Ratgeber · Anlass Tag der offenen Tür

Wir machen einen Tag der offenen Tür. Wie kommen Leute, und was bleibt danach?

In Düsseldorf gibt es seit 2008 die Lange Nacht der Industrie. Wer mitmachen will, meldet sich vorher an, steigt nach Feierabend in einen Bus und wird zu zwei Unternehmen gefahren, für jeweils rund 100 Minuten. Einen Lichtbildausweis muss man auch mitbringen. Das klingt nach einer Menge Hürden für die Besichtigung einer Müllverbrennungsanlage. Trotzdem haben nach Angaben der Stadtwerke Düsseldorf seit 2011 mehr als 100.000 Menschen teilgenommen, und die Plätze sind schnell weg.

Am Interesse liegt es also nicht. Menschen wollen sehen, wie es hinter Werkstatt- und Hallentoren aussieht. Nur hat ein einzelner Betrieb mit 15 oder 80 Leuten keine Busse, kein Stadtmarketing und keine App. Er hat einen Samstag, ein paar Biertischgarnituren und die Hoffnung, dass außer den Familien der Belegschaft noch jemand vorbeischaut.

Ob ein Tag der offenen Tür etwas bringt, entscheidet sich vor dem Tag und danach. Am Tag selbst schenken Sie meistens nur Kaffee aus.

Kurz beantwortet

Wie bekommen wir mehr Besucher zu unserem Tag der offenen Tür?

Indem die Leute vorher sehen, was sie bei Ihnen erwartet. Eine Einladung mit Datum und Uhrzeit gibt niemandem einen Grund zu kommen. Kurze Clips aus Werkstatt oder Halle, zwei bis drei Wochen vorher veröffentlicht, zeigen, was es zu sehen und auszuprobieren gibt. Der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern empfiehlt seinen Betrieben dafür Videos von höchstens einer Minute.

Gibt es einen guten Termin für einen Tag der offenen Tür?

Es gibt bundesweite Aktionstage, an die man sich anhängen kann. Der Tag des Handwerks findet seit 2011 immer am dritten Samstag im September statt, 2026 war das der 19. September. Einzelne Gewerke haben eigene Tage, etwa der Tag des Schreiners in Bayern am 7. und 8. November 2026.

Was bleibt nach dem Tag der offenen Tür übrig?

Ohne Aufnahmen meist nur die Erinnerung derer, die da waren. Wer den Tag filmt, hat danach Material für Website, Google-Profil und Social Media, das Monate trägt: Vorführungen, Gespräche mit Mitarbeitern, Einblicke in die Arbeit. Damit das geht, muss vorher geklärt sein, wer gefilmt werden darf.

Brauchen wir eine Einwilligung, wenn Mitarbeiter im Video zu sehen sind?

Ja, für die Veröffentlichung braucht es eine schriftliche Einwilligung. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2015 entschieden (Aktenzeichen 8 AZR 1011/13). Bei Besuchern, besonders bei Kindern, sollten Sie vor Nahaufnahmen fragen und am Eingang auf die Aufnahmen hinweisen.

Warum die meisten Einladungen niemanden locken

Lesen Sie einmal die Einladungen, die Betriebe zu ihrem Tag der offenen Tür verschicken. Meistens steht darin das Datum, die Uhrzeit, die Adresse und der Satz „Für das leibliche Wohl ist gesorgt“. Das ist eine Einladung für Leute, die ohnehin kommen würden.

Die Lange Nacht der Industrie macht es anders, und zwar aus purer Notwendigkeit: Wer sich für eine Tour anmelden soll, muss vorher wissen, was er zu sehen bekommt. Also beschreibt jedes Unternehmen sein Programm. Die Stadtwerke Düsseldorf kündigen für ihre Müllverbrennungsanlage einen kurzen Vortrag mit Getränken an und dann den Weg, den der Abfall durch die Anlage nimmt. Damit beantworten sie die Frage, die sich jeder Besucher stellt: Was habe ich davon, dass ich meinen Abend hier verbringe?

Für Ihren Betrieb gilt dieselbe Frage, nur dass die Antwort ein Bild braucht. „Besichtigung der Werkstatt“ sagt einem Außenstehenden nichts. Fünfzig Sekunden, in denen eine CNC-Fräse aus einer Holzplatte eine Treppenwange schneidet, sagen ihm sehr viel.

Ein Datum, an das man sich anhängen kann

Seit 2011 gibt es den Tag des Handwerks. Er findet laut Zentralverband des Deutschen Handwerks immer am dritten Samstag im September statt, bundesweit, mit Aktionen von Kammern, Innungen, Verbänden und einzelnen Betrieben. 2026 war das der 19. September, im kommenden Jahr fällt er auf den 18. September 2027. Über das Werbeportal auf handwerk.de gibt es Material, das Sie für die eigene Einladung nutzen können.

Manche Gewerke haben eigene Tage. Der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern veranstaltet den Tag des Schreiners, 2026 am 7. und 8. November, mit über 70 angemeldeten Betrieben auf der Teilnehmerliste.

Der Vorteil eines solchen Termins: Jemand anderes macht Pressearbeit für Sie, und der Tag steht bei manchen Leuten schon im Kalender. Der Nachteil: Sie konkurrieren mit allen anderen Betrieben in der Gegend, die am selben Samstag öffnen. Ein eigener Anlass, ein Firmenjubiläum oder die Einweihung einer neuen Halle, hat dafür einen Grund, der nur Ihnen gehört. Wie man ein Jubiläum so nutzt, dass es nach außen wirkt, steht im Beitrag Firmenjubiläum: Lohnt sich ein Film?, und wer gerade baut, findet Anregungen unter Neubau im Zeitraffer festhalten.

Vorher: zeigen, was es zu sehen gibt

Die Empfehlung des bayerischen Schreinerverbands an seine Betriebe ist bemerkenswert konkret. Er schlägt zwei Sorten Videos vor. Informative, also Maschinen vorstellen und Einblicke in den Betrieb geben. Und emotionale, also Schreiner, die von ihrer Arbeit erzählen. Länger als eine Minute sollen sie nicht sein, und sie sollen einen klaren Bezug zum Aktionstag haben.

Wir würden das genauso machen und noch einen Schritt weitergehen: Jeder Clip kündigt einen Programmpunkt an. „Um 11 und um 14 Uhr zeigt Ihnen unser Meister, wie aus einem Stamm ein Tisch wird.“ Wer so etwas sieht, hat einen Grund zu kommen und eine Uhrzeit, an der er da sein sollte.

Drei bis vier solcher Clips reichen. Veröffentlicht werden sie zwei bis drei Wochen vor dem Termin und dann noch einmal in den Tagen davor, dort, wo Menschen aus Ihrer Umgebung sie sehen:

Ein Wort zum Ton, weil er bei Werkstattaufnahmen fast immer das Problem ist. Wenn der Meister neben laufender Maschine etwas erklärt, hört man vom Handy aus nur die Maschine. Ein Ansteckmikrofon löst das, Untertitel ebenfalls, und beides gehört zusammen, weil viele Clips ohne Ton angesehen werden. Warum das so ist, steht im Beitrag Firmenvideos mit Untertiteln.

Am Tag selbst: filmen, ohne zu stören

Am Tag der offenen Tür hat Ihre Belegschaft genug zu tun. Wer filmen soll, darf also nichts anderes zu tun haben. Eine Person, die nur das macht, liefert mehr brauchbares Material als drei Mitarbeiter, die zwischendurch das Handy hochhalten.

Was sich lohnt: die Vorführungen in voller Länge, weil man sie später in kurze Stücke schneiden kann. Hände bei der Arbeit. Mitarbeiter, die einem Besucher etwas erklären, denn in diesem Moment reden sie natürlicher als in jedem Interview. Und ein paar ruhige Minuten mit zwei, drei Leuten aus dem Team, abseits des Trubels, mit einer einzigen Frage: Was machen Sie hier eigentlich, und was gefällt Ihnen daran? Wer sich vor der Kamera schwertut, findet Hilfe im Beitrag Niemand will vor die Kamera.

Was sich nicht lohnt: Totalen vom Hof, auf denen zwanzig Menschen mit Bratwurst herumstehen. Die sehen in jedem Betrieb gleich aus.

Wer gefilmt werden darf

Für Ihre Mitarbeiter ist die Lage klar. Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Februar 2015 entschieden (8 AZR 1011/13), dass Arbeitgeber für die Veröffentlichung von Videoaufnahmen ihrer Beschäftigten eine schriftliche Einwilligung brauchen. Diese Einwilligung endet nicht automatisch, wenn jemand den Betrieb verlässt, kann aber aus plausiblem Grund widerrufen werden. Holen Sie die Unterschriften vor dem Termin ein, nicht am Tag selbst zwischen Tür und Angel.

Bei Besuchern ist es weniger eindeutig, und wir sind keine Anwälte. Praktisch hat sich bewährt: ein gut sichtbarer Hinweis am Eingang, dass gefilmt wird, ein Bereich ohne Kamera, und vor jeder Nahaufnahme einer erkennbaren Person kurz fragen. Kinder nur mit Einverständnis der Eltern. Die Grundlagen stehen im Beitrag Video-Content und DSGVO.

Danach: was aus einem Samstag werden kann

Hier verschenken die meisten Betriebe das meiste. Am Montag ist alles aufgeräumt, und das einzige Andenken ist ein Foto im Firmen-Chat. Dabei haben Sie an diesem Tag Aufnahmen bekommen, für die Sie sonst einen eigenen Drehtag bräuchten: echte Arbeit, entspannte Mitarbeiter, staunende Gesichter.

Aus einem gut gefilmten Tag der offenen Tür entstehen nach unserer Erfahrung mindestens:

Und vergessen Sie die Besucher nicht, die Interesse gezeigt haben. Wer am Stand nach einer neuen Haustür oder einer Wartung gefragt hat, freut sich über eine Nachricht in der Woche danach, gern mit dem Clip, in dem er die Werkstatt gesehen hat.

Woran Sie merken, ob es gewirkt hat

Zählen Sie am Eingang. Eine Strichliste genügt, und wenn jemand Zeit hat, fragt er dabei kurz: „Wie haben Sie davon erfahren?“ Das ist die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob die Clips Leute gebracht haben oder die Zeitung oder der Nachbar.

Die zweite Zahl kommt später. Notieren Sie in den sechs bis acht Wochen nach dem Termin, wie viele Anfragen den Tag erwähnen. Und vergleichen Sie im nächsten Jahr die Besucherzahl. Wenn der Rückblick-Clip sein Werk getan hat, sollte sie steigen.

Die kürzeste Fassung

Das Interesse an Einblicken in Betriebe ist groß, die Lange Nacht der Industrie in Düsseldorf hatte seit 2011 über 100.000 Teilnehmer. Ein einzelner Betrieb bekommt davon nur etwas ab, wenn er vorher zeigt, was es zu sehen gibt: drei, vier Clips von höchstens einer Minute, die je einen Programmpunkt ankündigen. Am Tag selbst filmt eine Person, die sonst nichts zu tun hat, und die Einwilligungen der Mitarbeiter liegen schriftlich vor. Danach wird aus dem Material ein Rückblick und eine Reihe kurzer Clips, die noch Monate später arbeiten.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos pro Monat: kurze Formate für Social Media, längere für die Website, Clips für genau die Anlässe, die in diesem Artikel vorkommen. Schnitt, Untertitel und alle Formatvarianten sind dabei.

499 Euro pro Monat. Keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

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Quellen: Stadtwerke Düsseldorf, „Lange Nacht der Industrie“, 22.08.2025 (swd-ag.de, abgerufen am 02.10.2026) · Das Handwerk, „Tag des Handwerks“ (handwerk.de, abgerufen am 02.10.2026) · Zentralverband des Deutschen Handwerks, Termine: Tag des Handwerks (zdh.de, abgerufen am 02.10.2026) · Fachverband Schreinerhandwerk Bayern, „Tag des Schreiners“ (schreiner.de, abgerufen am 02.10.2026) · Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13 (dejure.org, abgerufen am 02.10.2026)