Ratgeber · Anlass Mitarbeiterjubiläum

Mitarbeiterjubiläum würdigen: So wird aus 25 Jahren Betriebstreue eine Ehrung, die bleibt

Siegfried Instinsky arbeitet seit 60 Jahren bei Büker Zahntechnik in Osnabrück. Er hat dort seine Ausbildung begonnen, ist heute Laborleiter und, so die Neue Osnabrücker Zeitung am 1. Mai 2025, jenseits der 70, aber noch lange nicht am Ende. Die Redaktion überschrieb die Geschichte mit „Ehrung mit rotem Teppich“ und stellte die Frage, die jeder Chef in dieser Lage hat: Wie schafft man das? Hinter ihr steht eine zweite, unbequemere. Wie würdigt man einen Menschen, der länger im Betrieb ist als der Chef, ohne dass die Feier nach Pflichtprogramm aussieht?

Die Antwort beginnt mit Zahlen, die viele unterschätzen. Nach einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels waren abhängig Beschäftigte in Deutschland 2021 im Schnitt 11,0 Jahre in ihrem Betrieb, 2019 waren es 10,9 Jahre. Wer 25 Jahre erreicht, hat also mehr als das Doppelte der durchschnittlichen Dauer geschafft, wer 40 erreicht, fast das Vierfache. Das ist eine Seltenheit, und eine Seltenheit verdient mehr als einen Blumenstrauß im Besprechungsraum.

Kurz beantwortet

Wie würdigt man ein Dienstjubiläum, ohne dass es peinlich wird?

Persönlich statt standardisiert. Fragen Sie den Jubilar vorher, ob er auf die Bühne will oder lieber im kleinen Kreis gefeiert wird, erzählen Sie in der Rede seine Geschichte statt der Firmengeschichte und schenken Sie etwas, das zu ihm passt. Das ist unsere Erfahrung und keine Studienzahl. Ein Geldbetrag allein sagt wenig, ein konkreter Dank für das, was die Person im Betrieb getan hat, sagt viel.

Ist ein Jubiläumsgeschenk für Mitarbeiter steuerfrei?

Nicht automatisch. Geld ist als Jubiläumszuwendung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Bei Sachgeschenken gilt die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten laut Smartsteuer-Lexikon nur bei besonderen persönlichen Ereignissen wie dem Geburtstag, ein Geschenk zum zehnjährigen Arbeitsjubiläum wird dort stattdessen als Sachbezug mit der 50-Euro-Monatsgrenze behandelt. Eine Feier zu einem runden Jubiläum kann als Betriebsveranstaltung bis 110 Euro je Teilnehmer außerhalb des Arbeitslohns bleiben. Im Einzelfall entscheidet Ihr Steuerberater.

Dürfen wir Fotos oder Video vom Jubilar auf Website und Social Media zeigen?

Nur mit seiner freiwilligen Einwilligung. Fotos und Videos sind personenbezogene Daten, im Arbeitsverhältnis muss die Einwilligung nach § 26 Absatz 2 BDSG freiwillig sein, und für die Veröffentlichung gilt zusätzlich § 22 KUG. Fragen Sie vorher getrennt nach intern, Website und Social Media, und akzeptieren Sie ein Nein ohne Nachfrage. Ein Widerruf ist möglich.

Welche Jubiläen zählen steuerlich als rund?

Nach R 19.5 der Lohnsteuer-Richtlinien sind es das 10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- und 60-jährige Arbeitnehmerjubiläum. Das 15-jährige Jubiläum gehört nicht dazu. Das ist für die Frage wichtig, ob eine Feier als Betriebsveranstaltung mit dem 110-Euro-Betrag gerechnet werden kann.

Wie macht man Betriebstreue für Bewerber sichtbar?

Mit der Stimme des Jubilars statt mit einem Satz im Text. Ein kurzes Interview von einer Minute, in dem er erzählt, warum er bleibt, sagt Bewerbern mehr als die Zeile „Familiäres Umfeld“ in der Stellenanzeige. Voraussetzung ist seine Einwilligung und ein ruhiger Raum für den Ton.

Warum dieses Jubiläum mehr Gewicht hat als jedes andere

Ein Firmenjubiläum feiert den Betrieb, ein Dienstjubiläum feiert einen Menschen, und das ändert fast alles: die Gästeliste, den Ton, die Frage, wer redet. Wie ein Firmenjubiläum läuft und ob sich ein Film dafür lohnt, steht im Beitrag Firmenjubiläum: Lohnt sich ein Film?. Hier geht es um den Einzelnen.

Dazu kommt, dass die Kollegen genau hinsehen. Jeder im Haus merkt, wie der Betrieb mit dem 25-Jährigen umgeht, und leitet daraus ab, was ihn selbst in 25 Jahren erwartet. Das ist unsere Einschätzung und keine Studie, aber sie erklärt, warum ein lieblos abgehandeltes Jubiläum teurer sein kann als gar keins: Es spricht sich herum. Die Ehrung wirkt damit nach innen auf die Bindung und nach außen auf das Bild, das Bewerber vom Betrieb bekommen.

Was peinlich wird, und warum

Alles Folgende sind Beobachtungen aus der Praxis, keine Messwerte. Peinlich wird ein Jubiläum in der Regel an vier Stellen.

Was eine gute Würdigung enthält

Gute Ehrungen haben fast immer dieselben vier Bausteine, ob im Handwerksbetrieb mit 20 Leuten oder im Mittelständler mit 200.

  1. Eine Geschichte statt einer Laudatio. Wer hat ihn eingestellt, was war sein erstes Projekt, welche Maschine, welcher Kunde, welche Panne hat er überstanden? Sammeln Sie drei bis vier konkrete Episoden bei Kollegen und, wo möglich, bei langjährigen Kunden.
  2. Ein Dank mit Inhalt. „Danke für 25 Jahre Treue“ steht auf jeder Urkunde. „Danke, dass Sie 2009 die Umstellung auf das neue System durchgezogen haben, als es keiner wollte“ steht nur auf seiner.
  3. Zeit als Geschenk. Der öffentliche Dienst macht es vor: Die bayerische Jubiläumszuwendungsverordnung sieht für Beamte bei 25, 40 und 50 Dienstjahren neben der Dankurkunde eine Zuwendung von 300, 400 und 500 Euro vor und lässt zusätzlich zwei Arbeitstage Dienstbefreiung zu. Beim Bund sind es nach Wikipedia 350, 500 und 600 Euro. Das ist keine Vorgabe für die Privatwirtschaft, aber ein Hinweis darauf, was seit Jahrzehnten als angemessen gilt: eine moderate Summe und freie Tage.
  4. Eine Form, die der Jubilar mitbestimmt. Mittagessen im Team, Abend mit der Familie, Ehrung auf der Betriebsfeier. Das entscheidet er, nicht die Personalabteilung.

Zur Staffelung hilft eine einfache Regel, die ebenfalls unsere Einschätzung ist: Bei zehn Jahren reichen ein persönliches Gespräch mit der Geschäftsführung und eine Kleinigkeit. Bei 25 Jahren gehört die Ehrung vor das Team, mit Rede und einem Geschenk, das Zeit enthält. Bei 40 Jahren sollte etwas bleiben, das auch in fünf Jahren noch jemand ansehen kann.

Wie groß solche Ehrungen im Mittelstand werden können, zeigt eine Meldung aus Coburg vom 13. Mai 2025: Bei Wiegand-Glas wurden mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für zehn, 25 und 40 Jahre Betriebstreue geehrt. Die Zeitung machte daraus die Überschrift „Dank für 2025 Jahre Treue“, die addierte Dienstzeit. Das ist ein hübsches Detail und zugleich eine Warnung: Wo viele auf einmal geehrt werden, droht die Würdigung des Einzelnen unterzugehen. Genau dort zählt der persönliche Satz mehr als der Gesamtapplaus.

Das Steuerliche, kurz und belegt

Hier nur der Überblick, die Einzelfallprüfung gehört zu Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro. Wir stützen uns auf das Lexikon von Smartsteuer (Stand 26. August 2025) und R 19.5 der Lohnsteuer-Richtlinien.

Wer größere Summen oder mehrere Jubilare im Jahr plant, lässt die Zahlen vor der Feier einmal durchrechnen, nicht danach.

Zeigen dürfen, was man feiert

Die Ehrung ist nach innen wertvoll, und sie wird nach außen noch wertvoller, wenn Kollegen, Kunden und Bewerber davon erfahren. Dann stellt sich die Rechtsfrage, die bei Fotos und Videos von Beschäftigten immer gestellt werden muss.

Fotos und Videos von Mitarbeitern sind personenbezogene Daten. Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung brauchen nach Art. 6 DSGVO eine Rechtsgrundlage, in der Praxis meist die Einwilligung. Im Arbeitsverhältnis legt § 26 Absatz 2 BDSG fest, dass sie freiwillig sein muss. Die Datenschutzberatung dr-datenschutz.de weist wegen des Machtgefälles zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem auf besonders hohe Anforderungen hin und empfiehlt, im Text klarzustellen, dass ein Nein keine Folgen hat. Für die Veröffentlichung kommt § 22 KUG hinzu, das Recht am eigenen Bild.

Was daraus für die Ehrung folgt:

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Sie zeigen die übliche Reihenfolge: erst fragen, dann aufnehmen, dann veröffentlichen.

Was ein kurzes Video leisten kann, und was nicht

Ein Film macht aus einer Feier, die nach zwei Stunden vorbei ist, etwas, das bleibt. Gemeint ist kein aufwendiger Imagefilm, sondern ein Interview von ein bis zwei Minuten, in dem der Jubilar erzählt, was sich in 25 Jahren verändert hat, was ihn gehalten hat und was er neuen Kollegen mitgeben würde. Wie so ein Gespräch abläuft, steht im Beitrag Mitarbeiter-Interview filmen: der Ablauf.

Drei Gründe sprechen dafür. Erstens die Familie und die Kollegen: Das Video lässt sich dem Jubilar auch schenken, mit seiner Erlaubnis, es zu behalten. Zweitens das Recruiting: Wenn Betriebstreue ein Argument sein soll, ist die Stimme eines Menschen, der seit 25 Jahren bleibt, glaubwürdiger als jede Formulierung in der Stellenanzeige. Wie Mitarbeiter-Videos Bewerber erreichen, steht im Beitrag Employer-Branding-Videos für die Mitarbeitersuche. Drittens das Wissen: Wer 40 Jahre im Betrieb ist, trägt Erfahrung im Kopf, die nirgends steht. Mehr dazu in Wissen sichern, bevor Mitarbeiter in Rente gehen.

Auf den Ton kommt es dabei an. Ein Jubilar, der in einer lauten Werkhalle spricht, ist schlecht zu verstehen, und wer ihn nicht versteht, hört nicht zu. Ein ruhiger Raum und ein Mikrofon nah am Mund wirken stärker als jede schöne Kulisse. Viele Zuschauer schauen außerdem ohne Ton, deshalb gehören Untertitel dazu (siehe Firmenvideos mit Untertiteln).

Ob die Kollegen den Beitrag danach selbst teilen, sollten Sie nicht voraussetzen. Warum sie es oft nicht tun und was dagegen hilft, steht in Mitarbeiter teilen Videos nicht.

Was es kostet, und wann es sich nicht lohnt

Fair gerechnet: Für einen einzelnen Jubilar im Jahr lohnt sich ein eigener Dreh nicht. Ein Handy, ein Ansteckmikrofon und ein ruhiger Raum reichen für ein ehrliches Interview, und das kann der Betrieb selbst aufnehmen. Ein Film wird erst dann ein Thema, wenn er Teil eines größeren Bildes ist, etwa einer Karriereseite mit mehreren Stimmen, oder wenn die Geschichte des Jubilars auch nach außen erzählt werden soll. Wer ohnehin einmal im Quartal einen Drehtag im Haus hat, kann die Aufnahme dort unterbringen, ohne dass dafür ein eigener Auftrag entsteht. Was ein Film im Einzelauftrag kostet, rechnet der Kostenrechner durch.

Ein Ablauf, der zur Ehrung passt

  1. Sechs bis acht Wochen vorher: Jubilar fragen, wie er feiern möchte und ob Foto und Video in Frage kommen. Antwort schriftlich festhalten.
  2. Vier Wochen vorher: Geschichten bei Kollegen und Kunden sammeln, Geschenk festlegen, Steuerbehandlung klären.
  3. Zwei Wochen vorher: Rede schreiben, Gästeliste und Termin bestätigen, Interview aufnehmen, falls es ein Video geben soll.
  4. Am Tag: Rede an den Jubilar, nicht über die Firma. Geschenk und, wenn vereinbart, freie Tage übergeben.
  5. Danach: Mit Einwilligung den Beitrag auf Karriereseite oder Social Media stellen, der Jubilar sieht ihn vorher an.

Alle Zeitangaben sind Erfahrungswerte und keine Studienzahlen.

Die kürzeste Fassung

Würdigen Sie den Menschen und nicht die Dauer. Fragen Sie den Jubilar, wie er gefeiert werden will, erzählen Sie seine Geschichte, schenken Sie Zeit oder etwas Persönliches und klären Sie vorher, was steuerlich gilt: Geld ist Arbeitslohn, die 60-Euro-Grenze passt nicht automatisch, die Feier kann bis 110 Euro je Teilnehmer als Betriebsveranstaltung laufen. Zeigen Sie die Ehrung nach außen nur mit seiner ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung. Dann ist sie für die Kollegen ein Signal und für Bewerber ein Beleg dafür, dass Menschen bei Ihnen bleiben.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos pro Monat: kurze Formate für Social Media, längere für die Website, Clips für genau die Anlässe, die in diesem Artikel vorkommen. Schnitt, Untertitel und alle Formatvarianten sind dabei.

499 Euro pro Monat. Keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

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Quellen: Neue Osnabrücker Zeitung, „60 Jahre in einem Osnabrücker Betrieb“, 01.05.2025 (noz.de) · Institut der deutschen Wirtschaft, Holger Schäfer, „Entwicklung der Betriebszugehörigkeitsdauer“, IW-Kurzbericht 95/2023 (iwkoeln.de) · Neue Presse Coburg, „Ehrungen bei Wiegand-Glas: Dank für 2025 Jahre Treue“, 13.05.2025 (np-coburg.de) · Wikipedia, Artikel „Jubiläumszuwendung“, darin Jubiläumszuwendungsverordnung Bayern und Dienstjubiläumsverordnung des Bundes (de.wikipedia.org) · Smartsteuer, Lexikon „Jubiläumszuwendungen“, Stand 26.08.2025 (smartsteuer.de) · R 19.5 LStR, Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (einkommenssteuerrichtlinien.de) · § 19 Absatz 1 Nummer 1a EStG · dr-datenschutz.de, „Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos“, 31.03.2026 · Art. 6 DSGVO, § 26 BDSG, §§ 22, 23 KUG. Alle Quellen abgerufen am 06.10.2026.