Steuern · Oktober 2026 · Lesezeit 11 Minuten
Das Finanzamt schaut bei Weihnachtsgeschenken nicht auf den Geschmack, sondern auf die Summe: 50 Euro ist die Grenze, und sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Ein Weinpaket für 59,50 Euro brutto kostet Sie netto genau 50 Euro und ist abziehbar. Das gleiche Paket für 60 Euro brutto liegt bei 50,42 Euro netto, und plötzlich ist es keine Betriebsausgabe mehr, nicht zu 99 Prozent, sondern gar nicht. Dieser Artikel erklärt, was für Geschenke an Kunden und Geschäftspartner gilt, was Sie aufschreiben müssen, wann sich die Pauschalsteuer lohnt, was bei Ihren eigenen Mitarbeitern anders ist und warum manche Kunden Ihr Geschenk gar nicht annehmen dürfen. Stand aller Beträge ist Oktober 2026.
Bis 50 Euro netto je Empfänger und Jahr, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ohne Vorsteuerabzug gelten 50 Euro brutto. Die Grenze wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 von 35 auf 50 Euro angehoben. Es ist eine Freigrenze: Wer sie um einen Cent überschreitet, verliert den Abzug für alle Geschenke an diesen Empfänger in diesem Jahr.
Ja. Nach § 4 Abs. 7 EStG müssen Geschenke einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, sonst ist der Abzug auch bei Beträgen unter 50 Euro weg. In der Praxis heißt das ein eigenes Buchungskonto und eine Liste mit Empfänger, Datum, Anlass und Betrag.
Sie übernimmt die Einkommensteuer, die der Empfänger sonst auf das Geschenk zahlen müsste (§ 37b EStG). Bemessungsgrundlage sind Ihre Kosten einschließlich Umsatzsteuer, bei einem Geschenk für 100 Euro brutto fallen also 30 Euro an. Den Betriebsausgabenabzug für Geschenke über 50 Euro rettet sie nicht. Streuwerbeartikel bis 10 Euro netto sind von der Pauschalierung ausgenommen.
Ja, aber die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt dafür nicht, weil Weihnachten kein persönliches Ereignis des einzelnen Mitarbeiters ist (FG Hessen, Urteil vom 22.02.2018, 4 K 1408/17). Möglich sind Sachgeschenke im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) oder Geschenke bei einer Weihnachtsfeier innerhalb von 110 Euro je Teilnehmer (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Dann bleibt das Geschenk besser im Karton. Bei Amtsträgern kann schon ein Vorteil für die Dienstausübung strafbar sein (§§ 331 und 333 StGB), bei Angestellten privater Unternehmen kommt § 299 StGB in Betracht. Zusätzlich gilt: Ist die Zuwendung eine Straftat, ist sie nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG). Fragen Sie vorher nach der Geschenkerichtlinie des Kunden.
Geschenke an Personen, die nicht Ihre Arbeitnehmer sind, dürfen den Gewinn nicht mindern. So steht es in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Ausnahme steht im nächsten Satz: Es gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 50 Euro nicht übersteigen. Bis 2023 lag die Grenze bei 35 Euro. Das Wachstumschancengesetz hat sie rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 50 Euro angehoben, wie Haufe zusammenfasst.
Drei Wörter in diesem Satz entscheiden über Ihre Rechnung. „Insgesamt“ heißt: Alle Geschenke an dieselbe Person in einem Jahr werden zusammengezählt. Wer im Frühjahr ein Buch für 20 Euro netto geschenkt hat und im Dezember eine Flasche für 35 Euro netto, liegt bei 55 Euro und hat für beides keinen Abzug. „Wirtschaftsjahr“ heißt: Das Zählwerk läuft bei den meisten Betrieben von Januar bis Dezember, und Ihr Weihnachtsgeschenk ist oft das letzte in der Reihe, das die Summe kippt. Und „Freigrenze“ heißt: Wird sie überschritten, fällt der gesamte Betrag weg, nicht nur der Teil darüber.
Ob die 50 Euro netto oder brutto gemeint sind, hängt von Ihnen ab. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt der Nettowert, sonst der Bruttowert, schreibt Haufe. Als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug haben Sie also 50 Euro inklusive Umsatzsteuer zur Verfügung, als umsatzsteuerpflichtiger Betrieb rund 59,50 Euro bei 19 Prozent Steuer. Die Vorsteuer aus dem Einkauf holen Sie sich nur, wenn das Geschenk abziehbar ist: Nach § 15 Abs. 1a UStG ist die Vorsteuer nicht abziehbar, wenn für die Aufwendung das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt. Ein Geschenk für 80 Euro netto kostet Sie also tatsächlich 95,20 Euro, ohne dass davon irgendetwas zurückkommt.
Selbst wer unter 50 Euro bleibt, verliert den Abzug, wenn die Buchhaltung nicht stimmt. § 4 Abs. 7 EStG verlangt, dass Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Wer sie einfach auf „Werbekosten“ bucht, darf sie nach Satz 2 bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigen. Die Weihnachtsgeschenke landen im Dezember gern im Sammelordner der Eingangsrechnungen, und dort sieht sie niemand mehr einzeln.
Praktisch bedeutet das ein eigenes Konto für Geschenke bis 50 Euro, und dazu eine einfache Liste: Empfänger, Datum, Anlass, Betrag. Das Gesetz schreibt die Liste nicht wörtlich vor, aber ohne sie können Sie die 50-Euro-Grenze je Empfänger gar nicht prüfen, und das Finanzamt kann es auch nicht.
Manche Geschäftsbeziehungen vertragen kein 50-Euro-Geschenk. Dann bleibt der Weg über § 37b EStG. Er regelt nicht Ihren Abzug, sondern die Steuer des Empfängers. Ein Geschenk kann beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Mit der Pauschalierung übernehmen Sie die Einkommensteuer pauschal mit 30 Prozent, und beim Empfänger bleibt die Zuwendung außer Ansatz (Abs. 3).
Die Eckpunkte aus dem Gesetz: Bemessungsgrundlage sind Ihre Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer. Ein Geschenk für 100 Euro brutto löst also 30 Euro Steuer aus. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Jahr oder für die einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres, Sie können sich also nicht nur die teuren Geschenke herauspicken. Sie müssen den Empfänger darüber informieren, dass Sie die Steuer übernehmen (Abs. 3 Satz 3), und die Steuer in der Lohnsteuer-Anmeldung Ihrer Betriebsstätte anmelden (Abs. 4).
Zwei Dinge relativieren den Nutzen. Erstens bringt die Pauschalsteuer keinen Betriebsausgabenabzug für das Geschenk selbst: Liegt es über 50 Euro, bleibt der Abzug trotzdem versagt, wie Haufe in der Übersicht zu Geschenken an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde festhält. Zweitens erfasst § 37b nur Empfänger, bei denen die Zuwendung dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig wäre. Privatkunden und nicht steuerpflichtige Ausländer fallen laut Haufe nicht darunter. Wer an Privatleute schenkt, braucht die Pauschalsteuer nicht.
Und das Wahlrecht? Die Steuerübernahme sei keine Pflicht, schreibt Haufe, werde aber in Lohnsteuer-Außenprüfungen gern aufgegriffen, weil sonst beim Empfänger unliebsame Überraschungen entstehen. Es ist ein Gespräch mit dem Steuerberater wert, ob Sie bei einem Kreis mit teureren Geschenken lieber pauschalieren, als dass ein Geschäftspartner später nachversteuern muss.
Für Kleinigkeiten gibt es eine Sonderregel im BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 (Aktenzeichen IV C 6 - S 2297-b/14/10001, später geändert am 28. Juni 2018). Sachzuwendungen bis 10 Euro, bei Vorsteuerabzug netto gerechnet, gelten als Streuwerbeartikel und fallen nicht unter die Pauschalierung nach § 37b. Gemeint sind Kugelschreiber, Kalender, Jutebeutel. Entscheidend ist der Wert des einzelnen Artikels, auch wenn ein Empfänger mehrere bekommt. Bei 10 Euro netto bleiben bis zu 11,90 Euro brutto unbesteuert, so rechnet es Haufe vor.
Was der Begriff nicht bedeutet: Er hebt die 50-Euro-Grenze für den Betriebsausgabenabzug nicht auf. Diese Grenze nennt das Gesetz „insgesamt“ für die zugewendeten Gegenstände. Wer an einen Kunden ein Dutzend 8-Euro-Artikel im Jahr verteilt, kommt auf knapp 100 Euro und hat ein Abzugsproblem, auch wenn § 37b keinen Anlass sieht. Die zehn Euro schützen vor der Pauschalsteuer, die 50-Euro-Summe läuft weiter mit.
Bei Ihren Leuten gelten andere Regeln, und eine davon überrascht. Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 Euro gibt es nur zu besonderen persönlichen Ereignissen wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes (R 19.6 LStR). Weihnachten zählt nicht dazu. Das hat das Finanzgericht Hessen mit Urteil vom 22. Februar 2018 (4 K 1408/17) bestätigt, und es hält Haufe in beiden genannten Beiträgen ausdrücklich fest. Die 60 Euro sind außerdem eine Freigrenze und ein Bruttobetrag.
Was an Weihnachten bleibt: Die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sie gilt für Sachen, nicht für Geld, und Gutscheine müssen ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Ein Geldgeschenk ist Lohn und wird versteuert. Wer im Dezember schon den Tankgutschein für 50 Euro vergeben hat, kann nicht noch eine Flasche Wein obendrauf legen, ohne die Grenze zu reißen. Dann zählt wieder alles.
Geschenke bei einer Weihnachtsfeier laufen unter § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG: bis 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer, einschließlich Umsatzsteuer, für höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr. Geschenke werden darin eingerechnet. Die Feier muss allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen. Mehr zum Zusammenspiel der Beträge und zu den Möglichkeiten, die wirklich binden, steht in Gute Leute halten: Was im kleinen Betrieb wirkt. Für runde Dienstjahre gibt es einen eigenen Anlass, den wir in Mitarbeiterjubiläum würdigen beschreiben.
Ihre Steuer ist die eine Frage, die Regeln des Empfängers die andere. Bei Behörden und anderen öffentlichen Auftraggebern ist die Lage hart: Nach § 333 StGB macht sich strafbar, wer einem Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Dafür braucht es keine Gegenleistung im Einzelfall, die Dienstausübung genügt. Straffrei bleibt es nur, wenn die zuständige Behörde die Annahme vorher genehmigt hat oder auf unverzügliche Anzeige des Empfängers genehmigt. Das Gegenstück, die Vorteilsannahme, steht in § 331 StGB.
Im Verhältnis zwischen Unternehmen regelt § 299 StGB die Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Strafbar ist ein Vorteil an einen Angestellten als Gegenleistung dafür, dass er Sie bei einem Einkauf unlauter bevorzugt, oder, ohne Einwilligung des Unternehmens, dass er dabei seine Pflichten verletzt. Ein Weihnachtsgeschenk für den Einkäufer, der gerade Ihr Angebot prüft, liegt zeitlich gefährlich nah an dieser Beschreibung. Unsere Einordnung: Je näher Geschenk und Auftragsvergabe zusammenrücken, desto schwerer lässt sich glaubhaft machen, dass es nur um Pflege der Beziehung ging.
Auch das Steuerrecht zieht hier mit. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG schließt Vorteile und damit zusammenhängende Aufwendungen vom Abzug aus, wenn die Zuwendung eine Straftat darstellt. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen Tatsachen, die den Verdacht begründen, der Finanzbehörde mitteilen. Konkrete Wertgrenzen setzen viele Konzerne und Verwaltungen in eigenen Geschenkerichtlinien, und die weichen stark voneinander ab. Eine Nachfrage beim Kunden im November kostet ein Telefonat und erspart die peinliche Rücksendung im Januar.
Welches Geschenk Geschäftskunden am meisten schätzen, steht in keinem Paragrafen. Das Folgende ist unsere Einschätzung: Ein Geschenk bis 50 Euro netto ist fast zwangsläufig austauschbar, es sei denn, es hat mit dem Empfänger zu tun. Die Flasche Wein von der Stange ist eine von zwölf im Büro. Ein Geschenk, das auf die gemeinsame Arbeit anspielt, ist eine von einer.
Das lässt sich mit kleinem Budget erreichen. Eine handgeschriebene Karte, die ein konkretes Projekt des Jahres nennt („Die Abnahme, die Sie im März vorgezogen haben, hat uns den Terminplan gerettet“), kostet das Porto und eine Viertelstunde pro Empfänger. Sie sprengt keine 50-Euro-Grenze und wird sich in den meisten Geschenkerichtlinien nicht an einer Wertgrenze stoßen. Wer 40 Kunden hat, braucht für die zehn wichtigsten ein persönliches Wort, für den Rest einen anständigen Gruß.
Eine Alternative, die viele Betriebe wählen: Sie verzichten auf Geschenke und spenden den Betrag an eine gemeinnützige Organisation, mit einer Karte, die das den Kunden mitteilt. Steuerlich läuft das nicht über die Geschenkegrenzen, sondern über § 10b EStG. Spenden an steuerbegünstigte Zwecke sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern des Kalenderjahres als Sonderausgaben abziehbar. Empfänger muss eine nach dem Gesetz begünstigte Körperschaft sein, und Sie brauchen deren Zuwendungsbestätigung.
Der Vorteil ist, dass Kunden mit Geschenkverbot nichts ablehnen müssen. Der Nachteil: Wenn die Karte nur eine Rechnungsstellung für die gute Tat ist („Wir haben für 500 Euro gespendet, dafür gibt es dieses Jahr nichts“), ist sie schnell durchschaut. Am besten wirkt sie bei einer Organisation, die zu Ihrem Betrieb oder Ihrer Region passt, und mit einem Satz, warum gerade diese.
Ein Video-Weihnachtsgruß kann das Geschenk nicht ersetzen und muss es auch nicht. Als Ergänzung zur Karte funktioniert er, wenn er klein bleibt: 30 bis 60 Sekunden, Sie selbst oder Ihr Team, ein Dank für das Jahr, ein konkreter Moment. Kein Angebot, kein Rabatt, kein Ausblick auf das nächste Jahr, der nach Vertrieb klingt. Wer das Video mit einer Produktnachricht belädt, hat keinen Gruß mehr, sondern Werbung.
Wie Sie das Video verschicken, ist die eigentliche Rechtsfrage: Per E-Mail braucht es nach dem UWG meist eine Einwilligung, der Postweg und der eigene Newsletter sind unproblematisch. Das haben wir in Wir wollen einen Weihnachtsgruß verschicken. Was ist erlaubt? ausführlich beschrieben, einschließlich Musik und Bildrechten, und wiederholen es hier nicht. Ob Sie das Video selbst am Handy aufnehmen oder produzieren lassen, hängt von Ihrem Anspruch ab. Eine Entscheidungshilfe steht in Video selbst drehen oder machen lassen. Für einen Gruß mit zwei Sätzen reicht ein ruhiger Raum, gutes Licht und ein Ansteckmikrofon, denn Ton merkt man schneller als Bild.
Erstens: Legen Sie die Liste an. Spalten für Empfänger, Datum, Anlass, Netto- und Bruttobetrag, dazu die Summe pro Person seit Januar. Wer schon 30 Euro netto verschenkt hat, hat für Weihnachten nur noch 20 Euro Spielraum.
Zweitens: Fragen Sie bei den wichtigsten Kunden nach Geschenkerichtlinien, vor allem bei öffentlichen Auftraggebern und Konzernen. Die Antwort „bitte nichts“ ist keine Kränkung, sondern eine brauchbare Auskunft.
Drittens: Entscheiden Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie für einen Kreis mit höheren Beträgen die Pauschalsteuer nach § 37b wählen, bevor das Jahr abgelaufen ist, denn das Wahlrecht gilt einheitlich für das ganze Wirtschaftsjahr.
Viertens: Schreiben Sie die Karten. Wenn sie persönlich sind, haben Sie mit dem Rest wenig falsch gemacht.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, darunter auch ein kurzer Gruß an Ihre Kunden, mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt und Technik sind dabei.
499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: Einkommensteuergesetz, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 10 sowie Abs. 7, § 8 Abs. 2 Satz 11, § 10b Abs. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1a und § 37b (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026); Umsatzsteuergesetz, § 15 Abs. 1a (gesetze-im-internet.de); Strafgesetzbuch, §§ 299, 331 und 333 (gesetze-im-internet.de); Haufe, „Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde“, 17.09.2026, und „Grenze für Kleinstgeschenke und Streuwerbeartikel“, 03.12.2025 (haufe.de), dort auch zitiert: BMF-Schreiben vom 19.05.2015, IV C 6 - S 2297-b/14/10001, BStBl 2015 I S. 468, geändert durch Schreiben vom 28.06.2018, sowie FG Hessen, Urteil vom 22.02.2018, 4 K 1408/17. Rechenbeispiele sind eigene Beispielrechnungen mit angenommenen Werten. Dies ist keine Steuerberatung.