Recruiting · Oktober 2026 · Lesezeit 11 Minuten

Wir finden keine Fachkräfte. Sollen unsere Mitarbeiter sie werben?

Fast alle Unternehmen, die Mitarbeiterempfehlungen belohnen, tun es mit Geld. Trotzdem besetzen nur vier Prozent der befragten Unternehmen mehr als jede vierte Stelle auf diesem Weg (Radancy, 2023). Das Geld ist also offenbar nicht der Engpass. Dieser Artikel zeigt, was Prämien üblicherweise kosten, wie das Finanzamt sie behandelt, wann Sie auszahlen sollten und was Empfehlungen in einem Betrieb Ihrer Größe realistisch bringen. Er ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist eine übliche Prämie für Mitarbeiter werben Mitarbeiter?

Meist zwischen 501 und 1.000 Euro, mit steigender Tendenz. In einer Befragung von rund 400 Unternehmen weltweit (Radancy, 2023) lag der häufigste Betrag in dieser Spanne, zunehmend werden auch 1.001 bis 2.000 Euro gezahlt. Die Zahlen stammen überwiegend aus größeren Unternehmen. Eine belastbare Erhebung speziell für kleine Handwerksbetriebe haben wir nicht gefunden.

Ist die Prämie für die Mitarbeiterempfehlung steuerpflichtig?

Ja, eine Geldprämie ist Arbeitslohn und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei bleibt nur eine Sachleistung bis 50 Euro im Monat, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird und die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 15.03.2022 erfüllt. Höhere Sachprämien können nach § 37b EStG mit 30 Prozent pauschal versteuert werden. Die Abrechnung gehört in jedem Fall zum Steuerberater.

Wann sollte die Prämie ausgezahlt werden?

Nach der Probezeit oder in Raten, nicht bei Vertragsunterschrift. Die Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens sechs Monate dauern, und in dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ein Betrieb aus der Pflege (Linimed) zahlt zum Beispiel dreimal 1.000 Euro brutto: vier Wochen nach Start, nach sechs und nach zwölf Monaten.

Bringt Mitarbeiter werben Mitarbeiter wirklich etwas?

Vor allem Passung und Verbleib, weniger Menge. Eine Untersuchung von neun großen Unternehmen in den USA (Burks u. a., 2015) fand, dass empfohlene Beschäftigte 10 bis 30 Prozent seltener kündigen. Bei der Menge sieht es nüchterner aus: Nur vier Prozent der Unternehmen in der Radancy-Befragung besetzen mehr als ein Viertel ihrer Stellen über Empfehlungen.

Was hat ein Video mit Mitarbeiterempfehlungen zu tun?

Es nimmt dem Empfehlenden das Erklären ab. In der Bamberger Studie Recruiting Trends 2019 gaben 68 Prozent der befragten Kandidaten an, sich für die Leistung der von ihnen Empfohlenen verantwortlich zu fühlen. Wer dem Bekannten einen Arbeitsplatz zeigen kann, statt ihn zu beschreiben, geht weniger Risiko ein. Das ist unsere Einschätzung, nicht das Ergebnis einer Studie.

Der Befund, der die Prämie relativiert

Die Universität Bamberg befragt jedes Jahr im Auftrag des Karriereportals Monster Unternehmen und Kandidaten. In der Ausgabe 2019 steht im Kapitel zur Mitarbeiterempfehlung ein Satz, den man auf einen Zettel schreiben sollte: Ein Viertel der Mitarbeiter empfiehlt keine Kandidaten aus dem eigenen Bekanntenkreis, weil sie Arbeits- und Privatleben trennen wollen.

Dazu kommt, was Mitarbeiter über sich selbst sagen. Sieben von zehn befragten Kandidaten fühlen sich für die Leistung der von ihnen empfohlenen Person verantwortlich. Mehr als die Hälfte hat Angst, jemanden zu empfehlen, weil dessen schlechte Arbeit auf sie zurückfallen könnte. Etwa jeder Vierte war schon frustriert, weil ein Vorgeschlagener nicht eingestellt wurde, und jeder Zehnte hat deshalb aufgehört, überhaupt noch jemanden vorzuschlagen (Recruiting Trends 2019, Themenspecial Social Recruiting und Active Sourcing, S. 24 bis 26).

Das ist die Lage hinter den 1.000 Euro. Wer empfiehlt, setzt seinen Ruf bei einem Freund aufs Spiel und bei der Chefin gleich mit. Eine Prämie macht dieses Risiko nicht kleiner, sie macht es nur belohnt. Deshalb entscheidet der Betrag weniger, als man denkt.

Was Betriebe üblicherweise zahlen

Belastbare Zahlen zu kleinen Handwerksbetrieben haben wir nicht gefunden. Es gibt Erhebungen großer Unternehmen, und die zeigen ein einigermaßen klares Bild. In der Radancy-Befragung von rund 400 Unternehmen weltweit, über die das Portal Haufe im Januar 2023 berichtete, zahlen 94 Prozent der befragten Unternehmen Geldprämien. Die Mehrheit vergibt 501 bis 1.000 Euro, und zunehmend sind es 1.001 bis 2.000 Euro. Nur 16 Prozent nutzen dafür ein digitales Empfehlungssystem.

Aus der Praxis einzelner Arbeitgeber lässt sich ablesen, wie die Beträge verteilt werden. Der Pflegedienstleister Linimed zahlt bis zu 3.000 Euro brutto für eine Vollzeitstelle, aufgeteilt in dreimal 1.000 Euro: vier Wochen nach dem Start, nach sechs und nach zwölf Monaten. Die Gesamtsumme ist ordentlich, der Zahlungsplan ist klüger als die Summe. Dazu gleich mehr.

Eigene Einschätzung: Für einen Betrieb mit 10 bis 40 Leuten, der eine Gesellin, einen Monteur oder einen Kraftfahrer sucht, ist ein Betrag im vierstelligen Bereich vertretbar, wenn Sie ihn mit dem vergleichen, was eine Stellenanzeige, ein Personalvermittler oder eine monatelang unbesetzte Stelle kosten. Der Vergleich ist trotzdem schwächer, als er aussieht: Die Anzeige kostet Sie, auch wenn niemand kommt. Die Prämie zahlen Sie nur bei Erfolg.

Was das Finanzamt davon hält

Die schlechte Nachricht zuerst: Geld ist Arbeitslohn. Haufe führt die Prämie zur Personalgewinnung als lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig und verweist auf § 19 Abs. 1 EStG, § 8 EStG, R 19.3 der Lohnsteuer-Richtlinien sowie § 14 und § 23a SGB IV. Die Prämie läuft also über die Lohnabrechnung. Der Mitarbeiter bekommt nicht den vollen Betrag, und Sie zahlen auf den Bruttobetrag Arbeitgeberanteile obendrauf. Das fehlt in vielen Rechenbeispielen, in denen 1.000 Euro Prämie wie 1.000 Euro Kosten aussehen.

Die Alternative ist eine Sachleistung. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis 50 Euro im Monat steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Es ist eine Freigrenze: Bei 50,01 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein Gutschein zählt nur als Sachbezug, wenn er die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt, also nur bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder einer sehr begrenzten Warenpalette. Eine Geldkarte, die überall funktioniert, gilt als Geldleistung. So steht es im BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (Az. IV C 5 - S 2334/19/10007 :007).

Wer mehr als 50 Euro als Sachleistung geben möchte, kann nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent versteuern. Das gilt für betrieblich veranlasste Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum Lohn erbracht werden, bis 10.000 Euro je Empfänger und Jahr. Die Pauschalsteuer zahlt dann der Betrieb. Ob das für Ihren Fall passt, klären Sie vorher mit dem Steuerberater. Das kostet eine Viertelstunde und erspart eine Nachzahlung.

Schreiben Sie ins Programm ausdrücklich, dass die Prämie brutto ist. Sonst gibt es bei der ersten Abrechnung Enttäuschung, und die richtet sich gegen den Betrieb.

Wann auszahlen: nicht bei der Unterschrift

Die Empfehlung ist nicht der Erfolg. Der Erfolg ist, dass die Person bleibt. Deshalb wird die Prämie üblicherweise nicht bei Vertragsunterschrift fällig, sondern nach der Probezeit. Der Ratgeber des Anbieters MIHRA formuliert es so: Gezahlt wird nach Ende der Probezeit, nicht bei Unterzeichnung des Vertrags. Er warnt zugleich vor Formulierungen wie "bei erfolgreicher Vermittlung", weil sie später Streit erzeugen.

Die Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens sechs Monate dauern, in dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wer die Prämie erst nach sechs Monaten auszahlt, hat für den Zeitraum, in dem Neue am häufigsten wieder gehen, die Zahlung noch in der Hand. Das Raten-Modell von Linimed geht weiter: Ein Drittel kommt früh, der Rest hängt am Bleiben des Neuen.

Was im Programm schriftlich stehen sollte, ist kurz:

Zum letzten Punkt: Die Bamberger Zahlen oben zeigen, dass jeder Zehnte aufhört, Leute vorzuschlagen, wenn nie etwas passiert. Sagen Sie jedem Empfehlenden innerhalb weniger Tage, was aus seinem Vorschlag wird, auch wenn die Antwort Nein heißt. Das kostet nichts und hält die Quelle offen. Eigene Einschätzung: Von allem, was in diesem Artikel steht, ist das der Punkt mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.

Was es wirklich bringt

Die stärkste Untersuchung, die wir gefunden haben, ist keine deutsche. Burks, Cowgill, Hoffman und Housman werteten Personaldaten von neun großen Unternehmen aus Callcentern, Lkw-Transport und der Softwarebranche aus. Ihr Ergebnis, zuerst als IZA-Diskussionspapier 2013 und 2015 im Quarterly Journal of Economics veröffentlicht: Empfohlene Beschäftigte kündigen 10 bis 30 Prozent seltener als nicht empfohlene. Bei den üblichen Leistungskennzahlen waren sie ähnlich gut, bei seltenen Spitzenwerten wie Patenten oder Unfallfreiheit besser. Die Autoren führen den Vorteil vor allem auf bessere Passung zur Stelle zurück, nicht auf bessere Menschen.

Das passt zu dem, was die Bamberger Studie die Unternehmen selbst sagen lässt: Zwei Drittel der Top-1.000-Unternehmen halten empfohlene Mitarbeiter für besser passend zur Unternehmenskultur, sechs von zehn für loyaler. Die Menge ist die andere Hälfte der Wahrheit. Ein Fünftel der befragten Kandidaten hat den letzten Job über eine Empfehlung bekommen, drei von zehn Top-1.000-Unternehmen betrieben 2019 ein Empfehlungsprogramm, und in der Radancy-Befragung füllen nur vier Prozent mehr als ein Viertel ihrer Stellen so.

Zwei Vorbehalte, die Sie nicht überlesen sollten. Erstens stammen die Zahlen aus Konzernen, Callcentern und Softwarefirmen, nicht aus Betrieben mit 15 Leuten. Zweitens ist die Bamberger Studie von 2019, also sieben Jahre alt, und wir haben keine neuere mit denselben Fragen gefunden. Die Richtung dürfte stimmen, die Prozentzahlen sind es nicht unbedingt.

Eigene Einschätzung für kleine Betriebe: Das Netzwerk ist kleiner, jede Empfehlung wiegt schwerer, und ein Fehlgriff fällt im Team sofort auf. Ein Empfehlungsprogramm ist deshalb selten die Lösung für "wir brauchen fünf Leute bis Jahresende". Es ist ein günstiger Zusatzkanal, der mit Glück alle paar Monate eine Person bringt, die besser passt als der Durchschnitt der Anzeigenbewerber. Dass Menschen ähnliche Menschen empfehlen, ist übrigens Teil des Befunds von Burks und Kollegen. Wer ein gemischtes Team will, sollte nicht nur darauf setzen.

Was der Empfehlende in der Hand hat

Stellen Sie sich den Moment vor, in dem ein Mitarbeiter am Samstag beim Grillen einem Bekannten von der freien Stelle erzählt. Er hat dafür etwa dreißig Sekunden und seine eigene Beschreibung. Mehr als die Hälfte der Kandidaten in der Bamberger Studie gibt Stellen im Bekanntenkreis weiter, offline, nur ein Viertel über Karrierenetzwerke. Empfohlen wird also im Gespräch und per Handy.

An dieser Stelle fehlt den meisten Betrieben etwas Teilbares. Was der Mitarbeiter heute weiterleiten kann, ist eine Stellenanzeige im Behördendeutsch. Sie beantwortet nicht die Frage, die der Bekannte tatsächlich hat: Wie ist es dort, wer sind die Leute, wie sieht der Arbeitstag aus? Ein kurzes Video vom echten Arbeitsplatz, mit Kollegen, die erzählen, was sie tun, beantwortet das in einer Minute. Der Empfehlende muss nichts beschreiben, nichts versprechen und trägt weniger Verantwortung, weil der Bekannte selbst sieht, worauf er sich einlässt. Das ist unsere Einschätzung. Einen Beleg dafür, dass Videos die Empfehlungsquote erhöhen, haben wir nicht gefunden.

Wichtig ist die Abgrenzung zu einem anderen Thema. Prämien für die Einstellung sind etwas anderes als Prämien fürs Teilen von Videos. Wie sich das Teilen von Firmenvideos durch Gutscheine und Gewinnspiele entwertet, steht im Artikel Unsere Mitarbeiter teilen die Videos nicht. Belohnt wird hier die Einstellung, die einen Betrieb voranbringt, nicht die Handlung, die ihn gut aussehen lässt.

Wie ein solcher Film aufgebaut sein kann, beschreibt der Artikel Recruiting-Video erstellen: Ablauf und Kosten. Was ein solcher Film im Vergleich zur Personalvermittlung kostet, steht in Employer Branding Videos für kleine Betriebe. Wenn es um Auszubildende geht, ist Azubis finden der passendere Einstieg, weil Jugendliche dort auf anderen Kanälen suchen als Betriebe ihre Stellen veröffentlichen.

Was danach passiert: nicht die Prämie, die Einarbeitung

Die Prämie wird erst nach der Probezeit gezahlt, weil bis dahin offen ist, ob der Neue bleibt. Warum Neue so früh kündigen und wie ein ehrlicher Einblick vor der Einstellung dagegen hilft, steht im Artikel Die Neuen gehen nach ein paar Wochen wieder. Wer Empfehlungen sammelt und dann eine schlechte Einarbeitung liefert, verbrennt zwei Dinge auf einmal: die Prämie und das Vertrauen des Empfehlenden.

Was Sie diese Woche tun können

Erstens: Legen Sie fest, für welche Stellen Sie überhaupt Prämien zahlen. Eine Staffelung nach Stelle ist möglich, muss aber nicht sein. Für Ihren Betrieb entscheiden die Engpassstellen: Dort lohnt sich ein höherer Betrag, bei allen anderen reicht weniger.

Zweitens: Schreiben Sie das Programm auf eine Seite. Betrag brutto, Auszahlung nach Probezeit oder in Raten, wer empfehlen darf, wer als geworben gilt.

Drittens: Sagen Sie jedem Empfehlenden zeitnah, was aus seinem Vorschlag geworden ist.

Viertens: Geben Sie den Mitarbeitern etwas, das sie ohne Erklärung weiterschicken können. Wenn es kein Video ist, dann wenigstens eine ehrliche Seite darüber, wie ein Arbeitstag aussieht. Ein Handyclip vom Kollegen reicht dafür im Zweifel aus. Wo selbst gedrehtes Material an Grenzen stößt, wägt der Artikel Selbst drehen oder machen lassen ab.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, darunter kurze Clips von Ihren Leuten am Arbeitsplatz, die Mitarbeiter ohne Erklärung weiterschicken können. Einwilligungsvorlagen, Schnitt, Untertitel, alle Formatvarianten: alles dabei.

499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

Unverbindlich kennenlernen →

Hinweis: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert und mit Quellen belegt, er ist aber weder Rechts- noch Steuerberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen, und wir haften nicht für Entscheidungen, die Sie auf dieser Grundlage treffen. Steuer- und Arbeitsrecht ändern sich, und Einzelfälle liegen oft anders, als eine allgemeine Darstellung es abbilden kann. Im Zweifel gehört die Bewertung zu Steuerberater oder Anwalt.

Quellen und Rechtsnormen: Universität Bamberg (Centre of Human Resources Information Systems) und FAU Erlangen-Nürnberg im Auftrag von Monster Worldwide Deutschland GmbH, "Recruiting Trends 2019, Themenspecial Social Recruiting und Active Sourcing", Kapitel 3 Mitarbeiterempfehlung, S. 24 bis 26 (uni-bamberg.de); Radancy-Befragung von 400 Unternehmen, berichtet in: Haufe Personal, "Studie: In Mitarbeiterempfehlungen schlummert viel Potenzial", 09.01.2023 (haufe.de); Haufe, "Prämie zur Personalgewinnung" (haufe.de, abgerufen 2026); Burks, Cowgill, Hoffman, Housman, "The Value of Hiring through Employee Referrals", Quarterly Journal of Economics 130 (2), 2015, S. 805 bis 839, zuvor IZA Discussion Paper No. 7382, 2013 (iza.org); Linimed GmbH, "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" (linimed.de, abgerufen 2026); MIHRA, "Empfehlungsprämie für Mitarbeiter: Lohnt sich das?" (mihra.de, abgerufen 2026); BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Az. IV C 5 - S 2334/19/10007 :007, BStBl 2022 I S. 242 (Gutscheine und Geldkarten, 50-Euro-Freigrenze); § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; § 19 Abs. 1 EStG; § 37b EStG (Pauschalierung bei Sachzuwendungen, 30 Prozent); R 19.3 LStR; § 14 und § 23a SGB IV; § 622 Abs. 3 BGB (Probezeit).