Ratgeber · Anlass Betrieb ohne Website
Nach der Bitkom-Studie „Digitales Handwerk“ haben 94 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland eine eigene Website. Befragt wurden 2025 telefonisch 504 Unternehmen, gewichtet nach der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts, bei einer Fehlerspanne von vier Prozentpunkten. 88 Prozent stehen außerdem in Verzeichnissen wie Google oder Gelbeseiten.de. Wer keine Website hat, gehört also zu einer Minderheit von rund sechs Prozent, und die Frage, die in dieser Minderheit am häufigsten fällt, lautet: Reicht nicht das Google-Profil, und Aufträge kommen doch ohnehin über Empfehlungen?
Die Zahl ist über die Jahre stabil. Eine frühere Umfrage von Bitkom Research und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks unter 503 Betrieben kam 2022 auf 97 Prozent, so berichtet es die Soziologin Lianara Dreyer in den WZB-Mitteilungen. Die Stichproben sind nicht identisch, ein Rückgang lässt sich daraus nicht ablesen. Das Bild ist trotzdem dasselbe: Die Website gehört im Handwerk längst zur Grundausstattung, so wie der Transporter und die Visitenkarte. Die ehrliche Antwort auf die Frage ist deshalb weder „Ja, unbedingt“ noch „Nein, Empfehlungen genügen“. Sie hängt davon ab, was nach der Empfehlung passiert.
Eine Pflicht dazu gibt es nicht, aber ohne Website verlieren Sie Kunden und Bewerber, die nach der Empfehlung nachsehen. Nach einer Bitkom-Befragung von 2025 ist für 40 Prozent der Deutschen das Fehlen einer Webseite ein Ausschlusskriterium bei der Wahl eines Handwerksbetriebs. Für die übrigen 60 Prozent gilt das nicht, und wer ausgelastet ist und nur über Empfehlungen arbeitet, kommt eine Zeit lang auch ohne aus.
Für den Einstieg ja, auf Dauer nein. Das Profil zeigt Name, Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten, Fotos und Bewertungen und wird von Google gesteuert, nicht von Ihnen. Es erklärt Ihre Leistungen nur knapp, nennt keine Referenzen im Zusammenhang und bietet Bewerbern keinen Platz. Google hat 2024 außerdem die Websites abgeschaltet, die Betriebe direkt im Profil bauen konnten.
Ja, sobald Sie mit einem Profil geschäftlich auftreten, etwa bei Facebook, Instagram oder LinkedIn. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes müssen Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und weitere Angaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereithalten. Im Handwerk gehören je nach Gewerk die zuständige Kammer und die Berufsbezeichnung dazu. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Gewerk und Einzugsgebiet im ersten Satz, eine anklickbare Telefonnummer, echte Fotos eigener Arbeiten, die Leistungen in einfachen Worten, Bewertungen, einen Hinweis für Bewerber sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Eine Seite mit diesen Bausteinen genügt für den Start. Wichtiger als der Umfang ist, dass jede Angabe stimmt und die Seite auf dem Handy lesbar ist.
Dort, wo ein Besucher entscheiden muss, ob er Ihnen vertraut, also oben auf der Startseite oder im Bewerberabschnitt. Ein kurzer Film, in dem der Inhaber und das Team bei der Arbeit zu sehen sind, ersetzt keine Website, ergänzt aber eine bestehende. Ohne Website steht das Video nirgends, deshalb kommt zuerst die Seite und danach der Film.
Bitkom hat im Juni 2025 1.004 Menschen ab 16 Jahren gefragt, wie sie bei der Wahl eines Handwerksbetriebs vorgehen. Das Ergebnis dürfte Ihre Erfahrung bestätigen: 83 Prozent holen sich Rat im persönlichen Gespräch mit Freunden, Familie oder Kollegen. 41 Prozent informieren sich vor Ort beim Betrieb. Dann folgt, weit dahinter, das Netz: 26 Prozent klicken sich durch die Webseiten möglicher Betriebe, 23 Prozent nutzen analoge Anzeigen wie die Gelben Seiten, 20 Prozent Online-Plattformen wie MyHammer, 15 Prozent Online-Bewertungen und 14 Prozent soziale Netzwerke.
Wer diese Zahlen liest, könnte schließen: Die Website ist verzichtbar. Der Bitkom-Text sagt etwas anderes. Für 40 Prozent der Befragten ist das Fehlen einer Webseite „sogar ein Ausschlusskriterium“ bei der Wahl eines Handwerksbetriebs, und 55 Prozent finden, dass digitale Angebote einen Betrieb attraktiver machen. Nastassja Hofmann, bei Bitkom für die Digitalisierung des Handwerks zuständig, beschreibt den Ablauf so: Wird ein Betrieb von Bekannten empfohlen, könne man sich anschließend auf der Webseite „zu Angeboten und Konditionen“ informieren und online transparentere Vergleichsmöglichkeiten haben.
Das ist der Mechanismus, um den es geht. Die Empfehlung bringt Ihren Namen in die Runde, aber sie ist nicht der letzte Schritt. Danach tippt jemand Ihren Betriebsnamen ins Handy, um die Telefonnummer zu finden, die Adresse zu prüfen oder zu sehen, ob es Sie wirklich gibt. Was er dann findet, entscheidet, ob er anruft. Zur Ehrlichkeit gehört die Gegenrechnung: 60 Prozent stört eine fehlende Website nicht. Wie viele davon Ihre Kunden sind, wissen Sie besser als jede Studie. Dass nach einer Empfehlung überhaupt nachgesehen wird, ist unsere Einschätzung und keine Messung aus dieser Befragung. Sie lässt sich mit einer Frage prüfen: Fragen Sie die nächsten fünf Neukunden, ob sie vor dem ersten Anruf nach Ihnen gesucht haben.
Das Google-Unternehmensprofil ist das, was Menschen sehen, wenn sie Ihren Betriebsnamen oder „Heizungsbauer Neusäß“ suchen: Name, Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten, Fotos, Bewertungen, ein Routenknopf. Das ist für einen Betrieb ohne Website nicht wenig, und es kostet nichts. Laut Bitkom stehen 88 Prozent der Handwerksbetriebe in solchen Verzeichnissen, das Profil ist also Standard und kein Alleinstellungsmerkmal.
Was es nicht leistet, lässt sich an drei Stellen festmachen. Erstens gehört es nicht Ihnen. Google bestimmt, wie das Profil aussieht und welche Funktionen es gibt. Wie schnell das wechseln kann, zeigt der Fall der Profil-Websites: Google bot lange an, direkt im Profil eine einfache Website zu bauen, Adresse mit der Endung „business.site“. Im März 2024 wurden diese Adressen aus dem Website-Feld der Profile entfernt, wie der Kassensystem-Anbieter DISH in einem Ratgeber beschreibt. Wer sich darauf verlassen hatte, stand von einem Tag auf den anderen ohne Website da.
Zweitens ist der Platz knapp. Ein Profil kann sagen, dass Sie Heizungen einbauen. Es kann schlecht erklären, wie ein Angebot bei Ihnen abläuft, was eine Wärmepumpe im Altbau bedeutet oder warum Sie nicht jeden Auftrag annehmen. Das ist eine Einschätzung auf Grundlage dessen, was ein Profil technisch zeigt, keine Studienzahl. Drittens hört die Kontrolle nach dem Klick auf: Anruf, Route oder Website-Link sind die Möglichkeiten, die ein Besucher hat. Ein Link, der ins Leere führt, weil es keine Website gibt, ist keiner.
Für Betriebe, die ihr Profil nicht pflegen, kommt ein vierter Punkt dazu: Falsche Öffnungszeiten, ein altes Foto und drei unbeantwortete Bewertungen sagen über einen Betrieb mehr aus als gar kein Eintrag. Wie Sie das Profil mit Film nutzen, steht im Beitrag Google Business Profile mit Videos.
Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: Wer keine Website hat, braucht kein Impressum. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes müssen Anbieter „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“ bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Nach der Darstellung von e-recht24 sind nur Seiten ausgenommen, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Ein Facebook- oder Instagram-Profil, das für Ihren Betrieb wirbt, gehört nicht dazu.
Was hineingehört, hängt von Ihrer Rechtsform ab: Name und Anschrift, bei einer GmbH Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse und eine weitere Kontaktmöglichkeit, gegebenenfalls Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Im Handwerk kommen bei zulassungspflichtigen Gewerken die zuständige Kammer und die Berufsbezeichnung dazu. Für den Zugang gilt: Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden, dass zwei klar bezeichnete Klicks bis zum Impressum genügen (Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03).
Praktisch heißt das: Ein Betrieb, der nur auf Social Media und Google auftritt, hat Pflichten, aber keinen Ort, an dem sie sauber erfüllt sind. Eine Website löst das nebenbei, denn Impressum und Datenschutzerklärung stehen dort an einer Stelle, auf die jedes Profil verlinkt. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit klärt Ihre Kammer oder ein Anwalt den Einzelfall.
Das zweite Publikum Ihrer Website sind keine Kunden, sondern Menschen, die für Sie arbeiten könnten. Der azubi.report 2024 von ausbildung.de befragte 927 Auszubildende zwischen Dezember 2023 und Februar 2024, aus allen Berufsfeldern, nicht nur dem Handwerk. Bei der Online-Suche nach Informationen zu Arbeitgebern und Ausbildungen nutzten 53 Prozent Ausbildungsplattformen, 50 Prozent Google und 41 Prozent Unternehmenswebseiten. Soziale Netzwerke und Stellenbörsen lagen darunter.
Auffällig ist, wie wenig davon in der Statistik der gefundenen Ausbildungsplätze ankommt: Nur neun Prozent hatten ihren Platz über die Karriereseite eines Unternehmens gefunden, 13 Prozent über eine persönliche Empfehlung, 20 Prozent über ein Ausbildungsportal. Die Autoren des Reports ziehen daraus den Schluss, dass ein eigener Auftritt nicht automatisch zum Gefunden-Werden führt. Er ist aber, nach der Zahl der 41 Prozent, einer der Orte, an denen Bewerber nachsehen, und Google ist der Weg dorthin. Wer dort nichts findet als eine Telefonnummer, hat auf die Frage „Was ist das für ein Laden?“ keine Antwort.
Bitkom nennt für das Handwerk selbst eine passende Zahl: 80 Prozent der Betriebe nutzen digitale Kanäle, um Nachwuchs gezielt anzusprechen. Ihre Mitbewerber um dieselben Bewerber sind also meist online. Wie Film dabei hilft, steht im Beitrag Azubis finden mit Video im Handwerk.
Eine Website, die Anfragen bringt, muss nicht groß sein. Eine Seite genügt, wenn sie die Fragen beantwortet, die ein Kunde oder Bewerber in den ersten Sekunden hat. Unsere Reihenfolge, aus Erfahrung und nicht aus einer Studie:
Nicht hinein gehören ein Firmenroman, ein Blog, den keiner pflegt, und ein Kontaktformular, das niemand liest. Ein Formular ist nur sinnvoll, wenn jemand die Eingänge täglich prüft. Sonst ist die Telefonnummer ehrlicher. Danach verlinken Profil und Seite aufeinander, und Name, Adresse und Telefonnummer lauten überall gleich.
Die Spanne ist groß, und beide Enden haben ihre Berechtigung. Ein Homepage-Baukasten ist günstig in Geld und teuer in Zeit: IONOS führt im Oktober 2026 Pakete mit Listenpreisen von 12, 18 und 33 Euro im Monat, dazu Einstiegsaktionen, die den ersten Zeitraum deutlich darunter legen. Texte, Fotos und Aufbau schreiben Sie dann selbst, an Abenden. Auf der anderen Seite nennt etwa der Anbieter digitalmann.de für einen individuell gestalteten Onepager ab 699 Euro. Das sind Anbieterangaben, andere Agenturen liegen höher oder niedriger.
Welche Seite für Sie passt, hängt davon ab, was knapper ist: Geld oder freie Abende. Für einen Ein-Mann-Betrieb mit einem Gewerk reicht der Baukasten oft aus. Für einen Betrieb mit zehn Leuten, der Bewerber sucht, lohnt sich meist die Hilfe von außen, vor allem bei Texten und Fotos. Beides ist besser als keine Seite, und beides lässt sich später ausbauen.
Video ist keine Voraussetzung für die erste Website. Fünf gute Fotos und ein klarer Text bringen mehr als ein Film auf einer unfertigen Seite. Der Film hat seinen Platz, wenn die Grundlagen stehen, und zwar an zwei Stellen: oben auf der Startseite und im Bewerberabschnitt.
Auf der Startseite zeigt ein Clip von 30 bis 60 Sekunden, wer bei Ihnen vor der Tür steht: der Inhaber, zwei, drei Mitarbeiter, ein Auftrag in Arbeit. Das beantwortet die Frage, die kein Foto beantwortet, nämlich ob man diese Leute in sein Haus lassen möchte. Im Bewerberabschnitt zeigt er, wie der Arbeitstag aussieht. Das gilt auch für das Google-Profil, das Videos aufnehmen kann. Wie ein Video technisch und datenschutzrechtlich auf die Seite kommt, erklärt der Beitrag Video auf der Website einbinden.
Wo Video nicht hilft: als Ersatz für Text, den Suchmaschinen lesen können, und als Lückenfüller für eine Seite, auf der sonst nichts steht. Mehr zum Zusammenspiel von Auffindbarkeit und Film steht in Video-SEO und Google-Videoindexierung.
Es gibt Betriebe, für die das Profil genügt. Sie haben ein volles Auftragsbuch, arbeiten für Stammkunden und Weiterempfehlung, suchen keine Mitarbeiter und keine Gewerbekunden, die Lieferanten nach Auftritt auswählen. Für sie ist die Website eine Absicherung, kein Wachstumsmotor. Der Ratgeber Wir leben von Empfehlungen: Warum kommen trotzdem weniger Anfragen? beschreibt, was passiert, wenn die Empfehlungen weniger werden und sich niemand überlegt hat, was Fremde über den Betrieb finden.
Wer schon eine Seite hat, die in die Jahre gekommen ist, liest besser Website veraltet, keine Anfragen: Was zuerst tun?. Dieser Beitrag richtet sich an Betriebe, die bei null anfangen.
Empfehlungen bringen Ihren Namen, die Suche danach entscheidet über den Anruf. Das Google-Profil reicht für den Start und gehört Ihnen nicht. Impressumspflichten gelten auch ohne Website, sobald Sie mit einem Profil für den Betrieb werben. Bewerber sehen auf Google und Unternehmensseiten nach, bevor sie sich melden. Eine Seite mit Gewerk, Einzugsgebiet, Telefonnummer, echten Fotos, Leistungen, Bewertungen, Bewerberhinweis und Impressum genügt für den Start. Der Film kommt danach, oben auf die Startseite und in den Bewerberabschnitt.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos pro Monat: kurze Formate für Social Media, längere für die Website, Clips für genau die Anlässe, die in diesem Artikel vorkommen. Schnitt, Untertitel und alle Formatvarianten sind dabei.
499 Euro pro Monat. Keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: Bitkom Research im Auftrag von Bitkom und ZDH, Studienbericht „Digitales Handwerk“, Befragung von 504 Handwerksunternehmen, KW 23 bis 29 2025 (bitkom.org, abgerufen am 06.10.2026) · Bitkom, Presseinformation „Handwerkersuche: Persönliches Gespräch schlägt Infos im Netz“, 12.06.2025, repräsentative Befragung von 1.004 Personen ab 16 Jahren (bitkom.org, abgerufen am 06.10.2026) · Bitkom, Presseinformation „Über die Hälfte des deutschen Handwerks nutzt Social Media“, 23.10.2025 (bitkom.org, abgerufen am 06.10.2026) · Lianara Dreyer, „Handwerk sucht Nachwuchs“, WZB-Mitteilungen Heft 180, Juni 2023, mit Verweis auf Bitkom Research und ZDH 2022 (econstor.eu, abgerufen am 06.10.2026) · ausbildung.de, azubi.report 2024, 927 Befragte, Befragungszeitraum 15.12.2023 bis 13.02.2024 (recruiting.ausbildung.de, abgerufen am 06.10.2026) · DISH, „Google Business Websites abgeschaltet“ (dish.co, abgerufen am 06.10.2026) · e-recht24, Impressumspflicht nach § 5 DDG (e-recht24.de, abgerufen am 06.10.2026) · BGH, Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03 · IONOS, Preisangaben Homepage-Baukasten (ionos.de, abgerufen am 06.10.2026) · digitalmann.de, Preisangaben Onepager (digitalmann.de, abgerufen am 06.10.2026)