Ratgeber · September 2026 · Lesezeit 12 Minuten

Drehgenehmigung für Unternehmen: Wann braucht ihr eine, wo bekommt ihr sie?

Die Frage nach der Drehgenehmigung taucht bei fast jedem Unternehmensfilm auf, und die Antwort ist fast immer: kommt drauf an. Auf dem eigenen Gelände sieht das anders aus als auf der Straße, und die Straße ist nochmal anders als der Bahnhof oder die Messehalle. Dieser Artikel erklärt, wo die Grenzlinien liegen, welche Behörde zuständig ist und mit welchen Fristen und Kosten ihr rechnen müsst. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz beantwortet

Brauche ich eine Drehgenehmigung, wenn ich auf meinem eigenen Betriebsgelände filme?

Nein, auf eurem eigenen Betriebsgelände braucht ihr keine behördliche Drehgenehmigung. Ihr habt das Hausrecht und entscheidet selbst. Was ihr aber braucht: die schriftliche Einwilligung jedes Mitarbeiters, der im Video zu sehen ist. Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Februar 2015 entschieden (Az. 8 AZR 1011/13), dass Arbeitgeber ohne diese Einwilligung keine Mitarbeiter in Unternehmensfilmen zeigen dürfen.

Ab wann brauche ich im öffentlichen Raum eine Drehgenehmigung?

Die entscheidende Grenze ist der Gemeingebrauch: Solange eure Aufnahmen den normalen Betrieb nicht stören, seid ihr oft genehmigungsfrei. Handkamera, maximal ein Stativ, bis zu fünf Personen, kein Aufbau, keine Absperrungen: In vielen Städten reicht das. Sobald ihr Equipment aufbaut, Verkehr absperrt oder mehr Personal mitbringt, wird es genehmigungspflichtig. Dann braucht ihr eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt. In Berlin kostet das zwischen 60 und 1.500 Euro Genehmigungsgebühr plus 65 Euro täglich pro Drehfläche.

Wie bekomme ich eine Drehgenehmigung für einen Bahnhof der Deutschen Bahn?

Für kommerzielle Filmaufnahmen in Bahnhöfen oder Zügen der Deutschen Bahn wendet ihr euch an die DB-Konzernpressestelle unter [email protected]. Für Aufnahmen in Zügen müsst ihr mindestens fünf Werktage vor Drehbeginn anfragen. Private Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen sind ohne Genehmigung erlaubt, kommerzielle Produktionen sind gebührenpflichtig.

Darf ich auf einem Messegelände an meinem eigenen Stand drehen?

Nicht automatisch. Auf Messen gilt das Hausrecht der Messegesellschaft, auch am eigenen Stand. Die Koelnmesse etwa verlangt für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen eine schriftliche Genehmigung, selbst wenn ihr an eurem eigenen Ausstellungsstand dreht. Anfragen sollten einige Wochen vor der Messe gestellt werden.

Was kostet eine Drehgenehmigung im öffentlichen Raum?

Das variiert stark je nach Stadt und Drehaufwand und lässt sich nicht pauschal beantworten. In Berlin sind für die Sondernutzungserlaubnis 60 bis 1.500 Euro Genehmigungsgebühr fällig, dazu 65 Euro täglich pro Drehfläche. In München werden Gebühren erst nach Ende der Dreharbeiten berechnet, weil sie von Flächengröße und tatsächlicher Dauer abhängen. Für München gilt außerdem: Bearbeitungszeit mindestens 15 Werktage einplanen.

Eigenes Betriebsgelände: Wann braucht ihr gar nichts

Wer auf dem eigenen Gelände filmt, braucht keine behördliche Genehmigung. Das gilt für die Werkshalle, das Büro, den Parkplatz, die Lagerhalle, den Außenbereich des Unternehmens. Ihr habt das Hausrecht, und das reicht.

Was viele nicht auf dem Schirm haben: Auch wenn keine Behörde gefragt werden muss, braucht ihr die Einwilligung der Menschen, die vor der Kamera stehen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Februar 2015 (Az. 8 AZR 1011/13) entschieden, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung in Unternehmensfilmen zeigen darf. Die Einwilligung muss schriftlich sein und den Verwendungszweck benennen: Wo soll das Video gezeigt werden, für welchen Zeitraum, auf welchen Plattformen?

Ein Punkt aus diesem Urteil, den viele vergessen: Die Einwilligung erlischt nicht automatisch, wenn jemand das Unternehmen verlässt. Wer einmal zugestimmt hat, ohne Einschränkung, kann das Video auch nach dem Ausscheiden nicht einfach zurückziehen. Umgekehrt kann ein ausgeschiedener Mitarbeiter die Einwilligung aus plausiblen Gründen widerrufen. Deshalb empfiehlt es sich, im Einwilligungsformular den Verwendungszweck möglichst präzise festzuhalten.

Auf dem eigenen Betriebsgelände gibt es noch einen weiteren Fall: Wenn ihr externe Dienstleister, Handwerker oder Lieferanten im Bild habt, braucht ihr deren Einwilligung genauso wie die eurer Mitarbeiter. Das gilt auch für Kunden, die ihr vielleicht beim Beratungsgespräch filmt. Mehr zu Einwilligungen und zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen erklärt unser Artikel zu Video-Content und DSGVO 2026.

Öffentlicher Raum: Die entscheidende Grenze

Sobald ihr die eigenen vier Wände verlasst und auf öffentlichen Flächen dreht, Straßen, Plätzen, Parks, Fußgängerzonen, wird es komplizierter. Aber nicht automatisch genehmigungspflichtig.

Der rechtliche Begriff, um den sich alles dreht, ist der Gemeingebrauch. Öffentliche Straßen und Plätze sind für jeden zur Nutzung bestimmt, so wie es ihrer Widmung entspricht. Wer eine Straße benutzt, um von A nach B zu kommen, nutzt den Gemeingebrauch. Wer dort mit einem Kamerateam, Stativen, Scheinwerfern und Absperrgittern auftaucht und den Bürgersteig für zwei Stunden blockiert, überschreitet diesen Gemeingebrauch. Das wird zur Sondernutzung und braucht eine Erlaubnis.

Wo genau die Grenze liegt, hängt von der Gemeinde ab. München hat das relativ konkret geregelt: Genehmigungsfrei sind Aufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen, wenn ausschließlich Handkamera oder maximal ein Stativ verwendet wird, nicht mehr als fünf Personen vor Ort sind, der Fußgängerverkehr nicht behindert wird und keine störenden Szenen gedreht werden. Sobald ihr mehr Equipment mitbringt, mehr Personal oder Fahrzeuge auf Grünflächen, wird es genehmigungspflichtig (Landeshauptstadt München, Drehgenehmigungen).

Die Stadt Kassel formuliert es ähnlich: Aufnahmen mit Handkamera auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fallen in der Regel noch unter den Gemeingebrauch. Aufbauten wie Tische, Gerüste oder Zelte und Sperrungen von Verkehrsflächen hingegen machen eine Sondernutzungserlaubnis nötig (Stadt Kassel, Drehgenehmigung im öffentlichen Raum).

Praktisch bedeutet das für einen typischen Unternehmensfilm: Wer mit einer Person und einer Handkamera kurze Außenaufnahmen macht, ist in vielen Städten auf der sicheren Seite. Wer mit einem Produktionsteam und Ausrüstungswagen anreist, braucht in jedem Fall eine Genehmigung.

Wo und wie ihr die Genehmigung beantragt

Zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. In größeren Städten gibt es dafür oft eigene Anlaufstellen. München hat ein Servicebüro Film beim Mobilitätsreferat, das Anträge für öffentliche Verkehrsflächen und Grünanlagen bearbeitet. Berlin hat die Zuständigkeit auf die Bezirke verteilt, das zuständige Straßen- und Grünflächenamt hängt davon ab, in welchem Bezirk ihr dreht.

Fristen sind das, was die meisten unterschätzen. In München ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 15 Werktagen einzuplanen (Landeshauptstadt München, Drehgenehmigungen). Wer also nächste Woche drehen möchte, wird dort keinen Antrag mehr rechtzeitig durchbekommen. Als Faustformel für die meisten deutschen Städte gilt: Antrag mindestens zwei Wochen vor Drehbeginn stellen, besser vier.

Was die Gebühren angeht: Die schwanken erheblich und lassen sich nicht auf eine Zahl reduzieren. In Berlin fallen laut dem Berliner Serviceportal zwischen 60 und 1.500 Euro Genehmigungsgebühr an, plus 65 Euro täglich je Drehfläche (service.berlin.de, Straßensondernutzung für Filmaufnahmen). In München werden die Gesamtgebühren erst nach den Dreharbeiten berechnet, weil sie von der tatsächlich beanspruchten Fläche und Dauer abhängen. Andere Städte haben eigene Sondernutzungsgebührenordnungen, nach denen Straßenwert, Flächengröße und Dauer in die Berechnung einfließen.

Wenn Straßensperrungen oder Halteverbote nötig sind, kommt zu der Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamts noch eine verkehrsrechtliche Anordnung, die über das zuständige Straßenverkehrsamt läuft. Das ist ein zweiter Antrag, manchmal eine zweite Behörde.

Deutsche Bahn: Ein eigenes Verfahren

Bahnhöfe und Bahnanlagen stehen zwar meistens offen, rechtlich ist die Sache aber eindeutig: Die Deutsche Bahn hat über ihr Gelände das Hausrecht, nicht die Gemeinde. Das bedeutet, dass das Ordnungsamt der Stadt für Filmaufnahmen im Bahnhof nicht zuständig ist.

Für private Aufnahmen zu nichtkommerziellen Zwecken in öffentlich zugänglichen Bereichen braucht ihr keine Genehmigung. Wer mit dem Smartphone kurze Eindrücke eines Bahnhofsaufenthalts festhält, ist damit abgedeckt. Wer dagegen für einen Unternehmensfilm dreht, also kommerziell, der braucht die schriftliche Genehmigung der DB-Konzernpressestelle.

Der Kontakt läuft über [email protected]. Für Aufnahmen in Zügen gilt laut DB eine Mindestvorlaufzeit von fünf Werktagen. Für Aufnahmen in Bahnhöfen solltet ihr ebenfalls deutlich vorab anfragen, Anfragen ohne ausreichende Vorlaufzeit werden nach Auskunft der DB nicht bearbeitet. Für journalistische Berichterstattung gibt es ein gesondertes Verfahren mit Presseausweispflicht. Kommerzielle Produktionen sind gebührenpflichtig, eine pauschale Gebührentabelle veröffentlicht die DB nicht öffentlich (Deutsche Bahn, Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn).

Wer Bahnhöfe im Video braucht, sollte außerdem wissen, dass inhaltliche Anforderungen bestehen. Die DB genehmigt kommerzielle Aufnahmen laut eigenen Angaben nur, wenn ein inhaltlicher Bezug zu Eisenbahnbetrieb, Reisen oder Mobilität vorhanden ist. Ein Unternehmensfilm, der Bahnhöfe nur als Kulisse nutzt, hat also schlechtere Karten als einer, bei dem das Thema Mobilität oder Bahnreisen eine Rolle spielt.

Fremde Gebäude, Einkaufszentren, Messegelände

Einkaufszentren sind eine häufige Quelle von Missverständnissen. Sie sind zwar öffentlich zugänglich, aber kein öffentlicher Raum im rechtlichen Sinne. Der Betreiber hat das Hausrecht, und das gilt für das gesamte Gelände. Wer dort ohne Genehmigung des Betreibers dreht, verstößt gegen das Hausrecht, unabhängig davon, ob er eigene Kunden, eigene Produkte oder einen Messestand filmt. Kleinere Zentren sprechen dafür die Geschäftsführung an, größere haben oft Pressestellen oder eigene Anfrageprozesse.

Auf Messegeländen ist das noch etwas strenger geregelt. Messegesellschaften behandeln kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen auf ihrem Gelände als genehmigungspflichtig, und das gilt oft auch für Aussteller am eigenen Stand. Die Koelnmesse etwa verlangt für gewerbliche Aufnahmen eine vorherige schriftliche Genehmigung, auch wenn ihr an eurem eigenen Ausstellungsstand dreht (spange.media, Filmgenehmigung Messe). Die Messe Essen geht noch weiter und untersagt gewerbliches Fotografieren und Filmen auf dem gesamten Gelände ohne schriftliche Genehmigung.

Empfehlenswert ist es, die Anfrage einige Wochen vor der Messe zu stellen und dabei Standnummer, geplanten Zeitraum, Produktionsfirma und Verwendungszweck anzugeben. Was auf Messen erlaubt und was zu beachten ist, hat unser Artikel zu Messevideos für B2B und Industrie ausführlicher aufgedröselt, einschließlich des Frage, was am eigenen Stand ohne Extra-Genehmigung geht und was nicht.

Bei fremden Gebäuden und anderen Privatgeländen, Firmengebäuden von Geschäftspartnern, Außengeländen von Industriebetrieben, gilt immer dasselbe: Erst fragen, dann drehen. Das Hausrecht liegt beim Eigentümer oder Besitzer, nicht bei euch.

Personen im Bild: Die kurze Version

Das Thema Einwilligungen ist komplex genug für einen eigenen Artikel, deshalb hier nur die wichtigsten Grundsätze.

Wer im Video zu sehen ist, muss vorher zugestimmt haben. Das gilt für Mitarbeiter auf dem Firmengelände, für Kunden, die ihr bei einem Gespräch filmt, und für zufällig im Bild erscheinende Passanten. Bei Passanten, die nur kurz und nicht erkennbar im Hintergrund sind, sieht die Praxis anders aus, aber sobald Personen erkennbar im Vordergrund stehen, braucht ihr deren Einwilligung.

Für Unternehmensvideos, die öffentlich gezeigt werden, empfiehlt sich immer ein schriftliches Einwilligungsformular mit Angabe von Verwendungszweck, Plattformen und Zeitraum. Genaueres dazu, welche Formulierungen rechtlich halten und was die DSGVO bei Videoaufnahmen von Personen fordert, erklärt unser Artikel zu Video-Content und DSGVO 2026.

Drohne: Eigene Regeln

Drohnenaufnahmen unterliegen einem komplett anderen Regelwerk als bodennahe Kameraarbeit. Aufstiegserlaubnis, Flugverbotszonen, Genehmigungen über belebten Gebieten: Das ist ein eigenes Thema. Unser Artikel zu Drohnenaufnahmen auf dem Firmengelände erklärt, was ihr wo dürft und was nicht.

Wie ihr das im Alltag löst, ohne wochenlang Anträge zu schreiben

Die meisten Unternehmensfilme entstehen nicht auf öffentlichen Plätzen mit Absperrungen, sondern in Werkshallen, Büros, auf dem eigenen Parkplatz oder im Gespräch mit Kunden. In diesen Fällen braucht ihr keine behördliche Genehmigung. Was ihr braucht, sind unterschriebene Einwilligungsformulare.

Wenn doch Außenaufnahmen in der Stadt gewollt sind: Klärt frühzeitig, ob der geplante Dreh noch unter Gemeingebrauch fällt oder nicht. Handkamera, eine überschaubare Crew, kein Aufbau, keine Absperrung: In diesem Rahmen kommt ihr in den meisten Städten ohne Antrag aus. Sobald das Equipment mehr wird, plant besser drei bis vier Wochen für die Beantragung ein.

Bei Drehs in Bahnhöfen, Einkaufszentren, auf Messegeländen oder auf dem Gelände anderer Unternehmen: immer zuerst schriftlich anfragen, bevor Drehtag und Kamerateam gebucht werden. Die Antwort kommt manchmal überraschend schnell, manchmal gar nicht, und manchmal mit einer Gebühr, die ihr im Budget nicht hattet.

Eine Produktionsfirma, die regelmäßig Unternehmensfilme dreht, kennt die üblichen Verfahren und übernimmt die Kommunikation mit Behörden und Hausrechtsinhabern. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch den Stress, kurz vor dem Drehtag festzustellen, dass eine Genehmigung fehlt.

Wie ein professionell vorbereiteter Drehtag mit einem Kamerateam abläuft, von der Vorbesprechung bis zur Übergabe der fertigen Videos, zeigt unser Artikel zum Drehtag im Betrieb.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in euren Betrieb, egal wo in Deutschland ihr seid. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos: kurze Formate für Social Media, längere für die Website, Clips für Angebote und Kundengespräche. Einwilligungsformulare, Schnitt, Untertitel, alle Formatvarianten: alles dabei. Genehmigungsfragen klären wir vor dem Drehtag.

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Quellen und Rechtsnormen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2015, Az. 8 AZR 1011/13 (Filmaufnahmen von Mitarbeitern nur mit Einwilligung); Haufe.de, "BAG-Urteil: Filmaufnahmen nur mit Einwilligung der Akteure" (abgerufen 2026); Landeshauptstadt München, "Drehgenehmigungen" (stadt.muenchen.de, abgerufen 2026); Landeshauptstadt München, Servicebüro Film, Bearbeitungszeit 15 Werktage; service.berlin.de, "Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen" (Gebühren: 60 bis 1.500 Euro Genehmigung, 65 Euro täglich je Drehfläche, abgerufen 2026); Stadt Kassel, "Drehgenehmigung im öffentlichen Raum" (kassel.de, abgerufen 2026); Deutsche Bahn, "Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn" (deutschebahn.com, abgerufen 2026); Deutsche Bahn, Pressestelle Drehanfragen ([email protected]); webhelm.de, "Drehgenehmigungen" (abgerufen 2026); spange.media, "Filmgenehmigung Messe: Wann Sie eine Drehgenehmigung für Eventvideos brauchen" (abgerufen 2026); movie-college.de, "Drehgenehmigungen & Mehr" (abgerufen 2026); § 22 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild); Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung); Straßenverkehrsordnung (StVO) für verkehrsrechtliche Anordnungen bei Dreharbeiten.