Betriebsstätte nach der Zahl der Beschäftigten, ein Bildschirm mehr ändert ihn nicht.

Warum ein Spiegel funktioniert, obwohl der Fahrstuhl nicht schneller wird

Maisters Aufsatz stammt von 1985, und sein erster Grundsatz gilt bis heute: Beschäftigte Zeit fühlt sich kürzer an als unbeschäftigte. Er zitiert den Philosophen William James, wonach Langeweile entsteht, wenn man auf das Verstreichen der Zeit selbst achtet. Restaurants geben deshalb Speisekarten aus, während Gäste noch auf einen Tisch warten, und sparen nebenbei Zeit, weil am Tisch schneller bestellt wird.

Das schönste Beispiel betrifft eine Telefonwarteschleife. Ein Sportteam spielte wartenden Anrufern die Höhepunkte des Spiels der Vorwoche vor. Ein Anrufer, der endlich zur Zentrale durchgestellt wurde, rief: Stellen Sie mich zurück, gleich fällt ein Tor! Ein Empfangsbildschirm muss nicht so weit gehen. Aber an diesem Maßstab lässt er sich messen: Würde jemand bitten, ihn weiterlaufen zu lassen?

Was Wartende eigentlich quält, hat ein Team an einem Schweizer Universitätsklinikum untersucht (Spechbach und Kollegen, BMC Emergency Medicine, 2019). Sie befragten 509 Patienten in der Notaufnahme. Das Zeitempfinden hing unter anderem davon ab, ob sich jemand vergessen fühlte und ob er die genaue Wartezeit kannte. Eine Notaufnahme ist kein Handwerkerempfang. Unsere Einschätzung: Der Mechanismus ähnelt sich, denn wer wartet, will wissen, dass man ihn gesehen hat und wie es weitergeht.

Dass Inhalte in der Wartezeit etwas bringen, zeigt eine Zufallsstudie an einer Klinikambulanz (Oermann, Journal of Ambulatory Care Management, 2003). 320 Patienten wurden zufällig verteilt, 160 bekamen während der Wartezeit eine Schulung, 160 die übliche Versorgung. Wer länger wartete, war mit dem Besuch weniger zufrieden, die Korrelation lag bei minus 0,17, schwach, aber nicht zufällig. Die geschulten Patienten waren mit ihrer Aufklärung deutlich zufriedener als die Kontrollgruppe. Die Wartezeit wurde dadurch nicht kürzer. Sie lieferte nur etwas.

Was Menschen an Bildschirmen wirklich ansehen

Die ehrlichste Studie dazu hat nichts mit Wartezimmern zu tun und ist deshalb so nützlich. Elaine Huang, Anna Koster und Jan Borchers von der RWTH Aachen beobachteten 2008 an 24 Orten in drei mitteleuropäischen Städten insgesamt 46 große Bildschirme, unter anderem in Bahnhöfen, Banken, einer Buchhandlung und einem Kaufhaus. Jeder Besuch dauerte mindestens 60 Minuten.

Meist nicht. Die Beobachter sahen vor allem flüchtige Blicke im Vorbeigehen. An einer Bank sahen sie 88 Menschen vorbeigehen, bis einer stehen blieb, für sieben oder acht Sekunden. Video zog die Blicke eher an als Text, animierter Text oder Standbilder. Ein Mann blieb vor einem Bildschirm stehen, auf dem ein Doppeldecker über eine Landschaft flog, drei, vier Sekunden lang. Sobald auf dem Schirm animierter Text erschien, ging er weiter. In einem Elektroladen blieben zweimal Passanten mit ihrem Imbiss stehen und sahen bunten Clips von springenden Bällen und Tieren zu, bis sie aufgegessen hatten. Bei allen anderen Inhaltsformen beobachteten die Forscher das nicht.

Besonders lehrreich ist die Buchhandlung. Hinter der Kasse lief ein Bildschirm mit Literatur-Fakten und Hinweisen auf kostenlose Veranstaltungen, farbig und sorgfältig gestaltet. Die Kunden in der Schlange sahen kaum hin. Sie schauten auf die Spielsachen am Tresen, auf die Dinge in ihrer Hand, auf die Kassiererin. Wartende sind demnach noch kein Publikum. Beim Vergleich mit Papier schnitt der Bildschirm sogar schlechter ab: Studenten blätterten ein Schwarzes Brett durch, die digitale Diashow mit denselben Veranstaltungen daneben ignorierten sie. Die Forscher vermuten, dass Menschen selbst bestimmen wollen, was sie wann lesen.

Dazu passt eine Untersuchung von Jörg Müller und Kollegen (Pervasive Computing, 2009). Sie befragten 91 Menschen an elf öffentlichen Bildschirmen. Die meisten erwarteten dort langweilige Werbung und ignorierten den Schirm deshalb: „Display Blindness“, in Anlehnung an die Bannerblindheit im Netz. Der Bildschirm mit Informationen für Studierende wurde häufiger angesehen als der mit Gutscheinen für Läden.

Unsere Einschätzung: Ein Empfang ist günstiger als eine Kasse, weil Besucher dort sitzen, nichts in der Hand halten und niemand ihre Aufmerksamkeit umlenkt. Aber die Erwartung bringen sie mit. Wer Werbung erwartet, sieht weg. Wer etwas Interessantes entdeckt, sieht hin.

Was auf den Bildschirm gehört: die Sicht des Wartenden

Aus diesen Befunden lässt sich eine Auswahl ableiten, die vom Besucher aus gedacht ist und nicht vom Verkaufsprospekt.

Weglassen können Sie Preislisten, Leistungsverzeichnisse in Textfolien und alles, was nach Anzeige aussieht. Das Material dafür liegt häufig schon in Ihrem Imagefilm, der im Ganzen nicht in die Schleife gehört, in Ausschnitten aber sehr wohl. Wie so ein Film aufgebaut ist, steht auf der Seite Imagefilm.

Ton aus, Untertitel an

Am Empfang klingelt das Telefon, und die Mitarbeiterin spricht mit dem Besucher, der gerade hereinkommt. Ein laufender Ton stört beides. Das ist Erfahrung, keine Studie. Also läuft der Bildschirm stumm.

Dann muss der Film ohne Ton verständlich sein. Das gelingt am besten, wenn das Bild erzählt und der Text auf das Nötigste schrumpft. Huang und Kollegen empfehlen, mit minimalem Text zu arbeiten: Selbst zwei oder drei kurze Sätze würden wahrscheinlich nicht gelesen. Untertitel sind deshalb nur dort sinnvoll, wo jemand im Bild spricht und der Inhalt wichtig ist, etwa die Begrüßung durch die Geschäftsführung. Was Untertitel kosten und wann Automatik reicht, steht im Ratgeber Untertitel erstellen lassen: Kosten, KI-Tools und was Automatik wirklich schafft.

Wie lang darf die Schleife sein?

Eine belegte Minutenzahl gibt es nicht. Belegt ist die Gegenrichtung: Betrachter entscheiden in wenigen Sekunden, ob sich ein Bildschirm lohnt. Die Aachener Forscher empfehlen, das Wichtigste in zwei bis drei Sekunden erfassbar zu machen, Inhalte dauernd in Bewegung zu halten und abrupte Wechsel zu vermeiden, damit der Blick bleibt. Daraus folgt für die Schleife ein Aufbau aus kurzen Szenen, die jede für sich verständlich sind.

Als Faustregel empfehlen wir, die Gesamtlänge so zu wählen, dass sie die übliche Wartezeit überschreitet. Wer im Schnitt zehn Minuten wartet, soll nicht dreimal denselben Zweiminutenfilm sehen. Der zweite Gedanke betrifft die Stammkunden: Sie sehen Ihre Schleife bei jedem Besuch. Was im Januar neu wirkt, kennen sie im April auswendig. Wechseln Sie deshalb regelmäßig einzelne Szenen aus, statt die Schleife jahrelang unverändert laufen zu lassen.

Musik und GEMA: wann der Empfang zahlt

Sobald Musik im Spiel ist, wird es rechtlich. Die GEMA erklärt auf ihrer Seite für Unternehmen: Eine Musiknutzung gilt als öffentlich, wenn die Anwesenden nicht durch eine persönliche Beziehung verbunden sind. Besucher eines Empfangs sind das nicht. Für Hintergrundmusik in Empfangs- und Geschäftsräumen führt die GEMA den Tarif M-U, und in der Liste dessen, was sich damit anmelden lässt, stehen ausdrücklich Aufenthaltsräume, Warteräume, Praxen, Banken sowie Werkräume und Büros (Tarif M-U, gültig ab 01.01.2026).

Für Videos mit Musik gilt eine zweite Ebene. Wer Musik in einem Film verwendet, braucht die Zustimmung der Rechteinhaber. Wer den Film dann öffentlich aufführt, etwa als Imagefilm, benötigt zusätzlich Aufführungsrechte, die er laut GEMA ebenfalls dort erwerben kann. Das heißt für den Bildschirm am Empfang: Ein Film mit Musik aus dem GEMA-Repertoire, der mit Ton läuft, ist anmeldepflichtig. Läuft derselbe Film stumm, wird keine Musik wiedergegeben, und die Musiktarife greifen nicht. Wie es mit Musik aus Lizenzbibliotheken aussieht, steht im Ratgeber Musik in Firmenvideos: Was du wirklich benutzen darfst und was teuer wird.

Was kostet die Anmeldung? Für Büros und Empfangsräume rechnet die GEMA den Preis im Onlineportal aus. Für Einzelhandelsgeschäfte nennt sie auf ihrer Branchenseite Pakete: „Handel S“ mit Radio, Audiostreaming, Tonträgern sowie TV und Videostreaming ab 31,08 Euro im Monat, „Handel M“ mit Großbild-TV über 65 Zoll ab 113,43 Euro, „Handel L“ ab 174,11 Euro (Stand 03.11.2026). Das sind Einzelhandelspreise, aber sie zeigen die Größenordnung.

Zwei Fallen sollten Sie kennen. Erstens: Die YouTube-Nutzungsbedingungen (Stand 5. Januar 2022) erlauben, Inhalte für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch anzusehen. Nicht zulässig ist laut Bedingungen, den Dienst außerhalb des privaten Gebrauchs zu nutzen, ausdrücklich genannt wird die öffentliche Vorführung von Videos. Die fremde Playlist, die man morgens im Empfang startet, ist also keine Lösung. Eigene Videos über den eingebetteten Player zu zeigen, erlauben dieselben Bedingungen ausdrücklich. Zweitens: Wer Fernsehprogramm auf dem Bildschirm laufen lässt, fällt unter den Tarif FS, der bei der GEMA nach Bildschirmgröße unterscheidet (Kleinbild bis 165 Zentimeter Diagonale, Großbild darüber). Beides betrifft einen stummen Eigenfilm nicht.

Rundfunkbeitrag: der Bildschirm kostet nichts extra

Ein zusätzlicher Bildschirm erhöht den Rundfunkbeitrag nicht. Nach § 5 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist im nicht privaten Bereich für jede Betriebsstätte ein Beitrag zu zahlen, dessen Höhe sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten bemisst. Betriebsstätten mit keinem oder bis zu acht Beschäftigten zahlen ein Drittel des Beitrags, also 6,12 Euro im Monat bei einem Beitrag von 18,36 Euro (Beitragsservice, abgerufen am 03.11.2026). Die Handwerkskammer Niederrhein fasst es so zusammen: Die Pflicht besteht unabhängig vom Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten. Ob am Empfang kein Bildschirm hängt oder vier, ändert die Rechnung nicht.

Was Technik und Software kosten (Stand 03.11.2026)

Beim Gerät hilft ein konkretes Beispiel. Das Philips Q-Line 43BDL3650Q ist ein Signage-Display mit 43 Zoll, 4K-Auflösung, Android 10, eingebautem Mediaplayer und drei Jahren Garantie. Geizhals Deutschland führte es am 03.11.2026 (Preisupdate 10:51 Uhr) ab 516,63 Euro. Händler geben eine Betriebszeit von 18/7 an, also 18 Stunden täglich an sieben Tagen. Das Energielabel nennt 96 Kilowattstunden je 1.000 Betriebsstunden. Bei 3.000 Stunden im Jahr, etwa zehn Stunden an 300 Tagen, sind das rund 290 Kilowattstunden (eigene Rechnung).

Wer schon einen Smart-TV hat, kommt womöglich ohne neues Gerät aus: SignageNow nennt als Voraussetzung einen Fernseher mit Betriebssystem und eingebautem Browser, genannt werden Samsung Tizen, LG webOS, VIDAA und Google TV, und führt auch Fire-TV-Sticks als Abspielgeräte auf.

Bei der Software lohnt der Blick auf den Speicherplatz, weil Filme groß sind. SignageNow berechnet laut Preisseite: kostenlos mit 20 Megabyte Medienspeicher und fünf Medien, „Basis“ für 10 Euro im Monat zuzüglich Umsatzsteuer mit 500 Megabyte und zehn Medien, „Premium“ für 15 Euro mit 1.000 Megabyte und 15 Medien. Eine Beispielrechnung mit angenommener Bitrate: Ein einminütiger Full-HD-Film mit 8 Megabit pro Sekunde belegt rund 60 Megabyte. Der Gratis-Tarif fasst damit nicht einmal eine Minute, der Basis-Tarif etwa acht. Yodeck bietet laut Preisseite einen Bildschirm dauerhaft kostenlos mit unbegrenztem Dateispeicher an, bei mehreren Bildschirmen kostet der Basis-Tarif 8 Euro je Bildschirm und Monat bei Jahreszahlung. Mit Jahrestarif liegt ein Raspberry-Pi-Player bei, mit eigenem Gerät spart man 20 Euro je Bildschirm.

Das Gerät ist also der größere einmalige Posten, die Software mit null bis zehn Euro im Monat ein kleiner. Teuer wird erst, was darauf läuft. Was ein Film kostet, hängt davon ab, ob er neu gedreht wird oder aus vorhandenem Material entsteht.

Kunden oder Mitarbeiter: der Unterschied zum Infoscreen

Dieser Artikel handelt vom Publikum, das zufällig vorbeikommt, nicht verpflichtet ist hinzusehen und jederzeit aufs Handy ausweichen kann. Bei Bildschirmen für die eigene Belegschaft ist das anders: Dort laufen Schichtinformationen, die Betriebsrat und Pausenraum betreffen. Das behandelt der Ratgeber Unsere Leute in der Produktion lesen keine Rundmails. Auch bei der GEMA ist es getrennt: Für Programme, die ausschließlich für die eigenen Mitarbeiter produziert und wiedergegeben werden, gibt es den Tarif WR-I-UFS für Unternehmensfernsehen. Ein Empfang mit Kundenverkehr gehört nicht dazu.

Was Sie diese Woche tun können

Erstens: Setzen Sie sich eine Viertelstunde in Ihren eigenen Empfang und sehen Sie hin, was der Bildschirm zeigt. Würden Sie dranbleiben?

Zweitens: Schalten Sie den Ton ab, falls er noch läuft, und prüfen Sie, ob das Material ohne ihn trägt.

Drittens: Streichen Sie alles, was nach Anzeige aussieht, und suchen Sie in vorhandenem Material nach Szenen, in denen Menschen etwas tun.

Viertens: Notieren Sie, wie lange Besucher im Schnitt warten, und bauen Sie die Schleife darüber auf. Bevor Musik dazukommt, klären Sie die Rechte.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in Ihren Betrieb, egal wo in Deutschland Sie sind. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos pro Monat: kurze Formate für Social Media, längere für die Website, Clips, die am Empfang in der Schleife laufen. Schnitt, Untertitel und alle Formatvarianten sind dabei.

499 Euro pro Monat. 8 bis 10 Videos, 1 Drehtag pro Quartal, deutschlandweit. Keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

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Quellen: David H. Maister, "The Psychology of Waiting Lines", 1985, Fassung von 2005 (columbia.edu, abgerufen am 03.11.2026), zu Spiegeln am Fahrstuhl, beschäftigter und unbeschäftigter Zeit und der Telefonwarteschleife; Spechbach, Rochat, Gaspoz u. a., "Patients' time perception in the waiting room of an ambulatory emergency unit: a cross-sectional study", BMC Emergency Medicine, 1. August 2019 (pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6676522, 509 Patienten); Oermann, "Effects of educational intervention in waiting room on patient satisfaction", Journal of Ambulatory Care Management 26(2), 2003 (PubMed 12698929, n = 160 je Gruppe); Huang, Koster, Borchers, "Overcoming Assumptions and Uncovering Practices: When Does the Public Really Look at Public Displays?", Pervasive Computing, LNCS 5013, 2008, S. 228 bis 243 (hci.rwth-aachen.de); Müller u. a., "Display Blindness: The Effect of Expectations on Attention towards Digital Signage", Pervasive Computing, LNCS 5538, 2009 (research-information.bris.ac.uk); GEMA, "Musik für Firmenfeier und im Unternehmensalltag nutzen", "Tarif M-U: Hintergrundmusik mit Tonträgern" (gültig ab 01.01.2026), "Eine Lizenz für Musik in Videos kaufen", "Einzelhandel" mit Paketpreisen, "Tarif WR-I-UFS" (gema.de, abgerufen am 03.11.2026); YouTube-Nutzungsbedingungen, Stand 5. Januar 2022 (youtube.com/t/terms, abgerufen am 03.11.2026); Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 5 (gesetze-bayern.de, abgerufen am 03.11.2026); Beitragsservice, Informationen für Unternehmen und Berechnung des Rundfunkbeitrags (rundfunkbeitrag.de, abgerufen am 03.11.2026); Handwerkskammer Düsseldorf/Niederrhein, "Rundfunkbeitrag" (hwkno.de); Geizhals Deutschland, Philips Q-Line 43BDL3650Q, Preisupdate 03.11.2026, 10:51 Uhr (geizhals.de); SignageNow, Preise und technische Voraussetzungen (signagenow.tv, abgerufen am 03.11.2026); Yodeck, Pricing (yodeck.com/pricing, abgerufen am 03.11.2026). Die Beispielrechnungen zu Dateigröße und Energieverbrauch sind eigene Rechnungen mit angenommenen Werten. Dies ist keine Rechtsberatung.