Industrie · Oktober 2026 · Lesezeit 11 Minuten

Betriebsgeheimnisse im Firmenvideo: Was Sie zeigen dürfen, was nicht und was in die Geheimhaltungsvereinbarung gehört

Einen Tag nach dem Hackerangriff auf den französischen Sender TV5Monde filmte ein Kamerateam in der Redaktion. Hinter einem interviewten Journalisten waren auf einer Stellwand Zugangsdaten für Twitter- und Instagram-Konten zu sehen, und in einem Beitrag von BFMTV schien ein Passwort auf gelben Zetteln an Monitoren zu kleben (BBC, 10.04.2015). Verraten hat niemand etwas, gesprochen wurde über die „Frustration“ in der Redaktion. Das Geheimnis stand im Hintergrund. Genau dort liegt auch in Ihrer Halle das Risiko: Gefährlich ist selten, was ein Mitarbeiter sagt, sondern was hinter ihm im Bild steht. Dieser Artikel zeigt, was Sie in einem Firmenvideo zeigen können, was besser draußen bleibt und was in die Geheimhaltungsvereinbarung mit der Produktionsfirma gehört.

Kurz beantwortet

Kann ein Firmenvideo Betriebsgeheimnisse verraten?

Ja, und zwar meist ungewollt durch Bildschirme, Einstellwerte, Kundenteile und Gespräche im Ton. Nach § 2 Nr. 1 des Geschäftsgeheimnisgesetzes ist nur geschützt, was nicht allgemein bekannt ist und durch angemessene Maßnahmen gesichert wird. Was Sie selbst veröffentlichen, ist danach bekannt.

Was sollte im Video nicht zu sehen sein?

Alles, was ein Wettbewerber nicht am fertigen Produkt ablesen kann: Prozessparameter, Bildschirminhalte an Maschinen, Kundenbauteile und Prototypen, Auftragsunterlagen, Whiteboards, Planungstafeln. Das fertige Produkt dürfen Dritte nach § 3 GeschGehG ohnehin untersuchen, es ist meist unkritisch.

Reicht eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der Produktionsfirma?

Nein, sie ist nur eine von drei Maßnahmen. Dazu kommen eine Begehung vor dem Dreh mit klaren Sperrzonen und die Freigabe des Schnitts durch jemanden aus der Fertigung. Die Vereinbarung schafft die Pflicht zur Verschwiegenheit, verhindern kann sie das Filmen einer falschen Stelle nicht.

Was gehört in die Geheimhaltungsvereinbarung für den Dreh?

Zweck, Definition der vertraulichen Informationen, Weitergabe nur an Beteiligte mit Verpflichtung auf dieselben Regeln, Löschung oder Rückgabe des Rohmaterials, Vertragsstrafe und Dauer. So sieht es die Mustervereinbarung der IHK München vor, die für Entwicklungspartner gedacht ist und für einen Dreh angepasst werden muss.

Wer prüft das Video vor der Veröffentlichung?

Eine Person aus Fertigung oder Betriebsleitung, die das Material Bild für Bild kennt, nicht nur die Geschäftsführung. Sie sieht den Rohschnitt vor Veröffentlichung durch, mit Blick auf Hintergründe, Bildschirme und Ton. Ein solcher Durchgang kostet bei einem kurzen Film etwa eine Stunde und erspart das nachträgliche Löschen eines veröffentlichten Videos.

Warum ein Video etwas anderes ist als eine Werksführung

Bei einer Betriebsbesichtigung sehen Besucher Ihren Betrieb zwei Stunden lang, begleitet, ohne Pause-Taste. Danach bleibt eine Erinnerung. Wie Sie eine Führung organisieren, steht in Werksführung anbieten: Was sie bringt und wie sie gelingt. Ein Video funktioniert umgekehrt: Es bleibt, es lässt sich anhalten, vergrößern und beliebig oft ansehen, und es steht Ihrem Wettbewerber genauso zur Verfügung wie Ihrem Kunden. Ein Blick, den ein Besucher im Vorbeigehen auf einen Bildschirm wirft, ist verloren. Derselbe Blick im Video ist ein Standbild.

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) erklärt, warum das rechtlich zählt. Nach § 2 Nr. 1 ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, die erstens nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und deshalb wirtschaftlichen Wert hat, die zweitens Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist und an der drittens ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Alle drei Merkmale müssen zusammenkommen. Wer ein Verfahren in einem öffentlich abrufbaren Video zeigt, erfüllt das erste Merkmal für genau dieses Detail nicht mehr. Das ist unsere Einordnung aus dem Gesetzeswortlaut, kein Urteil, aber sie ist naheliegend: Eine Information, die jeder auf YouTube sehen kann, ist schwer als „nicht ohne Weiteres zugänglich“ zu verteidigen.

Dazu kommt eine Regel, die viele überrascht. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG darf ein Geschäftsgeheimnis erlangt werden durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts, das öffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im rechtmäßigen Besitz des Beobachtenden befindet, sofern dieser keiner Pflicht zur Beschränkung unterliegt. Übersetzt: Wer Ihr Produkt kauft, darf es zerlegen und untersuchen, solange er keiner vertraglichen Beschränkung unterliegt. Daraus folgt, was im Film unkritisch ist und was nicht. Was man am fertigen Produkt ablesen kann, schützt das Gesetz nicht. Geschützt sein kann, was nur in Ihrer Halle steht: Reihenfolge der Arbeitsschritte, Temperaturen und Taktzeiten, Vorrichtungen, die Bezugsquellen, die Kundenliste. Das zeigt ein Film leicht, ohne dass es jemand merkt.

Was ein Film verrät, ohne dass es jemand sagt

Bei der Vorbereitung lohnt ein Perspektivwechsel. Setzen Sie sich vor einen Monitor und spielen Sie sich selbst den Film vor, mit der Frage eines Wettbewerbers: Was kann ich daraus lernen? Erfahrungsgemäß gibt es fünf Stellen, an denen sich das Lernen lohnt. Das ist unsere Einschätzung aus der Praxis, nicht das Ergebnis einer Studie.

Bildschirme und Anzeigen

Moderne Maschinen haben Displays, auf denen Parameter, Programme und Zählerstände stehen. Im Film sind sie unscheinbar, in einer Nahaufnahme gut lesbar. Das Beispiel TV5Monde passt hier: Auch dort waren die Daten „meist zu unscharf“, um sie mit bloßem Auge zu lesen, nach BBC-Angaben behaupteten aber Nutzer in sozialen Netzwerken, einzelne Zugangsdaten entziffert zu haben. Wer ein Video veröffentlicht, muss damit rechnen, dass es jemand vergrößert.

Kundenteile, Prototypen, Etiketten

Ein Zulieferer fertigt für andere, und das ist sein eigentliches Geheimnis: wer sein Kunde ist und was der gerade entwickelt. Bauteile mit Zeichnungsnummer, Verpackungen mit Logo oder eine Palette mit Lieferadresse sagen mehr, als die Kunden erlauben würden. Mehr dazu, wann Kundennamen öffentlich genannt werden dürfen, steht in Kundenlogos auf der Website: Was erlaubt ist und was wirkt.

Papier, Whiteboards, Planungstafeln

Auftragszettel an Arbeitsplätzen, Schichtpläne, die Kapazitätsplanung an der Wand: Sie sind im Alltag unsichtbar, weil man an ihnen vorbeigeht. Eine Kamera geht nicht vorbei. Im Film wird aus der Tafel, an der Sie Ihre Auslastung ablesen, eine Information über Ihre Auftragslage.

Ton

Ein Mikrofon nimmt auf, was gesprochen wird, auch im Hintergrund. Gespräche über Kundennamen, Preise und Liefertermine während der Aufnahme sind danach im Material. Das gilt nicht nur für die Interviewpartner, sondern für alle, die in Hörweite stehen. Wie der Ton in einer lauten Halle überhaupt gelingt, steht in Industriefilm: Was beim Dreh in der Produktion wirklich zählt. Für die Geheimhaltung reicht ein Satz vorab an die Belegschaft der Schicht: Solange das Team in der Nähe ist, fallen keine Kundennamen.

Wege, Zugänge, Sicherheitstechnik

Wer eine Halle von außen nach innen filmt, zeigt auch, wo Zugangskontrollen, Lager und Kameras sitzen. Das ist selten ein Produktionsgeheimnis, wohl aber ein Sicherheitsthema. Wer Lager, Werkzeugausgabe oder Serverraum nicht im Film haben will, sagt es vor dem Dreh.

Zeigen, entschärfen, weglassen: eine Faustregel für den Dreh

Diese Einteilung hat sich für die Absprache mit der Fertigung bewährt. Sie ist unsere Praxiseinschätzung, kein Gesetz, und gehört in jedem Betrieb auf Ihre Verhältnisse angepasst.

Nicht jedes Geheimnis steckt in einem einzelnen Bild. Manchmal entsteht es erst aus der Folge. Ein Film, der zeigt, in welcher Reihenfolge und mit welchem Takt drei Arbeitsschritte laufen, verrät mehr als jedes Einzelbild. Wer ein Verfahren hat, von dem der Betrieb lebt, zeigt nicht den Ablauf, sondern das Ergebnis und die Menschen. Das ist ohnehin die bessere Geschichte: Ein Einkäufer will sehen, wer für seine Teile geradesteht, und nicht die Parameterliste.

Vor dem Dreh: vier Absprachen, die Geheimnisse schützen

Erstens: eine verantwortliche Person benennen. Das Filmteam kennt Ihre Geheimnisse nicht und soll sie auch nicht erraten müssen. Bestimmen Sie jemanden aus Fertigung oder Betriebsleitung, der den Drehtag begleitet und Nein sagen darf, ohne beim Chef nachzufragen. Bleibt diese Rolle bei der Geschäftsführung, wird sie oft zu spät erreicht.

Zweitens: eine Begehung vor dem Drehtag. Gehen Sie mit dem Team die Strecke ab, die gefilmt werden soll, und markieren Sie gemeinsam, was nicht ins Bild darf. Das kostet im Betrieb wenig Zeit und entscheidet, ob am Drehtag gedreht oder diskutiert wird.

Drittens: aufräumen wie vor einem Audit. Whiteboards leeren, Auftragszettel einsammeln, Kundenteile wegstellen, Displays sperren, Sperrbereiche sichtbar markieren, etwa mit Absperrband. Eine Absperrung ist auch ein Beleg: Das Geschäftsgeheimnisgesetz verlangt angemessene Maßnahmen, und nach dem Muster der IHK München sollten Geheimhaltungsmaßnahmen dokumentiert werden, weil ein Geschäftsgeheimnis erst vorliegt, wenn sie vorgenommen wurden. Ein kurzes Protokoll der Begehung mit Datum und Unterschrift ist dafür ein einfacher Anfang.

Viertens: die Belegschaft vorab informieren. Wer weiß, dass gedreht wird und was nicht gezeigt werden soll, räumt den eigenen Arbeitsplatz selbst auf.

Was in die Geheimhaltungsvereinbarung gehört

Eine Geheimhaltungsvereinbarung (englisch Non-Disclosure Agreement, kurz NDA) macht aus gutem Willen eine Pflicht. Das Gesetz knüpft daran: Nach § 4 Abs. 2 GeschGehG darf ein Geschäftsgeheimnis nicht nutzen oder offenlegen, wer gegen eine Verpflichtung zur Beschränkung der Nutzung oder zur Nichtoffenlegung verstößt. Ohne Vereinbarung fehlt eine ausdrückliche Pflicht der Produktionsfirma, und Sie müssen im Streitfall mühsam begründen, was geheim war und wer es wissen musste.

Die Mustervereinbarung der IHK München (Stand 1. Januar 2025) ist für Erfinder und Entwicklungspartner geschrieben, nicht für Filmdrehs. Ihre Bausteine passen aber auch für einen Dreh, wenn ein Anwalt sie anpasst:

Was das Muster nicht hat, weil es nicht für Filme gedacht ist, ergänzen Sie aus der Praxis: Vorab-Freigabe jedes Schnitts durch Sie, bevor etwas hochgeladen wird, auch zum Zeigen an Dritte. Keine Review-Links, die ohne Passwort im Netz stehen. Keine Verwendung von Material aus Ihrem Betrieb im Showreel der Produktionsfirma ohne ausdrückliche Zustimmung. Das ist unser Vorschlag, kein Gesetz.

Es geht um mehr als Papier, deshalb gehört die Vereinbarung in rechtskundige Hände. § 10 GeschGehG verpflichtet den vorsätzlich oder fahrlässig handelnden Rechtsverletzer zum Schadensersatz, und § 23 sieht bei bestimmten Verstößen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Ob Sie je darauf zurückgreifen müssen, ist die zweite Frage. Die erste ist, ob Sie belegen können, was geheim war und was Sie dafür getan haben.

Wenn Ihre Kunden Ihnen Geheimhaltung auferlegt haben

Viele Zulieferer sind selbst an Geheimhaltung gebunden, durch Rahmenverträge, Lieferantenvereinbarungen und Zeichnungsfreigaben. Ob ein Filmteam in der Halle diese Pflichten verletzt, entscheidet nicht die Produktionsfirma, sondern Ihr Vertrag mit dem Kunden. Das Muster der IHK sieht vor, dass vertrauliche Informationen nur an Personen weitergegeben werden dürfen, die sie für den Zweck brauchen, und dass der Empfänger für deren Einhaltung der Regeln sorgt. Lesen Sie in Ihren Kundenverträgen nach, ob die Hinzuziehung Dritter erlaubt ist, und fragen Sie im Zweifel den Kunden vorab, bevor sein Teil ins Bild kommt. Ein Bauteil, das nicht im Film ist, kostet nichts. Ein Kunde, der es im Film wiedererkennt, kann einen Rahmenvertrag kosten. Das ist eine Einschätzung, keine Rechtsauskunft.

Nach dem Dreh: die Freigabe

Die letzte Sicherung sitzt vor der Veröffentlichung. Lassen Sie den Rohschnitt von der benannten Person aus der Fertigung durchsehen, in drei Durchgängen. Erst ohne Ton, mit Blick auf die Hintergründe. Dann Standbild für Standbild an den Stellen, an denen Bildschirme oder Papier zu sehen sind. Zuletzt nur mit Ton, ohne Bild, auf Namen und Zahlen. Das braucht bei einem kurzen Film etwa eine Stunde und lässt sich in jeden Freigabeprozess einbauen.

Wenn Ihnen nach der Veröffentlichung etwas auffällt, gilt: sofort offline nehmen, den Anbieter informieren und bei Kundenteilen den Kunden. Ein Video lässt sich löschen, was schon in fremden Händen ist, nicht mehr. Deshalb ist die Prüfung vorher billiger.

Was Sie diese Woche tun können

Erstens: Gehen Sie durch Ihre Halle und notieren Sie fünf Stellen, die ein Wettbewerber im Film lesen könnte. Bildschirme, Tafeln, Etiketten, Kundenteile, Papier.

Zweitens: Bestimmen Sie die Person, die beim Dreh Nein sagen darf.

Drittens: Prüfen Sie Ihre Kundenverträge auf Geheimhaltungs- und Drittklauseln, bevor ein Termin steht.

Viertens: Lassen Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung für den Dreh von einem Anwalt oder Ihrer IHK anpassen, und bestehen Sie darauf, dass sie vor dem Drehtag unterschrieben ist, nicht erst danach.

Wie ein Imagefilm für einen Betrieb aufgebaut sein kann, der Menschen und Ergebnisse statt Verfahren zeigt, steht auf der Seite zum Imagefilm.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt und Technik sind dabei, auch Ton.

499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

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Quellen: BBC News, "France TV5Monde passwords seen on cyber-attack TV report", 10.04.2015 (bbc.com/news/world-europe-32248779); Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), § 2 Begriffsbestimmungen, § 3 Erlaubte Handlungen, § 4 Handlungsverbote, § 10 Schadensersatz, § 23 Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026); IHK für München und Oberbayern, "Muster Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)", Stand 01.01.2025, mit den ergänzenden Erläuterungen zu Dokumentation, Vertragsstrafe und AGB (ihk-muenchen.de, abgerufen am 26.10.2026). Die Einteilung in Zeigen, Entschärfen und Weglassen sowie die Prüfschritte sind unsere Praxiseinschätzung. Dies ist keine Rechtsberatung.