Recruiting · Oktober 2026 · Lesezeit 11 Minuten
Im Herbst 2025 suchten in der Nachvermittlung der Arbeitsagenturen 84.303 junge Menschen noch einen Ausbildungsplatz. Gemeldet waren 65.862 Stellen. Vermittelt wurden 5.467 Bewerber, das sind 6,5 Prozent. Am Jahresende standen trotzdem noch 13.257 Stellen leer. Das klingt nach einem Rechenfehler und ist keiner: Stellen und Bewerber finden oft nicht zusammen, weil der Beruf oder der Ort nicht passt. Dieser Artikel zeigt, welche Wege Ihnen im Oktober noch offen stehen, was sie kosten oder fördern lassen und wo Sie für den Jahrgang 2027 früher ansetzen müssen. Die Zahlen stammen aus dem Berichtsjahr 2024/25 (Stichtag 30. September 2025), der jüngsten vollständig ausgewerteten Bilanz.
Ja. Das Berufsbildungsgesetz kennt keinen festen Starttermin, nach Angaben der IHK Würzburg-Schweinfurt kann eine Ausbildung an jedem Tag im Jahr beginnen. Die Arbeitsagenturen vermitteln im sogenannten fünften Quartal noch bis zum 31. Dezember für das laufende Ausbildungsjahr. Wer später einsteigt, muss in der Berufsschule Stoff nachholen, und die Probezeit (ein bis vier Monate) beginnt mit dem Tag des Ausbildungsbeginns.
Mehr, als der Betrieb denkt, aber schwer zu erreichen. Im Herbst 2025 (Ausbildungsjahr 2024/25) standen 65.862 gemeldeten Stellen 84.303 Bewerber in der Nachvermittlung gegenüber, darunter 20.935, die sich erst nach dem 30. September gemeldet hatten. Nur 5.467 von ihnen (6,5 Prozent) mündeten in eine Ausbildung ein. Die Lage ist regional sehr verschieden: In Bayern kamen auf 100 Bewerber 225,6 Stellen, in Berlin 18,3.
Vor allem die Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) und die Assistierte Ausbildung (§ 74 SGB III). Die Einstiegsqualifizierung läuft vier bis zwölf Monate mit mindestens 20 Wochenstunden, der Zuschuss zur Vergütung ist auf 276 Euro im Monat begrenzt, dazu kommt ein pauschaler Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Förderfähig sind aber nur bestimmte Gruppen, etwa Bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Die Assistierte Ausbildung begleitet Azubi und Betrieb mit einer festen Ausbildungsbegleitung des Trägers.
Jetzt. Nach den Erfahrungswerten des Portals Azubiyo starten vor allem große Firmen im Herbst mit der Bewerbersuche für das Folgejahr, September bis November gelten dort als die heißesten Monate. Kleine und mittlere Betriebe suchen laut Azubiyo oft später, und das kostet sie etwas: Nach dem BIBB-Qualifizierungspanel 2025 konnten nur 39 Prozent der Kleinbetriebe mindestens eine angebotene Stelle besetzen, bei Großbetrieben waren es 93 Prozent.
Als ein Baustein, aber nicht kurzfristig. Ein Video, in dem Ihre Azubis den Alltag zeigen, nimmt Schülern die Scheu vor dem ersten Kontakt. Für die Nachvermittlung bis Jahresende ist es zu spät, für den Jahrgang 2027 kann es auf Karriereseite, Messe und Börsenprofil eingesetzt werden. Eine belegte Wirkung auf die Zahl der Bewerbungen gibt es nicht.
Die Arbeitsagenturen und Jobcenter hören am 30. September nicht auf. Im „fünften Quartal“ vermitteln sie bis zum 31. Dezember weiter, und zwar für alle, die in dem bereits gestarteten Ausbildungsjahr noch beginnen wollen. Der Berufsbildungsbericht 2026 des Bundesbildungsministeriums wertet diese Phase für 2025 aus: 65.862 gemeldete Stellen, davon 54.385 schon am Stichtag unbesetzt und 11.477 erst später gemeldet, etwa weil ein Vertrag in der Probezeit gelöst wurde. Dem standen 84.303 Bewerber gegenüber, 78 Stellen auf 100 Bewerber. Ein Jahr zuvor waren es noch 112 Stellen auf 100 Bewerber, zwei Jahre zuvor 137.
Das Ergebnis nach drei Monaten: 5.467 Einmündungen, 6,5 Prozent. 41.052 Bewerber blieben unversorgt, laut Bundesagentur die höchste Zahl seit über 15 Jahren. Ende Dezember waren 13.257 Stellen (20,1 Prozent) noch nicht besetzt. Der Bericht nennt den Grund selbst: Betriebe orientieren sich am Beginn des Ausbildungsjahres, damit der Azubi die Berufsschule möglichst vollständig besucht. Zur Nachvermittlung stehen deshalb vor allem Stellen bereit, die im Lauf des Jahres nicht zu besetzen waren oder durch Vertragslösungen frei wurden. Und wer sich nach dem 30. September neu meldet (20.935 Personen 2025), ist oft jemand, bei dem schon etwas schiefgegangen ist: ein gelöster Vertrag oder eine Absage.
Für Sie heißt das: Ein spät besetzter Platz ist möglich, aber kein Selbstläufer. Er kommt, wenn Ihre Stelle dort steht, wo die Berater suchen, und wenn Sie bereit sind, jemanden zu nehmen, dessen Lebenslauf nicht glatt ist.
Dazu gehört ein Blick auf die Region. Die Agenturen melden für 2025 in Bayern 225,6 Stellen je 100 Bewerber, in Baden-Württemberg 162,3, in Thüringen 150,1. In Hessen waren es 45,3, in Nordrhein-Westfalen 55,0, in Berlin 18,3. Wenn Sie in Augsburg oder Ulm um einen Bewerber werben, tun Sie das in einem anderen Markt als ein Betrieb in Essen. Wer im Süden sucht, hat weniger Auswahl und mehr Wettbewerb um jeden einzelnen Bewerber.
Ja. Das Berufsbildungsgesetz nennt keinen Stichtag. Es verlangt in § 11 nur, dass die Vertragsniederschrift spätestens vor Beginn der Berufsausbildung vorliegt, und nach § 20 beginnt das Ausbildungsverhältnis mit der Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. Die IHK Würzburg-Schweinfurt schreibt dazu, die Ausbildung könne an jedem Tag im Jahr beginnen, auch wenn die meisten am 1. August oder 1. September starten. Wer vom üblichen Termin abweicht, spricht vorher mit dem Ausbildungsberater seiner Kammer.
Der eigentliche Haken ist die Berufsschule. Der Berufsbildungsbericht begründet den Termin damit, dass der Azubi möglichst alle Unterrichtswochen mitnehmen soll. Wer im November einsteigt, hat Wochen verpasst und muss Stoff aufholen. Das ist machbar, braucht aber einen Plan: Wer erklärt ihm die Grundlagen, die andere im September gelernt haben? Wer im Betrieb gibt ihm die Zeit dafür? Und wenn der Rückstand klein genug ist, lässt sich die Gesamtdauer per gemeinsamem Antrag von Azubi und Betrieb bei der Kammer kürzen (§ 8 BBiG), sofern das Ausbildungsziel erreichbar bleibt.
Eine Alternative, die viele übersehen: Einen Vertrag für den 1. August 2027 jetzt schon unterschreiben. Wer im Oktober einen guten Bewerber trifft, muss nicht zwischen „sofort“ und „gar nicht“ wählen. Das nimmt dem Kandidaten das Jahr ohne Perspektive und Ihnen eine Sorge für das nächste Frühjahr.
Die Nachvermittlung funktioniert nur über Stellen, die irgendwo gemeldet sind. Die Wege, alle ohne Kosten für Ihren Betrieb:
Wenn der Termin dieses Jahr schon vorbei ist: Rufen Sie Ihre Kammer an und fragen Sie, welche Bewerber aus der Aktion noch ohne Stelle sind. Die Berater kennen die Namen.
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein bezahltes Langzeitpraktikum. Nach § 54a SGB III dauert sie vier bis längstens zwölf Monate, läuft mit mindestens 20 Wochenstunden auf der Grundlage eines Vertrags nach § 26 BBiG und bereitet auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vor. Die Agentur kann Betriebe mit einem Zuschuss in Höhe der vereinbarten Vergütung fördern, der Zuschuss zur Vergütung ist aber auf 276 Euro im Monat begrenzt. Hinzu kommt der pauschalierte Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Am Ende bescheinigt der Betrieb die vermittelten Inhalte, die Kammer stellt ein Zertifikat aus.
Eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Zahlen Sie einem EQ-Teilnehmer 600 Euro im Monat, übernimmt die Agentur davon bis zu 276 Euro, dazu die Sozialversicherungspauschale. Bei sechs Monaten sind das bis zu 1.656 Euro Zuschuss zur Vergütung. Das deckt die Kosten nicht, macht aus „Ich probiere es mal“ aber eine geregelte Sache.
Der Haken steht in Absatz 4: Förderfähig sind gemeldete Bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben, ferner Ausbildungsuchende ohne volle Ausbildungsreife sowie lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende. Wer schon im selben Unternehmen eine EQ gemacht hat oder in den letzten drei Jahren dort versicherungspflichtig beschäftigt war, ist ausgeschlossen, ebenso Praktika im Betrieb von Ehegatten oder Eltern. Die EQ ist also kein Weg, um an beliebige Bewerber zu kommen. Sie passt, wenn Sie bereit sind, jemandem eine Chance zu geben, dem der direkte Einstieg nicht gelungen ist. Die Bundesagentur nennt sie eine Brücke in die Ausbildung, und der Berufsbildungsbericht hält fest, dass frühe Kontakte über Praktika und Probearbeit entscheidend zu einem gelingenden Übergang in betriebliche Ausbildung beitragen. Belegt ist das für junge Geflüchtete (BA/BIBB-Studie 2018).
Wer jemanden mit Unterstützungsbedarf nimmt, bekommt mit der Assistierten Ausbildung (§ 74 SGB III) Hilfe dazu. Die Agentur beauftragt einen Träger, der den jungen Menschen auch im Betrieb begleitet. Er hat über die gesamte Laufzeit eine feste Ausbildungsbegleitung, die bei Sprache, Stützunterricht und sozialpädagogischen Fragen hilft. Die Förderung gibt es während der Ausbildung oder einer EQ, mit einer optionalen Vorphase vor Beginn. Laut Berufsbildungsbericht ist das Instrument bei den Betrieben noch nicht flächendeckend bekannt. Fragen Sie beim Arbeitgeber-Service nach, ob es in Ihrer Region einen Träger gibt.
Fast ein Viertel aller Studienanfänger bricht das Studium ab, schreibt der Berufsbildungsbericht 2026. Als häufigsten Grund nennt er, dass die persönlichen Interessen nicht zu den Studieninhalten passen. Der Bericht sieht in dieser Gruppe ein Potenzial, das noch stärker adressiert werden kann, und nennt als Beispiel die Initiative SWITCH der IHK Aachen, die unter dem Titel „Karrierechancen für Studienabbrecher“ läuft.
Wie viele von ihnen im Oktober noch suchen, weist die Statistik nicht aus. Unsere Einschätzung: Wer im Wintersemester gemerkt hat, dass das Fach nicht passt, steht oft vor genau diesem Fenster zwischen Oktober und Januar. Für Ihre Stelle heißt das, die Anzeige so zu formulieren, dass sie diese Leute anspricht. Schreiben Sie nicht „Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss“, sondern auch „Abiturienten und Studienwechsler willkommen“, nennen Sie die Verkürzungsmöglichkeit nach § 8 BBiG und sagen Sie, wohin der Weg führt, zum Beispiel zum Meister. Fragen Sie bei Ihrer IHK oder HWK, ob es eine Studienabbrecher-Beratung gibt, und hängen Sie Ihre Stelle dort aus. Wie eine Karriereseite die Fragen dieser Zielgruppe beantwortet, steht in Karriereseite für den kleinen Betrieb.
Eine amtliche Statistik dazu, in welchem Monat Schüler ihre Bewerbungen abschicken, kennen wir nicht. Es gibt Erfahrungswerte von Portalen. Das Ausbildungsportal Azubiyo schreibt, große Firmen und der öffentliche Dienst starteten zum Herbstbeginn mit der Bewerbersuche für das kommende Jahr, die Monate September, Oktober und November seien „die heißesten Monate“ für Bewerbungen um eine Ausbildung im darauffolgenden Jahr. Das Beispiel dort: Wer in die Automobilbranche will, bewirbt sich im September bis November des Vorjahres. Kleine und mittlere Betriebe suchten meist später, dort finde man teilweise auch kurzfristig noch eine Ausbildung. Die Karrierebibel nennt 9 bis 12 Monate vor Ausbildungsbeginn.
Das ist die eine Seite. Die andere zeigt das BIBB-Qualifizierungspanel 2025 im Berufsbildungsbericht: Nur 39 Prozent der Kleinbetriebe konnten mindestens eine angebotene Stelle besetzen, bei den Großbetrieben 93 Prozent. Bei 53 Prozent der Kleinbetriebe blieb mindestens ein Angebot unbesetzt. Der Bericht vermutet, größere Betriebe seien bei jungen Menschen bekannter, hätten mehr Entwicklungsmöglichkeiten und mehr Mittel für Rekrutierung. Wer bis zum Frühjahr wartet, trifft die Jugendlichen an, die schon eine Zusage haben.
Und 2027 wird nicht leichter. Das Prognosemodell PROSIMA des BIBB rechnet im Berufsbildungsbericht 2026 für das Jahr 2026 mit 526.100 angebotenen Ausbildungsplätzen (2025: 530.300) und 468.000 neuen Verträgen (2025: 476.000). Die Zahl der unversorgten Bewerber soll leicht auf 41.100 steigen, die der unbesetzten Stellen auf 58.100. Das BIBB selbst sagt, der Wert für die unbesetzten Stellen sei schwer vorherzusagen, weil er stark vom Meldeverhalten der Betriebe abhänge. Die BIBB-Bilanz für 2026 erscheint erfahrungsgemäß im Dezember, die für 2025 kam am 10. Dezember 2025.
Unser Vorschlag für den Zeitplan, als Einschätzung und nicht als Studienergebnis:
Wenn die Stelle seit September leer ist, hilft Ihnen kein Film mehr, den Sie erst drehen lassen müssten. Für 2027 ist er ein sinnvoller Baustein, wenn er eine Frage beantwortet, die ein Schüler sonst nicht zu stellen wagt: Wie ist der Alltag im Betrieb, wer ist mein Ansprechpartner, wie reden die miteinander? Das können Ihre Azubis besser zeigen als jede Stellenanzeige. Eine Zahl, dass Video die Bewerbungen erhöht, kennen wir nicht. Was dabei schiefgeht und wer sprechen sollte, steht in Azubis finden: warum eure Stellenanzeige niemanden erreicht. Wichtig für Azubi-Interviews: Der Ton muss sauber sein, sonst klingt das Gespräch wie ein Verhör im Treppenhaus.
Erstens: Tragen Sie die offene Stelle bei der Arbeitsagentur ein und rufen Sie den Arbeitgeber-Service an. Fragen Sie nach Nachvermittlungsterminen und nach EQ.
Zweitens: Melden Sie sich bei Ihrer IHK oder Handwerkskammer und fragen Sie nach Bewerbern, Studienwechslern und einer Aktion in Ihrer Region.
Drittens: Entscheiden Sie, wen Sie nehmen würden. Ein Bewerber, der im November kommt, braucht mehr Aufmerksamkeit als einer im August. Planen Sie, wer ihm den verpassten Stoff erklärt.
Viertens: Tragen Sie die Stelle für 2027 jetzt ein, nicht im Februar. Wenn die Konkurrenz im Herbst sucht, sollten Sie schon da sein.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in Ihren Betrieb, egal wo in Deutschland Sie sind. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, darunter Azubi-Porträts, die den Alltag im Betrieb zeigen, mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt, Ton und Technik sind dabei.
499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Berufsbildungsbericht 2026“, Kapitel 2.4.1 und 2.4.3 (Zahlen zu Stichtag 30.09.2025, Nachvermittlung bis 31.12.2025, Tabelle 17, PROSIMA-Prognose 2026, BIBB-Qualifizierungspanel 2025, Studienabbrecher, Assistierte Ausbildung); BIBB, Pressemitteilung 40/2025 „Angespannte Lage auf dem Ausbildungsmarkt“ vom 10.12.2025 (bibb.de); Sozialgesetzbuch III, § 54a (Einstiegsqualifizierung) und § 74 (Assistierte Ausbildung); Berufsbildungsgesetz, §§ 8, 11, 20 und 21 (alle gesetze-im-internet.de); Bundesagentur für Arbeit, Seite „Ausbilden“ für Unternehmen (arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden); Handwerkskammer Stuttgart, Nachvermittlungsaktion 17.09.2025 (hwk-stuttgart.de/nachvermittlung); HWK Schwaben/IHK Schwaben/Agentur für Arbeit Augsburg, Nachvermittlungsaktion Augsburg (myheimat.de); IHK Würzburg-Schweinfurt, Hinweise zum Ausbildungsbeginn (ihk.de); Lehrstellenradar (lehrstellen-radar.de); Azubiyo, „Bewerbungsfrist Ausbildung“ (azubiyo.de); Karrierebibel, „Bewerbungsfrist Ausbildung“ (karrierebibel.de). Rechenbeispiele sind eigene Beispielrechnungen mit angenommenen Werten. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.