Nachwuchs · Oktober 2026 · Lesezeit 9 Minuten
Wenn Ausbilder gefragt werden, welche Maßnahme junge Leute am besten für ihren Betrieb interessiert, nennen sie das Praktikum mit deutlichem Abstand vor Messen, Schulbesuchen und Social Media: 47,2 Prozent halten es für sehr erfolgreich, weitere 38,6 Prozent für eher erfolgreich (IW-Report 38/2026, Befragung von rund 600 Ausbildern). Das Seltsame daran: Praktika bieten kleine Betriebe fast genauso häufig an wie große, und trotzdem bleiben Lehrstellen leer. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was beim Schülerpraktikum rechtlich gilt, wie Sie an Schüler kommen und wie Sie aus zwei Wochen Praktikum eine Bewerbung machen.
Grundsätzlich kann jeder Betrieb ein Schülerpraktikum anbieten, die Vereinbarung läuft über die Schule. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt dabei entsprechend. Nach dem NRW-Leitfaden zum Schülerbetriebspraktikum (Stand 2018) sind für vollzeitschulpflichtige Schüler höchstens 7 Stunden am Tag und 35 Stunden pro Woche erlaubt, für Jugendliche ab 15 Jahren 8 und 40 Stunden. Dazu kommen feste Pausen, eine 5-Tage-Woche und Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr. Gefährliche Arbeiten sind tabu.
Nein, beim schulischen Praktikum nicht. Die Schüler bleiben Schüler und werden nicht Ihre Arbeitnehmer, so der NRW-Leitfaden. Pflichtpraktika aufgrund schulrechtlicher Vorschriften sind nach § 22 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen, ebenso Orientierungspraktika bis zu drei Monaten. Ein Praktikumsvertrag ist bei zwei bis drei Wochen laut NRW-Ratgeber nicht zwingend, kann aber Absprachen festhalten.
Bei schulischen Praktika sind die Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert, denn das Praktikum gilt als Schulveranstaltung. Eine nötige Haftpflichtversicherung läuft über die Schule beziehungsweise den Schulträger. In Bayern etwa kostet die Schülerhaftpflicht 1,60 Euro für zwei Wochen (Stand Juni 2023). Anders ist es bei freiwilligen Praktika in den Ferien: Dort muss der Betrieb nach dem NRW-Ratgeber selbst tätig werden.
Über drei Wege: direkter Kontakt zu den Schulen in Ihrer Umgebung, die Lehrstellen- und Praktikumsbörse Ihrer Handwerkskammer oder IHK sowie die kostenlose Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Überregionale Portale bringen kleinen Betrieben laut NRW-Ratgeber oft wenig, weil sie dort untergehen. Wann die Praktika stattfinden, regelt jedes Bundesland selbst, fragen Sie deshalb bei der Schule nach den Zeiträumen.
Ausbilder halten es für ihre wirksamste Maßnahme: In einer IW-Befragung von 2026 bewerten 47,2 Prozent Praktika als sehr erfolgreich und 38,6 Prozent als eher erfolgreich. Das ist eine Einschätzung der Ausbilder, keine Messung von Vertragsabschlüssen. Ob aus dem Praktikanten ein Bewerber wird, hängt nach der Forschung stark an der Betreuungsperson im Betrieb.
Die IW-Zahlen stammen aus einer Online-Befragung unter 598 bis 620 Ausbildern, überwiegend aus Industrie und größeren Betrieben. Sie messen, was Ausbilder für wirksam halten, nicht, wie viele Praktikanten am Ende einen Vertrag unterschreiben. Das ist ein Unterschied, den Sie im Hinterkopf behalten sollten.
Härter klingt eine Zahl aus dem NRW-Ratgeber „Praxisphasen im Betrieb“ für das Handwerk: „Rund 70 % der Auszubildenden kommen über ein Praktikum in den Betrieb.“ Der Ratgeber nennt dafür keine Quelle. Wir haben keine Primärstudie gefunden, die diese Zahl bestätigt, und verstehen sie deshalb nur als Hinweis darauf, welches Gewicht das Handwerk dem Praktikum beimisst. Belegt ist dagegen etwas anderes: Eine Dissertation zur Betriebsperspektive (Hagenmüller, 2025) beschreibt das Praktikum als „Erfahrungsraum“, in dem vor allem Eindrücke entstehen, und betont, dass das Unternehmen und sogar die einzelne Betreuungsperson die Wirkung stark prägen. Dasselbe Berufsbild kann sich von Betrieb zu Betrieb völlig anders anfühlen.
Das ist die eigentliche Botschaft der Forschung: Das Praktikum öffnet die Tür, aber ob der Schüler hindurchgeht, entscheidet die Woche in Ihrem Betrieb. Warum Stellenanzeigen allein bei Jugendlichen so selten ankommen, steht in Azubis finden: warum eure Stellenanzeige niemanden erreicht. Hier geht es um den Weg, der ohne Anzeige funktioniert.
Vorweg zur Genauigkeit: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt bundesweit, die Auslegung für Praktika steht aber in Leitfäden der Länder. Wir stützen uns auf den Leitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW (Stand Februar 2018), den NRW-Ratgeber „Praxisphasen im Betrieb“ und die Hinweise des bayerischen ISB. Prüfen Sie für Ihr Bundesland kurz nach, ob etwas abweicht. Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Kinder unter 15 dürfen eigentlich nicht beschäftigt werden. § 5 Absatz 2 JArbSchG macht aber eine Ausnahme für das Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht. Ein Mindestalter gibt es beim Pflichtpraktikum deshalb nicht. Die Vereinbarung läuft über die Schule, nicht über einen Arbeitsvertrag. In den ausgewerteten Leitfäden wird keine Ausbildungsberechtigung als Voraussetzung genannt. Im Zweifel fragen Sie die Schule oder Ihre Kammer.
Nach dem NRW-Leitfaden gelten für vollzeitschulpflichtige Schüler, die rechtlich als Kinder zählen, diese Grenzen. Für Jugendliche ab 15 gelten die Regeln für Jugendliche, die in Klammern stehen.
Praktisch heißt das bei Schülern im Pflichtschulalter: Ein Tag von sieben bis 15 Uhr mit einer Stunde Pause ist ausgereizt. Planen Sie die Tage lieber etwas kürzer, dann bleibt Zeit für das, was zählt.
Der Leitfaden nennt Pflichten, die vor allem Handwerksbetriebe betreffen:
Schüler im schulischen Praktikum behalten ihren Schülerstatus. Der NRW-Leitfaden sagt es deutlich: Sie sind nicht Arbeitnehmer des Betriebs und erhalten keine Vergütung. Der Mindestlohn spielt nach § 22 MiLoG für Pflichtpraktika aufgrund schulrechtlicher Vorschriften keine Rolle, und auch Orientierungspraktika bis zu drei Monaten sind ausgenommen. Eine freiwillige Anerkennung, etwa ein Mittagessen oder ein kleines Werkzeug zum Abschied, bleibt Ihnen natürlich unbenommen.
Weil ein schulisches Praktikum als Schulveranstaltung gilt, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, in Bayern etwa über die Kommunale Unfallversicherung Bayern. Eine erforderliche Haftpflicht trägt in NRW der Schulträger, in Bayern schließt die Schule eine Schülerhaftpflicht ab, die laut ISB 1,60 Euro für zwei Wochen kostet (Stand Juni 2023). Wichtig ist die Grenze: Beim freiwilligen Praktikum in den Ferien ist die Schule nicht im Spiel, dort muss der Betrieb nach dem NRW-Ratgeber selbst für Versicherungsschutz sorgen. Und das freiwillige Praktikum setzt voraus, dass der Schüler mindestens 15 ist. Ist er noch vollzeitschulpflichtig, darf er nur in den Ferien und höchstens vier Wochen im Jahr eingesetzt werden. Rufen Sie vor dem ersten Ferienpraktikum kurz Ihren Versicherer und Ihre Berufsgenossenschaft an. Das ist unsere Empfehlung, keine Vorgabe aus den Leitfäden.
Schüler kommen selten von selbst, vor allem nicht zu Betrieben, die keiner kennt. Der NRW-Ratgeber und das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT nennen diese Wege:
Vor überregionalen Portalen warnt der Ratgeber: Kleine und mittlere Betriebe gehen dort schnell unter, lokale oder branchenspezifische Angebote ergeben mehr Sinn.
Zu den Praktikumszeiten gibt es keine bundeseinheitliche Antwort. In NRW etwa findet die Berufsfelderkundung in der Regel in der 8. Klasse statt, schulische Praxisphasen dauern dort zwei bis drei Wochen. Wie das in Ihrem Bundesland aussieht, sagt Ihnen die Schule oder das Kultusministerium. Fragen Sie nach, bevor Sie Ihre Auftragslage planen. Wer Nachwuchs zusätzlich auf einer Messe sucht, findet Hinweise in Ausbildungsmesse: Stand gestalten, damit Schüler stehen bleiben.
Hier trennt sich das Praktikum, das niemand erinnert, von dem, über das ein Vierzehnjähriger abends beim Essen redet. Aus Hagenmüllers Interviews mit Betrieben und dem NRW-Ratgeber lässt sich einiges ableiten. Die Interviews sind qualitativ und nicht repräsentativ, aber sie zeigen, was Betriebe tun, die Praktika ernst nehmen.
Eine Einschränkung, die zum Recht passt: Der Schüler darf nicht einfach mitarbeiten wie ein Geselle. Gerade im Handwerk bleiben dadurch viele spannende Tätigkeiten außer Reichweite. Überlegen Sie vorher, welche zwei oder drei Handgriffe er selbst machen darf, vom Anreißen bis zum Probemontieren eines Bauteils. Etwas, das er herzeigen kann, bleibt in Erinnerung. Fegen tut es nicht.
Video ersetzt kein Praktikum. Es hilft an einer Stelle: bevor jemand anruft. Eltern und Lehrkräfte entscheiden mit, ob ein Betrieb infrage kommt. Der NRW-Ratgeber nennt zufriedene Praktikanten eine gute Visitenkarte, die kostenlos auf dem Schulhof und im Freundeskreis für den Betrieb wirbt. Wer Ihren Betrieb noch nicht kennt, hat diese Visitenkarte nicht. Ein kurzer Clip, der zeigt, wie ein Praktikumstag aussieht und wer die Schüler empfängt, kann sie ersetzen. Er gehört auf Ihre Website und in die Praktikumsbörse und lässt sich der Schule schicken. Ein Beleg, dass ein Clip mehr Praktikanten bringt, liegt uns nicht vor. Es ist unsere Einschätzung.
Zwei Dinge machen ihn brauchbar: Es sollten Ihre Azubis sprechen, nicht der Chef, und er braucht Untertitel, weil er auf dem Handy oft ohne Ton läuft. Warum der Kanal wichtig ist, steht in Azubis finden: warum eure Stellenanzeige niemanden erreicht, die Details zu Ablauf und Kosten in Recruiting-Video erstellen: Ablauf, Kosten und was es einem Handwerksbetrieb wirklich bringt. Was ein solches Video ungefähr kostet, rechnet der Kostenrechner durch. Wenn niemand in Ihrem Team vor die Kamera will, hilft Keiner will vor die Kamera. Praktikanten selbst filmen Sie nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern, sonst bleiben sie aus dem Bild.
Das Praktikum endet am Freitag, die Entscheidung für einen Beruf fällt Monate später. Dazwischen liegt eine Lücke, in der die meisten Betriebe nichts mehr tun. Der NRW-Ratgeber betont: Der letzte Eindruck ist so wichtig wie der erste.
Und wenn Bewerber zum Gespräch nicht erscheinen, obwohl sie zugesagt haben, hilft Die Bewerber kommen nicht zum Vorstellungsgespräch. Was können wir tun?
Erstens: Rufen Sie bei einer Schule in Ihrer Nähe an und fragen Sie, wer die Berufsorientierung organisiert und wann die Praktikumszeiträume liegen.
Zweitens: Tragen Sie einen Platz in der Praktikumsbörse Ihrer Kammer ein. Das kostet nichts und dauert zehn Minuten.
Drittens: Benennen Sie einen Betreuer, möglichst einen Azubi, und legen Sie zwei Tätigkeiten fest, die der Schüler selbst ausprobieren darf. Prüfen Sie diese gegen die Liste der verbotenen Arbeiten.
Viertens: Schreiben Sie auf, was nach dem Praktikum passiert: Gespräch, Mail, Einladung. Dann tun Sie es auch.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, darunter ein Einblick-Clip für Schulen und Eltern und Kurzporträts Ihrer Azubis, jeweils mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt und Technik sind dabei.
499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: Risius, P. et al., "Ausbildung erfolgreich gestalten vom Marketing bis zur Übernahme", IW-Report 38/2026, Ausbilderbefragung 2026, n=598 bis 620 (econstor.eu); Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, "Leitfaden Schülerbetriebspraktikum, Jugendarbeitsschutz", Stand Februar 2018 (bra.nrw.de), einschließlich Auszug aus dem RdErl. Berufs- und Studienorientierung zur rechtlichen Absicherung; MAGS NRW, "Nachwuchsarbeit durch Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika. Ein Leitfaden für Unternehmen" (mags.nrw); Hagenmüller, S., "Relevante Faktoren der Berufswahl und ihre Berücksichtigung im Betriebspraktikum", wbv 2025, Dissertation, qualitative Betriebsinterviews (pedocs.de); § 5, § 8, § 11 und § 22 JArbSchG sowie § 22 MiLoG (gesetze-im-internet.de); Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Bayern (ISB), "Versicherungsschutz (Betriebspraktikum und Schülerfirma)" (isb.bayern.de); Arbeitsschutz NRW, "Schülerpraktikum/-jobs und Ferienarbeit" (arbeitsschutz.nrw.de); Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT, "Das Schülerbetriebspraktikum" (schulewirtschaft.de). Die Angabe "rund 70 %" stammt aus dem NRW-Ratgeber ohne Primärquelle. Landesregeln können abweichen und sich ändern; keine Rechtsberatung.